Wo nachzulesen?Aber immerhin dürfen jetzt 5 anstatt nur 3 mumpeln in den Halbautomaten.
Aber immerhin dürfen jetzt 5 anstatt nur 3 mumpeln in den Halbautomaten.
Tatsache?
Da würde mich jetzt aber die Quelle interessieren, im Waffenrecht steht doch seit neuestem 10 Schuss, nicht 3.Die Magazinbeschränkung ist im Waffenrecht festgeschrieben. Dass wird und kann durch ein Jagdgesetz nicht umgangen werden. Also immer noch max. 3.
Blödsinn im Waffenrecht ist die Beschränkung bei 10 für LW und 20 bei KWDie Magazinbeschränkung ist im Waffenrecht festgeschrieben. Dass wird und kann durch ein Jagdgesetz nicht umgangen werden. Also immer noch max. 3.
Stimmt nicht.Die Magazinbeschränkung ist im Waffenrecht festgeschrieben. Dass wird und kann durch ein Jagdgesetz nicht umgangen werden. Also immer noch max. 3.
..und darüberhinaus aus internationalen Abkommen, hier Berner Konvention Anhang IV.Stimmt nicht.
Die drei Schuss für SLB ergeben sich nur aus dem Jagdgesetz. Bis Anfang diesen Jahres gab es im Waffengesetz überhaupt keine Einschränkung der Magazinkapazität und auch jetzt liegt sie für LW bei 10. Das Waffengesetz unterscheidet hier auch nicht zwischen Jagdlangwaffen oder bspw. Sportlangwaffen und die Magazinbeschränkung auf zehn Schuss gilt auch für Einzellader und Halbautomaten gleichermaßen.
Die drei Schuss kommen einzig und allein bei der Jagd mit Selbstladern ins Spiel und das ergibt sich aus dem Jagdgesetz, was Ländersache ist und nicht aus dem Waffengesetz was Bundesgesetz ist.
Das weaffengesetz trifft aber keine jagdrechtlichen regeleungenDa würde mich jetzt aber die Quelle interessieren, im Waffenrecht steht doch seit neuestem 10 Schuss, nicht 3.
Der Beitrag über meinem behauptet fälschlicherweise aber anderes, darauf beziehe ich mich. Mir ist klar das Waffen- und Jagdrecht erstmal unterschiedliche Themen sindDas weaffengesetz trifft aber keine jagdrechtlichen regeleungen
Oh, das tut mir leid. In meiner Darstellung antwortest du auf den Link zum Jagdrecht von Jyskall.Der Beitrag über meinem behauptet fälschlicherweise aber anderes, darauf beziehe ich mich. Mir ist klar das Waffen- und Jagdrecht erstmal unterschiedliche Themen sind
..und darüberhinaus aus internationalen Abkommen, hier Berner Konvention Anhang IV.