Änderungen im Bundesjagdgesetz und Waffengesetz - Vorlage im Kabinett diese Woche

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In NRW ist und bleibt doch alles verboten man wird das Landesgesetz entsprechend anpassen und fertig.

Kann Nachtzieltechnik (Vor- / Nachsatzgeräte) in NRW jagdlich eingesetzt werden, wenn das Bundesjagdgesetz so im Bundestag verabschiedet werden sollte? Oder muss erst zusätzlich noch das Landesjagdgesetz angepasst werden?

Wenn das Landesjagdgesetz nicht angepasst werden muss, warum sollten dann CDU und FDP eine Anpassung für ein Verbot in NRW anstreben wollen?
 
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Besser nicht solche Zusammenfassungen zur Bewertung heranziehen, sondern den konkreten Gesetzestext.
Dankenswerter Weise wurde dieser sogar schon schon eingefügt bereitgestellt.

Ich würde die Diskussion darüber aber lieber noch klein halten.
Nicht jeder Beteiligte ist mit dieser Änderung einverstanden, wie wir erst kürzlich erleben mussten.
 
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Kann Nachtzieltechnik (Vor- / Nachsatzgeräte) in NRW jagdlich eingesetzt werden, wenn das Bundesjagdgesetz so im Bundestag verabschiedet werden sollte? Oder muss erst zusätzlich noch das Landesjagdgesetz angepasst werden?

Wenn das Landesjagdgesetz nicht angepasst werden muss, warum sollten dann CDU und FDP eine Anpassung für ein Verbot in NRW anstreben wollen?
Es muss natürlich noch das Landesjagdgesetz angepasst werden oder eine DVO dazu erlassen werden.
Bei manchen Geräten muss auch die Änderung im WaffG noch wirksam werden.
Das kommt aber auf den konkreten Punkt an.
 
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Dann wird die Nachtzieltechnik o.ä. erlaubt nur im Zusammenhang mit Schwarzwild.
Also muss ich dann demnächst den Fuchs als Frischling ansprechen? :ROFLMAO::ROFLMAO:

Heißt es nicht: Was der Jäger nicht kennt, das schießt er nicht?
Es ist egal welchen Namen Du dem Kind gibst.

Ich verstehe sowieso nicht warum mancher unbedingt vom legalen Nutzungsrahmen der Nachtsichttechnik abweichen will.
Ist der Jäger mittlerweile so geil darauf Strecke zu machen, dass er jedes Wild zu jeder Stunde knipsen muss?

Für meine Verhältnisse freue ich mich wenn ich mit Nachtsichthilfen auf Schwarzwild jagen darf. Schnürt ein Fuchs vorbei dann finde ich es toll, dass ich ihn durch das Nachtsichtgerät beobachten kann aber mehr auch nicht. Ebenso geht es mir dann auch mit einem jungen Sika- oder Rothirsch.
Zu rasen beginnt mein Herz erst wenn die Lichter einer Sau aufblitzen, denn dann geht meine Murmel in den Jagdmodus über.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Dann wird die Nachtzieltechnik o.ä. erlaubt nur im Zusammenhang mit Schwarzwild.
Also muss ich dann demnächst den Fuchs als Frischling ansprechen? :ROFLMAO::ROFLMAO:
In NRW wird leider nix erlaubt egal was der Bund macht
 
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5.a)
künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen, „das Verbot, künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern, oder Nachtzielgeräten, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen, umfasst nicht die Verwendung künstlicher Lichtquellen, von Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufheller n, oder von Nachtzielgeräten, die einen Bildwandler oder eine elekt-ronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, bei der Jagd auf Schwarzwild sowie auf invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung, die im Anhang der Durchführungsverord-nung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parla-ments und des Rates (ABl. L 189 vom 14.7.2016, S. 4), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 (ABl. L 199 vom 26.7.2019, S. 1) geändert worden ist, aufgeführt sind;“
 
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5.a)
künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen, „das Verbot, künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern, oder Nachtzielgeräten, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen, umfasst nicht die Verwendung künstlicher Lichtquellen, von Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufheller n, oder von Nachtzielgeräten, die einen Bildwandler oder eine elekt-ronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, bei der Jagd auf Schwarzwild sowie auf invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung, die im Anhang der Durchführungsverord-nung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parla-ments und des Rates (ABl. L 189 vom 14.7.2016, S. 4), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 (ABl. L 199 vom 26.7.2019, S. 1) geändert worden ist, aufgeführt sind;“

Bedeutet, dass dann (neben dem Schwarzwild) zB auch der Waschbär mit der Nachtsichttechnik bejagt werden darf, oder verstehe ich das falsch?
Und "Nachtzielgeräte die für Schusswaffen bestimmt sind" umfasst danach doch dann auch bspw das ATN-Nachtzielfernrohr, das dann quasi doch legal zu erwerben wäre oder irre ich mich?
 
