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Ok...
mach das mit mir!
Kriegst ne Anzeige mit Nötigung und Verleumdung.
Wennst gar ne Waffe dabei hast.......uiuiui....Bedrohung?!?!?
Hab überlegt, ob ich überhaupt darauf antworte, kann es aber so nicht ganz stehen lassen.
Wenn man die Ordnungshüter rufen will, brauchts einen triftigen Grund. Alkoholgeruch bei einem Autofahrer ist einer. Man kann sich ja auch mal täuschen und ich denke nicht, dass deshalb ein Fass aufgemacht wird.
Und wenn, dann wird das wieder ein typischer deutscher Kleinkrieg mit dem die Gericht dann wieder überlastet werden. Typisch deutsch halt. Dem einen gefällt nicht, dass jemand in seinem Revier rumackert, dem anderen, dass er verdächtigt wird alkoholisiert Auto zu fahren.
Irgendeinen Frust schiebt in diesem Land doch ein jeder.
War übrigens mal ein Tipp von einem befreundeten Polizisten, wenn man in einen Unfall mit lediglich Blechschaden involviert ist und sich nicht einig wird, wer jetzt Recht hat. Die Polizei kommt da in der Regel nicht. 110 anrufen, Verdacht auf Alkoholkonsum bei einem Unfall beteiligten melden, dann müssen sie kommen und aufnehmen.
Ich mach jetzt Feierabend, bis Montag.
Wmh
Flo