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§ 31, Abs.1 Nr. 10 a) künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, beim Fang oder Erlegen von Wildtieren zu verwenden,
wurde aufgehoben. Damit ist es doch nun erlaubt Raubwild mit Nachsichttechnik (natürlich ohne an der Waffe montierten IR-Strahler) zu erlegen?
Theoretisch wäre damit die Bejagung von allem Wild erlaubt? Also auch Reh (bis 1,5h nach Sonnenuntergang und ab 1,5h vor Sonnenaufgang) und Rotwild in den dunklen Minuten (Kahlwild das ganze Jahr bis 22:00) Nicht, dass ich das gut finden würde
wurde aufgehoben. Damit ist es doch nun erlaubt Raubwild mit Nachsichttechnik (natürlich ohne an der Waffe montierten IR-Strahler) zu erlegen?
Theoretisch wäre damit die Bejagung von allem Wild erlaubt? Also auch Reh (bis 1,5h nach Sonnenuntergang und ab 1,5h vor Sonnenaufgang) und Rotwild in den dunklen Minuten (Kahlwild das ganze Jahr bis 22:00) Nicht, dass ich das gut finden würde