Aktuelle Urteile im Jagd-und Waffenrecht

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In der letzten Verwaltungsvorschrift des Bundes wurde ja schwammig erwähnt, dass für die Kontrollen im öffentlichen Interesse keine Gebühren erhoben werden sollten.
Hat da schon jemand ein Urteil zu gesehen?
 
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Hast du da einen Link dazu? Oder das Merkblatt als PDF?
Hier bei uns fangen die ersten Ämter an dies anders zu sehen. Und ich bin in Bayern...

Ich war jetzt eine Woche weg. Bitte noch um Geduld. Ich weiß nämlich jetzt auch nur noch ungefähr, wo ich das Merkblatt im Netz las.
 
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In der letzten Verwaltungsvorschrift des Bundes wurde ja schwammig erwähnt, dass für die Kontrollen im öffentlichen Interesse keine Gebühren erhoben werden sollten.
Hat da schon jemand ein Urteil zu gesehen?

Gar so schwammig ist das nicht. "Sollen" ist nämlich juristisch ziemlich verbindlich. Es ist wie eine Muss-Vorschrift, mit dem Unterschied, dass in gewissen Aunahmefällen davon abgewichen werden kann. Die Ausnahmefälle müssen aber sehr gut begründet und stringent sein.
 
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Gar so schwammig ist das nicht. "Sollen" ist nämlich juristisch ziemlich verbindlich. Es ist wie eine Muss-Vorschrift, mit dem Unterschied, dass in gewissen Aunahmefällen davon abgewichen werden kann. Die Ausnahmefälle müssen aber sehr gut begründet und stringent sein.

Dachte ich mir auch, nur trotzdem interessant wie viele Kreise dagegen verstoßen und dies in anderen Fällen bereits auch gerichtlich so bestätigt wurde!
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Vor dem Verwaltungsgericht Dresden läuft gerade der Prozess um den Entzug des Jagdscheines des ex-Landesbankchefs Herbert Süß.

Im Zuge der Ermittlungen um den Niedergang der Landesbank Sachsen wurde bei Süß 2008 zufällig ungesicherte Munition in der Abstellkammer gefunden, der Schlüssel vom Waffenschrank lag in seinem Büro herum. Das BKA meldete die Sache sofort dem Dresdner Ordnungsamt, dort passierte aber nix. Einen Tag nach Winnenden wurde das BKA erneut aktiv und machte wieder Druck in der Sache.
Mehr als ein Bußgeld von 500€ wurde vom Ordnungsamt aber nicht verhängt. Das Ordungsamt berief sich auf eine positive "Zukunftsprognose" für Süß. Diese Gnade hatte das Ordnungsamt aber in den letzten 10 Jahren niemals anderen Beschuldigten erwiesen.
Vetternwirtschaft stand im Raum. Daraufhin intervenierte die Landesdirektion Sachsen. Das Ordnungsamt widerrief die Entscheidung und Süß musste den JS abgeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Süß wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und gegen zwei leitende Mitarbeiter des Ordnungsamtes wegen versuchter Strafvereitelung. Anfang 2010 wurde das Ordnungsamt durchsucht. Angeblich hatte Süß Unterstützung von höchster politischer Stelle erhalten. Bewiesen werden konnte das aber nie, die Verfahren gegen das Ordnungsamt wurden eingestellt. Süß blieb aber ohne JS.

Jetzt muss entschieden werden ob der 74jährige bald wieder jagen darf.

5 Jahre sind um, ich bin gespannt.
 
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A

anonym

Guest
der Prozess um den Entzug des Jagdscheines
Jetzt muss entschieden werden ob der 74jährige bald wieder jagen darf.

5 Jahre sind um, ich bin gespannt.

Völlig desolate Sachverhaltsschilderung, auch im übrigen..............Außerdem: Hier geht es bzw. soll es um nachlesbare und begründete Urteile gehen, die also bereits ausgesprochen wurden, rechtskräftig sind, nicht um Vorträge zu anstehenden Prozessen.

Wenn jetzt 5 Jahre um sind, kann es nicht mehr um den Entzug des Jagdscheines gehen, den ich nach dem dürren Vortrag ohnehin für unverhältnismäßig halte, der ist ja dann schon weg, sondern höchstens um die (Wieder-)Erteilung desselben. Nur braucht man dafür normal nicht zu prozessieren, das machen die Behörden nach solchem vorangegangenem Pillepalle nach 5 Jahren auf Antrag von alleine. Andernfalls wechselt man den Wohnsitz............... Wäre also höchstens noch interessant zu wissen, warum man dem Mann offenbar bislang die Wiedererteilung des Jagdscheines versagt hat. Aber da warte ich lieber auf ein Urteil, wenn es denn jemals hier oder an anderer Stelle präsentiert werden wird. Stellt doch bitte hier nur Fakten ein, keine angeblich-Vorträge. Sonst kann man den Thread gleich dichtmachen, der ist dann kein Nachschlagewerk mehr, sondern nur mehr das gleiche Gelaber wie in anderen Fäden.
 
