! Änderung Sprengstoffgesetz § 3 Abs.2 Flüssiggas (Propan) !

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Hallo zusammen,
heute tritt mal wieder eine wichtige Änderung in Kraft !
Bis Ende 2009 müssen die Seriennummern der Flüssiggasflaschen formlos bei den zuständigen SB’s gemeldet werden sonst droht, primär den Waffenbesitzern, Ärger.
Nun meine Frage an euch:
Welche Nummer ist gemeint ?
Habt ihr eure schon angemeldet ?

Wmh podenco
 
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Re: ! Änderung Sprengstoffgesetz § 3 Abs.2 Flüssiggas (Propa

alternativ dazu kannst du die Gasflasche auch bei der Polizei deponieren
und sie dann zum berechtigten Bedürfnis dort abholen und mit nachweis der
verbrauchten Menge dort wieder zurückbringen.
das ganze geht aber nur wenn die Flasche inklusive einer Tafel Schokolade
bis heute Nachmittag abgegeben wird.
Als alternative zur Schokolade geht auch ein Blumenstrauß
 
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18 Jul 2001
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Re: ! Änderung Sprengstoffgesetz § 3 Abs.2 Flüssiggas (Propa

Gilt ein Feuerzeug schon als Flasche, oder nur der zuständige SB? :lol:
 
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Re: ! Änderung Sprengstoffgesetz § 3 Abs.2 Flüssiggas (Propa

Bin zu spät gewesen. Wollte meine Flasche gerade abgeben-Lager ist schon voll.

Es wird gerade nach einem Außenlager gesucht. In der Tat wird überlegt, ob man die Flaschen nicht in unseren Wildschweinsammelstellen deponiert, um bei einem Brand dann wenigstens leckere Spanferkel als Ergebnis zu haben...
 
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Re: ! Änderung Sprengstoffgesetz § 3 Abs.2 Flüssiggas (Propa

Mike B schrieb:
Gilt ein Feuerzeug schon als Flasche, oder nur der zuständige SB? :lol:
Moin,
in der Tat wird z.Z. von externen Beratern geprüft, ob Streichholzpackungen auf 4 Hölzchen reduziert werden sollten.
Außerdem könnte künftig bei Gasfeuerzeugen eine getrennte Verwahrung von Gastank und Feuerstein gesetzlich festgelegt werden.

podenco
 
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Re: ! Änderung Sprengstoffgesetz § 3 Abs.2 Flüssiggas (Propa

@ podenco Darfst Du ohne Sprengstoffschein überhaupt über so brisante Tatsachen berichten ? Du bist keine kundige Person. Also lass nach.
Grüße Günter
P.S. Was macht der Schein, ich sitze auf gepackten Koffern :evil: :evil:
 
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18 Feb 2006
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Re: ! Änderung Sprengstoffgesetz § 3 Abs.2 Flüssiggas (Propa

Kastro schrieb:
@ podenco Darfst Du ohne Sprengstoffschein überhaupt über so brisante Tatsachen berichten ? Du bist keine kundige Person. Also lass nach.
Grüße Günter
P.S. Was macht der Schein, ich sitze auf gepackten Koffern :evil: :evil:
moin Kastro,
bin "leicht" angesäuert !
Habe nur Info das unbestimmt verschoben....
Bis Samstag: Forumsschiessen ( mach Dich schon mal warm !)
 
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Re: ! Änderung Sprengstoffgesetz § 3 Abs.2 Flüssiggas (Propa

Nö, geht leider nicht. Am Samstag kommt der Elektriker, habe einen neuen Wildkühlschrank im Außenbereich :p müssen noch Erdkabel verlegt werden. Lampen angebracht etc. Kannst nächste Woche zum Richtfest kommen. :wink: Oder am 1.Mai Deinen Bock reinhängen. :lol:
Grüße Günter
 

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