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Weil ihnen der LJV NRW im Nacken sitzt und so Technik in NRW abgelehnt wird.

Der LJV NRW hat sich doch bereits positiv für eine Änderung ausgesprochen:


"Präsidium und Landesvorstand des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen haben sich am 19. August für eine Weiterentwicklung der LJV-Position zum Einsatz von Nachtzieltechnik (Dual-Use Geräte in Verbindung mit der Tageszieloptik) bei der Bejagung von Schwarzwild ausgesprochen. Hintergrund ist die im Februar 2020 in Kraft getretene Novellierung des Waffengesetzes, die den Umgang mit Nachtsichtvor- und -aufsätzen durch Jäger nun waffenrechtlich erlaubt hat.
Acht Bundesländer gestatten inzwischen die jagdliche Verwendung solcher Geräte zur Schwarzwild-Bejagung. Auch in Nordrhein-Westfalen hält der Landesjagdverband eine einheitliche Regelung für notwendig und wird sich beim NRW-Umweltministerium für eine jagdrechtliche Erlaubnis der waffenrechtlich bereits zulässigen Geräte zum ausschließlichen Zweck der Schwarzwildbejagung einsetzen.
Maßstab für die Anwendung müssen nach Ansicht des Landesjagdverbandes nicht nur die Möglichkeiten zur Intensivierung der Schwarzwildjagd, sondern auch die Grundsätze der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes sein.
Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen wird Fortbildungsseminare für den Einsatz und die Anwendung der Nachtzieltechnik anbieten, sobald sie in NRW auf Schwarzwild erlaubt ist.
Zudem unterstützt der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen die Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes in vollem Umfang."

Quelle: TopAgrar https://www.topagrar.com/jagd-und-w...saetzen-zur-schwarzwildbejagung-12334764.html

Auch im RWJ wurden bereits entsprechende Geräte vorgestellt und getestet.
 
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Bedeutet, dass dann (neben dem Schwarzwild) zB auch der Waschbär mit der Nachtsichttechnik bejagt werden darf, oder verstehe ich das falsch?
Und "Nachtzielgeräte die für Schusswaffen bestimmt sind" umfasst danach doch dann auch bspw das ATN-Nachtzielfernrohr, das dann quasi doch legal zu erwerben wäre oder irre ich mich?
WaffG lesen ;)
Beide Bereiche nicht vermengen.
NAchtzielgeräte sind ZF mit Vorsatzgerät.
Da ändert sich nichts.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Der LJV NRW hat sich doch bereits positiv für eine Änderung ausgesprochen:


"Präsidium und Landesvorstand des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen haben sich am 19. August für eine Weiterentwicklung der LJV-Position zum Einsatz von Nachtzieltechnik (Dual-Use Geräte in Verbindung mit der Tageszieloptik) bei der Bejagung von Schwarzwild ausgesprochen. Hintergrund ist die im Februar 2020 in Kraft getretene Novellierung des Waffengesetzes, die den Umgang mit Nachtsichtvor- und -aufsätzen durch Jäger nun waffenrechtlich erlaubt hat.
Acht Bundesländer gestatten inzwischen die jagdliche Verwendung solcher Geräte zur Schwarzwild-Bejagung. Auch in Nordrhein-Westfalen hält der Landesjagdverband eine einheitliche Regelung für notwendig und wird sich beim NRW-Umweltministerium für eine jagdrechtliche Erlaubnis der waffenrechtlich bereits zulässigen Geräte zum ausschließlichen Zweck der Schwarzwildbejagung einsetzen.
Maßstab für die Anwendung müssen nach Ansicht des Landesjagdverbandes nicht nur die Möglichkeiten zur Intensivierung der Schwarzwildjagd, sondern auch die Grundsätze der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes sein.
Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen wird Fortbildungsseminare für den Einsatz und die Anwendung der Nachtzieltechnik anbieten, sobald sie in NRW auf Schwarzwild erlaubt ist.
Zudem unterstützt der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen die Stellungnahme des Deutschen Jagdverbandes zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes in vollem Umfang."

Quelle: TopAgrar https://www.topagrar.com/jagd-und-w...saetzen-zur-schwarzwildbejagung-12334764.html

Auch im RWJ wurden bereits entsprechende Geräte vorgestellt und getestet.
Dann verstehe ich nicht warum die Jetzt schon legalen Geräte in NRW weiter VERBOTEN sind:unsure:
 
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