Ärger im Revier durch einen fremden Jäger

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Ok...
mach das mit mir!
Kriegst ne Anzeige mit Nötigung und Verleumdung. :geek:
Wennst gar ne Waffe dabei hast.......uiuiui....Bedrohung?!?!?

Hab überlegt, ob ich überhaupt darauf antworte, kann es aber so nicht ganz stehen lassen.

Wenn man die Ordnungshüter rufen will, brauchts einen triftigen Grund. Alkoholgeruch bei einem Autofahrer ist einer. Man kann sich ja auch mal täuschen und ich denke nicht, dass deshalb ein Fass aufgemacht wird.
Und wenn, dann wird das wieder ein typischer deutscher Kleinkrieg mit dem die Gericht dann wieder überlastet werden. Typisch deutsch halt. Dem einen gefällt nicht, dass jemand in seinem Revier rumackert, dem anderen, dass er verdächtigt wird alkoholisiert Auto zu fahren.
Irgendeinen Frust schiebt in diesem Land doch ein jeder.

War übrigens mal ein Tipp von einem befreundeten Polizisten, wenn man in einen Unfall mit lediglich Blechschaden involviert ist und sich nicht einig wird, wer jetzt Recht hat. Die Polizei kommt da in der Regel nicht. 110 anrufen, Verdacht auf Alkoholkonsum bei einem Unfall beteiligten melden, dann müssen sie kommen und aufnehmen.

Ich mach jetzt Feierabend, bis Montag. :)

Wmh
Flo
 
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"Einfach so" Schranken zu bauen dürfte nirgendwo in D drin sein ... Das kann im Normalfall nur die Gemeinde. Es sei denn Du bist Waldbesitzer mit Eigenjagd. Selbst dann könnten noch Durchfahrtsrechte Dritter bestehen bzw. andere juristische Hindernisse .... Gruss W.

Genau, mein Jagdherr ist Waldeigentümer und es ist seine Eigenjagd. Ergo gehören ihm auch die Forstwege im Wald. Die darf er auch beschranken.

Da wo er seine Waldreviere verpachtet hat sind auch Schranken, die Pächter haben Schlüssel und sind froh das es die Schranken gibt.
 
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Lass es in dem Revier mal einen Wanderhotspot geben mit Rettungspunkt. Da hat es sich dann ganz schnell "ausgeschrankt".
 
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Lass es in dem Revier mal einen Wanderhotspot geben mit Rettungspunkt. Da hat es sich dann ganz schnell "ausgeschrankt".

Wer soll sowas ohne Zustimmung des Grundeigentümers einrichten? Ich jage in einem Wald der zu 100 % im Besitz einer Privatperson ist.

Du kannst die Forstwege in meinem Revier gerne mit Fahrrad befahren oder auf ihnen spazieren gehen. Nicht legetimierte KFZ bleiben draußen.
 
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Was kann ich tun?
An die untere Jagd Behörde wenden das die ihn vielleicht anschreibt das er das zu unterlassen hat?
Ein Unterlassen wird man nicht auferlegen können. Wohl aber - falls er Wild vergrämt dadurch, so stehts in Bayern im Jagdgesetz - eine OWI aufbrummen.
Befahren von Wegen ist in Bayern, anders als den meisten anderen Bundesländern, so geregelt dass man überall fahren kann/darf wo das nicht durch ein entsprechendes Verkehrsschild eingeschränkt ist.

Reden würde ich auf jeden Fall mit dem Jagdvorstand. Egal was der da treibt, wenn der Jagdvorstand drüber informiert ist wie der sich aufführt kriegt der keinen Fuß auf die Erde wenn er wirklich (wie angedroht) probiert dass ihr Schwierigkeiten bei einer erneuten Reviervergabe hättet.
 
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Wer soll sowas ohne Zustimmung des Grundeigentümers einrichten? Ich jage in einem Wald der zu 100 % im Besitz einer Privatperson ist.

Du kannst die Forstwege in meinem Revier gerne mit Fahrrad befahren oder auf ihnen spazieren gehen. Nicht legetimierte KFZ bleiben draußen.
Große zusammenhängende Waldflächen in Privatbesitz sind aber in meinen Augen schon eher die Ausnahme. Gemeinden und Staatsforsten sehen Naherholung als Teil der Aufgabe des Waldes...
 
