Änderung des Waffengesetzes ist beschlossen

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Wenn beim Thema Nachtsicht das Landesgesetzt trotzdem gilt, dann dürften die Magazinbeschränkungen doch auch nichtig sein, zumindest solange bis das Landesgesetz nichts anderes sagt, oder?
Hier ist etwas zu sortieren.
1. Es ist noich gar keine Magazinregelung gesetzlich in Kraft getretetn.
Das WaffG ist das WaffG. Ein LJagdG trifft bezüglich Waffenrecht gar keine wirksamen Regelungen.
 
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Wenn beim Thema Nachtsicht das Landesgesetzt trotzdem gilt, dann dürften die Magazinbeschränkungen doch auch nichtig sein, zumindest solange bis das Landesgesetz nichts anderes sagt, oder?

Nein.
Waffengesetz. Jagdgesetz.

Das Waffengesetz verbietet ab sofort große Magazine für jegliche Waffen.
Das Jagdgesetz verbietet nur die Jagd mit mehr als 3 Patronen in der Waffe für Halbautomatische Langwaffen.
Also jagdlich darfst du Magazine verwenden wie du willst, waffenrechtlich nicht mehr.
 
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ist jemand bei den magazingrößen durchgestiegen? 10lw 20 kw ist klar.aber zum thema unterhebel und flinte steige ich da nicht durcho_O
ein Unterhebel ist eine ...? LANGWAFFE
eine Flinte ist eine...? LANGWAFFE
da gehen wohl bald kistenweise knarren in den schmelzofen.

Äh ... NEIN.

Da bei den gängigen Unterhebelrepetierern und Repetierflinten das Röhrenmagazin fest eingebaut ist gilt da die Begrenzung NICHT, und die Kapazität der Magazine ist völlig unerheblich.

Die Begrenzung gilt bei den Langwaffen nur generell für Halbautomaten und bei Repetierern nur für Wechselmagazine.
Unterhebelrepetierer und Repetierflinten mit WECHSELmagazinen könnten also ggf. tatsächlich problematisch werden - je nach Magazingröße halt.

Gängige Modelle mit Röhrenmagazin aber eben NICHT.
Welche mit FEST eingebauten Kastenmagazinen (Winchester 95!) ebenfalls nicht!
 
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Da bei den gängigen Unterhebelrepetierern und Repetierflinten das Röhrenmagazin fest eingebaut ist gilt da die Begrenzung NICHT, und die Kapazität der Magazine ist völlig unerheblich.
Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.7 lesen...
1.2.7 halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehrals zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwend-baren Kalibers verfügen;
 
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Hat sich irgendwas daran geaendert, dass wir in BaWue Schalldaempfer nur fuer Waffen in schalenwildtauglichen Kalibern bekommen?
 
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...
Da bei den gängigen Unterhebelrepetierern und Repetierflinten das Röhrenmagazin fest eingebaut ist gilt da die Begrenzung NICHT, und die Kapazität der Magazine ist völlig unerheblich.
...

Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.7 lesen...
1.2.7 halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehrals zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwend-baren Kalibers verfügen;

Vielleicht solltest Du die von Dir genannten Stellen mal selbst genau lesen und mit dem von mir geschriebenen Text vergleichen.
Als kleine Hilfestellung habe ich oben ein paar Textstellen fett markiert ....

Nachtrag: Ok, Schnepfenschreck war deutlich schneller ...
 
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Nein.
Waffengesetz. Jagdgesetz.

Das Waffengesetz verbietet ab sofort große Magazine für jegliche Waffen.
Das Jagdgesetz verbietet nur die Jagd mit mehr als 3 Patronen in der Waffe für Halbautomatische Langwaffen.
Also jagdlich darfst du Magazine verwenden wie du willst, waffenrechtlich nicht mehr.

Problematisch war die Frage nach dem "kleinsten" bestimmungsgemäß verwendbaren Kaliber", was ja in Flinten dazu führen kann, dass... ich eben mehr als 10 in ein vorhandenes Röhrenmagazin bekommen könnte. Hier gibts wohl die Problematik, dass das nicht immer so eindeutig ist, wenn es der Hersteller nicht so deutlich angibt.

ups jetzt war ich zu langsam...
 
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Ich warte mal ab, bis die erste Aufregung abgeflaut ist ;)
Vorher scheinen mir Beiträge dazu nicht sinnvoll.
Sie gehen einfach in der Masse unter.

Eines nur vornweg: Alle können Ruhe bewahren. Momentan ist diesbezüglichen keine Änderung zum jetzigen Zustand in Kraft getreten.
 

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