Änderungen im Bundesjagdgesetz und Waffengesetz - Vorlage im Kabinett diese Woche

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gersi hat gesagt.:
Was bitte ist ein Nachtsicht AUFSATZ Gerät....?
Ich kenne nur Nachtsicht Vorsatz...

Bitte mal ein Bild eines Aufsatz Gerätes posten.

Danke.

https://forum.wildundhund.de/attachments/server-jpg.139879/

Nee, das ist kein Aufsatz. Ist nur ein Vorsatzgerät, genannt Firely Diycon. Soll aber auch Leute geben, die es als Nachsatz bezeichnen, obwohl man bei den Vorsatzgeräten eigentlich nicht zwischen Objetkiv / Okular unterscheidet.

Obwohl Gersi mich da jetzt enttäuscht, dachte er wüste den Unterschied zwischen Aufsatz und Vorsatz.
 
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Wie ist das denn mit der Änderung in §19 5. mit der Nachtzieltechnik zu verstehen? Das heißt doch, dass Nachtzieltechnik, etc. auf Schwarzwild erlaubt wird oder?
 
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Vorsicht! Das hier ist das BUNDESjagdgesetz. Der entsprechende Passus steht nicht in dem Teil, der das wAffenG ändern soll und auch die LANDESjagdgesetze sind zu beachten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Vorsicht! Das hier ist das BUNDESjagdgesetz. Der entsprechende Passus steht nicht in dem Teil, der das wAffenG ändern soll und auch die LANDESjagdgesetze sind zu beachten.
Richtig.
Für Bayern darf man wohl annehmen, das durch diese Änderung die Nutzung von Nachtzielttechnik im Rahmen des Waffenrechts auf Sauen und z.B. Waschbären völlig frei möglich ist und die zahlreichen Allgemeinverfügungen mit teils noch albernen Einschränkungen hinfällig sind, weil der Artikel 29 des BayJG den §19 des BJG zugrunde legt und diesen lediglich ergänzt.
Es gibt also im BayJG kein eigenes Verbot zur Verwendung von Nachtzieltechnik.
Zumindest als Nichtjurist würde ich das so interprtieren - lasse mich da aber gern eines besseren belehren.
 
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Ich habs noch nicht so ganz kapiert. Wären damit Lösungen wie das Pard mit Infrarot erlaubt, oder andere Vor- nachsatzgeräte mit Infrarotleuchte?
Ja, das wäre dann erlaubt. Man will über das BJagdG auch Änderungen im WaffG §40 herbeiführen.
Hoffentlich klappt es. Dann wäre der Fehler der im 3.WaffRÄndG korrigiert.
Hmm ich wohn in Bayern und habe noch bis 2023 eine "Beauftragung" mit Vorsatzgeräte SW am Stadtrand zu erlegen.

Muss ich mich jetzt mit dem neuen Juristenkram beschäftigen, oder berührt das meine Beauftragung in Bayern nicht?
Dann kannst d die Beauftragung aheften. Es ist dann grundsätzlich zunächst allen erlaubt -also auch dir ;). Die LJagdG können das aber einschränken.
Was bitte ist ein Nachtsicht AUFSATZ Gerät....?
Ich kenne nur Nachtsicht Vorsatz...

Bitte mal ein Bild eines Aufsatz Gerätes posten.

Danke.
Vorsatzgeräte setzt man in der selben Bildebene vor (egal ob objektiv- oder okularseitig). Aufsatzgeräte haben eine Umlenkung der Bildebene. So wie ein Periskop.
Zwei der von mir häufig zur Erläuterung genannten Geräte wären das NSA80 und das NSV80. A, wie Aufsatz, V wie Vorsatz.
Aufsatzgeräte spielen jagdlich keine Rolle. Nischenprodukt aus alten Tagen.

@Hessenbaer
Dein Bild zeigt ein Vorsatzgerät.
 
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Vorsatzgeräte setzt man in der selben Bildebene vor (egal ob objektiv- oder okularseitig). Aufsatzgeräte haben eine Umlenkung der Bildebene. So wie ein Periskop.
@Hessenbaer
Dein Bild zeigt ein Vorsatzgerät.

Ok, danke für die Aufklärung.

Auf diversen Seiten lese ich "Nachtsichtvorsatzgeräte werden vor das eigentliche Zielfernrohr oder auch vor ein Fernglas und Spektiv gesetzt."
Zum Beispiel hier https://vegaoptics.de/nachtsichtvorsatzgeraet

Scheint mir persönlich auch unlogisch ein Gerät dass hinter das Zielferneohr/Fernglas montiert wird, als Vorsatzgerät zu bezeichnen :unsure:
 
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Man verwechselt bei diesen Meinungsäußerung gern "vor" und "vorn". Wobei selbts offen wäre, wo denn eigentlich vorn bei einem ZF wäre.
Natürlich findet man im Internet gleich viel falsches wie richtiges.

ICh habe die korrekte technische Erklärung geliefert nebst Beispielen. Man darf ja trotzdem anderer Meinung bleiben. Es gibt nur Vorsatzgeräte und Aufsatzgeräte. Da es eindeutig kein Aufsatzgerät ist, bleibt nur das Vorsatzgerät, falls man den Negativbeweis bevorzugt.

Vor, ist und bleibt aber nicht vorn. Etwas vor ein Gerät setzen, sagt garnichts zur Richtung.
Man steht auch vor einer Tür, egal ob man drin oder draussen steht ;)

Aufsatzgerät
1604493433592.png
Umlenkung der Bildebene.
 
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Zur Information:

Bundesjagdgesetz: Kabinett billigt Entwurf zu Änderungen


Bedeutet bald sind IR Aufheller und Nachtzieltechnik laut Bundesjagdgesetz erlaubt.
 
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