[Baden-Württemberg] Änderung DVO: Neue Jagdzeiten BW

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Das hätte ich in BW nie erwartet, aber durch die Änderung beginnt in Zukunft (ab morgen) die Jagd auf einiges Raubwild früher 🤩

Fuchs, Marderhund, Nutria, Mink und Waschbär nun neu ab 01. Juli
(Alt-) Dachs, Krähen, Elstern weiterhin ab 01. August
Stein- und Baummarder, Iltis und Hermelin neu ab 01. Oktober

Zudem darf die Jagd auf Jungtiere invasiver Arten (Minks, Marderhund, Waschbär, Nutria, Nilgans) von 16. April bis 15. Februar erfolgen.



Außerdem sehr zu begrüßen, die Änderungen zur Fallenjagd. Endlich sind elektronische Melder zugelassen (y)
 

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stimmt nicht ganz

(2) Die Jagd auf Jungtiere des Minks sowie Jungtiere der Arten Marderhund, Waschbär, Nutria, Nilgans und Jungtiere sonstiger Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung gebietsfremder Arten (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 35), die durch Verordnung (EU) 2016/2031 (ABl. L 317 vom 23.11.2016, S. 4) geändert worden ist, die Wildtiere im Sinne des § 7 Absatz 1 JWMG sind, darf abweichend von Absatz 1 ganzjährig außerhalb der allgemeinen Schonzeit nach § 41 Absatz 2 JWMG ausgeübt werden.
 
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Außerhalb der allg. Schonzeit heißt: Ab 16. April bis einschließlich 15 Februar ;)
Allg. Schonzeit nach §41 Abs. 2 JWMG: "In der Zeit vom 16. Februar bis 15. April sind sämtliche Wildtiere mit der Jagd zu verschonen (allgemeine Schonzeit)."
 
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Außerhalb der allg. Schonzeit heißt: Ab 16. April bis einschließlich 15 Februar ;)
Allg. Schonzeit nach §41 Abs. 2 JWMG: "In der Zeit vom 16. Februar bis 15. April sind sämtliche Wildtiere mit der Jagd zu verschonen (allgemeine Schonzeit)."
Zu schnell gelesen, du hast recht
 
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Freue mich auch darüber. Schade, dass sie an den Krähen nichts gemacht haben 🤨

Positiv fällt auch auf, dass man nun auch wieder Abzugseisen für Marder und Iltis verwenden darf.

Die Begründung für die frühere Fuchsbejagung müsst ihr euch aber auch mal durchlesen 🙈 😂Finde ich ob des Verbotes der Jungfuchsjagd vor Juli (außer HG) schon inkonsequent.
 
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Freue mich auch darüber. Schade, dass sie an den Krähen nichts gemacht haben 🤨
Das dachte ich mir auch. Zumindest der 16.07 wäre klasse gewesen, um Stoppelfelder noch effektiv nutzen zu können!

Ich persönlich hätte mich auch gefreut, wenn beim Rehwild (oder besser synchron alles wiederkäuende Schalenwild) der Start auf den 16. April geändert worden wäre. Dachte, dass nur deshalb die allg. Schonzeit vor einiger Zeit die 2 Wochen vorverlegt wurde :unsure:
 
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Ziemlich verwirrend. Darf ich jetzt heute einen (alten/jungen) Fuchs erlegen im Ländle oder nicht?
 
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Ziemlich verwirrend. Darf ich jetzt heute einen (alten/jungen) Fuchs erlegen im Ländle oder nicht?

Auf Seite 17 steht, dass die Verordnung am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt.
Daher rate ich zum 02. Juli für die Streckenliste ;)


Bezüglich Altfuchs gilt weiterhin der Elterntierschutz (§41 Abs. 3 S.1). Da gibt's noch keine Aussage der WFS Aulendorf dazu, wenngleich mancher Biologe den 01. August nennt. Andere hingegen nennen den 16.06, ab dem die Jungfuchse raubmündig sein sollen. Somit hast du einen gewissen Spielraum und entscheidest ab dem 01.07 situationsabhängig selbst ob du den Altfuchs (tierschutzgerecht/waidgerecht) erlegen kannst.

In der Verordnungsbegründung steht: "Zwar sind die Jungfüchse
im Juli unter Umständen noch nicht vollständig raubmündig, allerdings ist die
Vorverlegung unter Abwägung der Belange von Elterntierschutz und Artenschutz vertretbar."
Daher kannst in BW in Zukunft ab 01.07. (bzw. ab heute) Alt und Jungfuchs erlegen (y)
 
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Fallen bei euch Sauen auch in die „allgemeine Schonzeit“?
Der Sondererlass gilt nur für Waldinnenbereiche. Somit bis 28.02.2022 keine Schonzeit für Schwarzwild auf gesamter Fläche.

Ohne Sondererlass während der allg. Schonzeit:
Im Feld sowie bis zu 200m in den Wald hinein sind sie generell immer frei und auch während der allg. Schonzeit ist es somit erlaubt sie zu bejagen. Ab 200m im Wald gilt auch für Schwarzwild die allg. Schonzeit.
Davon gibt wieder eine generell gültige Ausnahme für den Monat März (nicht für den Zeitraum 16.02-28.02 - das wurde bei der Verschiebung der allg. Schonzeit nicht angepasst 🤦‍♂️):
bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke ist die Jagd auf Schwarzwild im gesamten Wald zulässig

Somit darf man vom 16.02-28.02 in BW ohne Sondererlass im Waldinneren keine Sauen kreisen 😢
 
2

27444

Guest
Auf Seite 17 steht, dass die Verordnung am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt.
Daher rate ich zum 02. Juli für die Streckenliste ;)

Unser Hegeringleiter hat die E-Mail vom LJV am 30.06.21 nachmittags bekommen, mit der DVO im Anhang.

In der LJV Mail stand sinngemäß sogar explizit drin "Jagdzeit Fuchs beginnt morgen".

Von daher sollte am 01.07. alles i.O. sein....
 
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