D

doghunter

Guest
Wenn man die Ordnungshüter rufen will, brauchts einen triftigen Grund. Alkoholgeruch bei einem Autofahrer ist einer. Man kann sich ja auch mal täuschen und ich denke nicht, dass deshalb ein Fass aufgemacht wird.
Bei mir würde ein Fass aufgemacht werden und zwar ein so großes, dass du darin ertrinken würdest! Später dann deine Waffen zum Büma tragen darfst, weil der JS weg ist...also immer Vorsicht wen man verdächtigt! Denn einen Jäger und damit legal Waffenbesitzer der Alkoholfahrt beschuldigen würde bei uns hier zu garantiertem "Rückschlag" mit der vollen "Härte" führen...da findet sich schon was!
 
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Bei mir würde ein Fass aufgemacht werden und zwar ein so großes, dass du darin ertrinken würdest! Später dann deine Waffen zum Büma tragen darfst, weil der JS weg ist...also immer Vorsicht wen man verdächtigt! Denn einen Jäger und damit legal Waffenbesitzer der Alkoholfahrt beschuldigen würde bei uns hier zu garantiertem "Rückschlag" mit der vollen "Härte" führen...da findet sich schon was!
Und wenn er wirklich betrunken ist?
 
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Dann hast du gewonnen und er ist ein Idio*
Wir kennen nur die eine Version. Aber irgendwas kann doch mit einem Menschen nicht stimmen, wenn er sich so verhält wie der TS schreibt. Frust, Neid, Tabletten, Alkohol, Psyche, Alzheimer, Probleme mit der Frau, etc. Vielleicht ist er sogar auf Entzug... Hatte ich erst letztes Jahr bei einem guten Bekannten. Der wurde total cholerisch und meinte er sei immer im Recht....
Wir wissen es nicht... Und zwei Suizide bei mir bekannten Jägern, hätten durch Abgabe ihrer Waffen vermieden werden können. Bei denen war es Frust, einer Ende 50, der zweite Mitte 70.



Waidmannsheil

Flo
 
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Ich fahre jetzt auch einfach so mit dem Auto durch die Republik wie es mir gefällt. Einfach quer durch den Wald, direkter Weg von der Haustüre bis zum Ziel. Um mein Fahren zu legitimieren lege ich mir zur Zierde noch eine Axt, Säge und den Jagdschein ins Auto. Mal sehen, wann die Fahrt zu Ende.

Nur weil ein Weg geteert ist, darf ich ihn noch lange nicht mit dem Auto befahren.

Einfach die örtliche Polizei anrufen und mitteilen, dass ein KFZ Xy auf dem Waldweg in Kleinkleckersdorf herumfährt. Wenn’s nicht erlaubt ist unternehmen die schon was.
 
D

doghunter

Guest
Nur weil ein Weg geteert ist, darf ich ihn noch lange nicht mit dem Auto befahren.

Einfach die örtliche Polizei anrufen und mitteilen, dass ein KFZ Xy auf dem Waldweg in Kleinkleckersdorf herumfährt. Wenn’s nicht erlaubt ist unternehmen die schon was.

Das schon gelesen??

Befahren von Wegen ist in Bayern, anders als den meisten anderen Bundesländern, so geregelt dass man überall fahren kann/darf wo das nicht durch ein entsprechendes Verkehrsschild eingeschränkt ist.

Die Geschichte spielt wohl in Bayern und kein Schild!!!Also was soll die Polizei dort??? Meinst du nicht, das die anderes zu tun haben als solchen Kinderkram der auch noch rechtlich scheinbar ok ist!
Was passiert denn hier? Ein älterer Mann fährt einen öffentlichen Weg entlang...ein Jagsgast kirrt direkt an einem öffentlichen Weg!
Und nun?
 
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Wheelgunner_45ACP

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Man könnte natürlich versuchen, Jagdgenossen und Bürgemeister mit ins Boot zu holen und über die JG anfragen, ob nicht überall. wo es sinnvoll ist, das Verkehrszeichen 250 mit der Ausnahme für land- und forstwirschflichen Betrieb aufstelle zu lassen.

Dass das 250er nicht stehen, wundert mich sowieso. Bis auf 2 bis 4 Strassen hier sind alle Feldwege damit ausgestattet. Und bei denen Ohne macht es Sinn, da Zufahrtswege zu Gehöften

Dann hat der Übeltäter noch weniger Spielraum.
 
G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Wir wissen es nicht... Und zwei Suizide bei mir bekannten Jägern, hätten durch Abgabe ihrer Waffen vermieden werden können. Bei denen war es Frust, einer Ende 50, der zweite Mitte 70.



Waidmannsheil

Flo
Niemals kannst du einen Suizid durch Waffenabnahme verhindern, das sind Argumente mit denen Waffengegner versuchen Punkte zu machen........
Wer sich zu diesem Schritt entschlossen hat wird auch einen Weg finden.
 

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