A

anonym

Guest
von Waffen eine hohe Gefahr ausgehe

Grundlage jeder Gefährdungsanalyse/-prognose war und ist immer der Mensch, denn nur der ist deliktsfähig. Indem man diese Deliktsfähigkeit wie hier auf Gegenstände überträgt, die allein für sich genommen niemanden gefährden, sonst würds in den Waffenschränken ja ständig knallen oder wenigstens klicken, hebelt man vollends den Rechtsstaat aus.

Im übrigen ist das ja dann beliebig, was als nächstes "gefährlich" ist. Komisch nur, dass man sowas beim Besitz von Benzinkanistern oder Verdünnern nicht veranstaltet etc. etc. Da kann man jedenfalls beliebig jeden Gegenstand einsetzen, von dem man meint, dass er gefährlich sei, um dem Bürger auch künftig nicht mehr zu seinem Recht gelangen zu lassen, man braucht ja dann im einzelnen niemandem mehr nachzuweisen, dass er selber gefährlich ist, oder das Gegenteil, man braucht auch gar nicht mehr auf ihn subjektiv einzugehen, was aus Sicht der Exekutive und Judikative sehr praktisch ist, die Grundrechte sind so ruckzuck weg, ohne viel Arbeit mit deren Abwägung zu haben, sich mit Schranken oder Schranken-Schranken zu plagen. Unsinnige Begriffe wie "emotionale Ausbrüche" (ist nicht gar Gähnen ein emotionaler Ausbruch?) oder "Volksverhetzung" (das konnten immer nur wenige, verurteilt deswegen wurden allerdings sogar schon völlig dazu Ungeeignete....) tun dann noch ein übriges. Beim Schmidtchen auf jeden Fall, da ist die Pappe schneller weg als er glauben kann, nur halt so gut wie NIE beim Schmidt. Das muss man sich auch merken und sich ständig wieder vor Augen führen. Allen Verbotsforderern als Mahnung. Morgen schon können sie selbst an der Reihe sein. Letztlich wird damit nur der Besitz illegaler Waffen gefördert, Sicherheit wird so nicht erreicht. Denn hat der "emotional Ausbrüchige" keine Schusswaffen mehr, nimmt er halt Brandsätze oder sonstwas, das knallt, notfalls beschafft er sich eine der geschätzt über 20 Millionen illegalen Schuss und Knallwaffen. Nur komisch, dass alle "emotional ausbrüchigen Epileptiker" tatsächlich wohl nie sowas tun würden.....aber darum geht es ja nicht. Es geht um das Vorgaukeln von Sicherheit, um zu zeigen, dass man was tut, und es ist denen völlig wurscht, wenn dabei reihenweise Grundrechte gebrochen werden.

Das Urteil selber könnte also wieder mal schreiendes Unrecht sein, für mich ist es das per se, weil hier wieder mal ersichtlich ist, dass der Gesetzgeber die Beweislast umgedreht hat, was es der Verwaltung sehr einfach macht, gegen den Untertan vorzugehen. Bringt man nix bei, ist man unzuverlässig oder genauer ungeeignet, darum geht es ja hier. In einem richtigen Rechtsstaat wär das umgekehrt, da hätte der Staat beizubringen, bevor er in die Grundrechte eingreift. Und selbst hier im Forum gibt's ja zahlreiche Untertanen, die das dann noch gut finden. Bis es sie selber trifft und ihre realen Feinde dann emotionale Freudentränenausbrüche bekommen, wenn sie davon erfahren. Denen nimmt aber deswegen alleine dann niemand die Waffen weg, garantiert nicht ;-)
 
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Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Grundlage jeder Gefährdungsanalyse/-prognose war und ist immer der Mensch, denn nur der ist deliktsfähig. Indem man diese Deliktsfähigkeit wie hier auf Gegenstände überträgt, die allein für sich genommen niemanden gefährden, sonst würds in den Waffenschränken ja ständig knallen oder wenigstens klicken, hebelt man vollends den Rechtsstaat aus.

:thumbup::thumbup::thumbup:
 
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Na ja, das FG hat da aber schon unterschieden!
Wenigstens lt dem verlinkten Artikel. s. Fettdruck und nachfolgende Passage!
 
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Ja, noch.....

Aber eine Tendenz ist in meinen Augen erkennbar. Bald könnten dann auch einige Sportschützenordnungen mal auf ihre Wertevereinbarkeit geprüft werden.
 

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