In was für Verhältnissen und in was für einem Umfeld lebst Du denn, dass Du sowas äußerst ??DIe Anderen sollen da aber sicher nicht auch noch aufschlagen
CD
In was für Verhältnissen und in was für einem Umfeld lebst Du denn, dass Du sowas äußerst ??DIe Anderen sollen da aber sicher nicht auch noch aufschlagen
Im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Munition könnte die Frage aufkommen ob dann der Jagdschein als Berechtigung zum Erwerb des Wiederladescheins noch gilt.
Richtig der LJV NRW lehnt sie ab und verarscht seine MitgliederDann ist ja alles gut. Der LJV hat sich bei Nachtzieltechnik entsprechend positioniert.
wipi
Das weiß ich nicht, deshalb habe ich ja das Wort "könnte" benutzt. Aber so wie ich die Beteiligten kenne bzw. einschätze ist keine Idee absurd genug als das nicht irgendjemand drauf kommen würde und sie zu Papier bringt.ist dem wirklich so?
ist dem wirklich so?
Wenn ich mich nicht irre bezieht sich die Zertifizierung doch auf Munition für den Schuss auf Schalenwild. Also sollte Wiederladen zur Raubwildbejagung schon mal nicht von den Änderungen betroffen sein.Im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Munition könnte die Frage aufkommen ob dann der Jagdschein als Berechtigung zum Erwerb des Wiederladescheins noch gilt.
Das weiß ich nicht, deshalb habe ich ja das Wort "könnte" benutzt. Aber so wie ich die Beteiligten kenne bzw. einschätze ist keine Idee absurd genug als das nicht irgendjemand drauf kommen würde und sie zu Papier bringt.
Im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Munition könnte die Frage aufkommen ob dann der Jagdschein als Berechtigung zum Erwerb des Wiederladescheins noch gilt.
(3) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn ,
2.
der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist,
Richtig der LJV NRW lehnt sie ab und verarscht seine Mitglieder