[Baden-Württemberg] Änderungen imJagdrecht BW 2021

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§ 31, Abs.1 Nr. 10 a) künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, beim Fang oder Erlegen von Wildtieren zu verwenden,

wurde aufgehoben. Damit ist es doch nun erlaubt Raubwild mit Nachsichttechnik (natürlich ohne an der Waffe montierten IR-Strahler) zu erlegen? (y)


Theoretisch wäre damit die Bejagung von allem Wild erlaubt? Also auch Reh (bis 1,5h nach Sonnenuntergang und ab 1,5h vor Sonnenaufgang) und Rotwild in den dunklen Minuten (Kahlwild das ganze Jahr bis 22:00):unsure: Nicht, dass ich das gut finden würde (n)
 
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§ 31, Abs.1 Nr. 10 a) künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, beim Fang oder Erlegen von Wildtieren zu verwenden,

wurde aufgehoben. Damit ist es doch nun erlaubt Raubwild mit Nachsichttechnik (natürlich ohne an der Waffe montierten IR-Strahler) zu erlegen? (y)


Theoretisch wäre damit die Bejagung von allem Wild erlaubt? Also auch Reh (bis 1,5h nach Sonnenuntergang und ab 1,5h vor Sonnenaufgang) und Rotwild in den dunklen Minuten (Kahlwild das ganze Jahr bis 22:00):unsure: Nicht, dass ich das gut finden würde (n)

Ja, so ist es. Ist ja auch nicht schlimm, zumindest im Dezember und Januar sind die 1,5 Stunden +- um 18.00 Uhr vorbei. Die Beschränkung ist ohnehin Quatsch, es sei denn, die Nachtjagd auf jede Wildart wäre verboten.
 
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Wo e snicht dirngend geboten ist (SW) sollte es auch weiterhin das NAchtjagdverbot geben.
Beim ReW sind wir nicht ansatzweise an einer SW Problematik.
Schonzeiten und Nachtjagdverbot sind keine überkommenen Relikte, sondern gut begründet.
Beim SW mit der Schadens- und Seuchenprovblematik braucht es die Ausnahme, um diesen Problematiken überhaupt gewachsen zu sein.
 
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Um das wo und wie ging es mir eigentlich nicht. Sondern nur, ob ich das Gesetzt richtig verstanden habe. Danke für die Antworten (y)

Aber wenn wir schon dabei sind: Meiner Meinung nach ist es im Feld (auf Fuchs und Schwarzwild) top, aber im Wald sehe ich nicht welches und wie viel Wild ich ggf. störe, daher bin ich da eher dagegen. Dort effektiv Strecke machen bei geringer Jagddruck zugunsten des Wildes ist da für mich fraglich... Und wenn es in der Nacht dann zusätzlich zu dem Freizeitdruck am Tage gestört wird darf man sich nicht wundern, wenn es das Wild heimlich wird und Schäden im Wald steigen :/
 
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Hatte Telefonat mit der Gemeinde, sie hat gewissermassen den Vorsitz der Jagdgenossenschaft.

Die Jagdgenossen müssen ja wohl jetzt ein Mal im Jahr tagen. Nun soll es mit den Pächtern ein Vorbereitungsgespräch geben, bei denen es um die Auswirkungen des neuen JWMG zwischen Genossenschaft und Pächtern geht.

Bin da gerade etwas überfordert. Das JWMG regelt doch "alles" ohne die Genossenschaft bzw. für die Pächter sind doch nur die §§15 und 16 relevant. Habe das so abgespeichert, dass die Genossenschaft weitgehend alles intern regelt, nur die Satzung kann für die Pächter relevant sein
(Stark verkürzt).

Aussage war auch, dass im Juni neue Bestimmungen gekommen sind und man sich noch nicht eingearbeitet hat.

Normale Pachtsituation, kein Ärger mit niemanden...

Nutze mal Schwarmwissen, da ich nichts gefunden habe. Gibt es Besonderheiten im Gesetz, dass die Beziehung Genossenschaft zu Pächtern betrifft? Ich vermute allerdings, dass man alle mit dem neuen Gesetz und des Ausführungsbestimmungen nur informieren will.
 
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Fex

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Ich erinnere mich gut, wie die Grünen damals mit dem Anspruch herangegangen sind, das bestehende LJG zu entbürokratisieren und alltagstauglich zu machen. Das aus bislang 16 Seiten bestehende LJG wurde somit auf 45 "verkürzt".

Die JG bzw. die Gemeinde als Jagdvorstand "kotzt" regelmässig ab über die nun notwendigen Pflichtversammlungen und den dadurch entstehenden Bürokratieaufwand. Bei der ersten JGV kamen 5 von über 60 geladenen. Ein Vorteil von Corona - nun wird alles schriftlich im Umlauf geregelt.
 

JBB

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Also dass jetzt jährlich versammelt werden muss... ist mir neu.

Uns hat man die jetzt "nur" 6 Jahre Pachtdauer damit erklärt, dass dies die Mindestfrist sei, wann ne Versammlung sein muss, würde man 9 Jahre machen, kämen extra Kosten auf sie zu *kopfkratz*
 

Fex

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Bei jedem Pächterwechsel oder Hinzunahme eines Mitpächters MUSS sie einberufen werden. Unsere JG vertritt über 20 Reviere...

Davon unabhängig kann auch in der Satzung der JG eine jährliche Versammlung vorgegeben sein...
 
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Bei jedem Pächterwechsel oder Hinzunahme eines Mitpächters MUSS sie einberufen werden. Unsere JG vertritt über 20 Reviere...

Davon unabhängig kann auch in der Satzung der JG eine jährliche Versammlung vorgegeben sein...

Dem LJV sind aber keine Themen bekannt, die Pächter und JGS aus dem Gesetz heraus betreffen.
Der Justiziar war aber neugierig und bat um Rückruf ;-).

Beim Mitpächter muss sie nicht mehr zusammengerufen werden, mWn

Aber wir sind 3 Jahre vor Ablauf gefragt worden, ob wir verlängern wollen....
 

Fex

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§15
(4) ...Vor der Verpachtung des Jagdrechts an eine Pächterin oder einen Pächter, die oder der erstmals einen Jagdpachtvertrag mit der Jagdgenossenschaft schließt, ist die Jagdgenossenschaft zur Beschlussfassung einzuberufen.

Da bei Mitpacht auch ein Vertrag zwischen Mitpächter und JG entsteht, gilt das auch für jeden weiteren Pächter.
 
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§15
(4) ...Vor der Verpachtung des Jagdrechts an eine Pächterin oder einen Pächter, die oder der erstmals einen Jagdpachtvertrag mit der Jagdgenossenschaft schließt, ist die Jagdgenossenschaft zur Beschlussfassung einzuberufen.

Da bei Mitpacht auch ein Vertrag zwischen Mitpächter und JG entsteht, gilt das auch für jeden weiteren Pächter.
Hallo, dieser Satz wurde bei der aktuellen JWMG-Änderung gestrichen.
 
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Ziel dieser Übung war es, die Jagdgenossenschaften dazu zu bringen, sich selbst zu organisieren und das nicht, wie in BW zu +- 75% üblich, an die Gemeinde abzugeben. Die Motivation soll dadurch wirken, dass eine durch die Gemeinde vorbereitete Sitzung teuer ist. Ob der gewählte Weg richtig ist, weiß ich nicht.
 

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