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http://www.kostenlose-urteile.de/VG...rechtigte-vorerst-nicht-zurueck.news18481.htm
Einstweiliger Rechtschutz: Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse kann auch zum Verbot des Erwerbs und Führens freier Waffen führen.
Einstweiliger Rechtschutz: Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse kann auch zum Verbot des Erwerbs und Führens freier Waffen führen.