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Hier ist etwas zu sortieren.Wenn beim Thema Nachtsicht das Landesgesetzt trotzdem gilt, dann dürften die Magazinbeschränkungen doch auch nichtig sein, zumindest solange bis das Landesgesetz nichts anderes sagt, oder?
1. Es ist noich gar keine Magazinregelung gesetzlich in Kraft getretetn.
Das WaffG ist das WaffG. Ein LJagdG trifft bezüglich Waffenrecht gar keine wirksamen Regelungen.