§ 5
Zuverlässigkeit
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
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2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
a)Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b)mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
c)Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.
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Jetzt kommst angesäuselt, als waffeninhabender Beifahrer neben der fahrenden, aber waffentechnisch unberechtigten Gattin in eine Polizeikontrolle.
Wenn es dumm läuft, zieht dann obiger gehighliteter Gummiparagraph zumindest erstmal so weit, dass es einen Haufen Ärger gibt, weil die Behörde eben Tatsachen erkennt, die die Annahme rechtfertigen, dass man mit Umdrehungen in der Birne die Gemahlin bitten könnte die Plempe zu verräumen damit schon mal gegen b und c verstossen wird, oder anderweitig fahrlässig damit umgehen wird. Im Auto vergessen, etc.
Helau.
Da kann man dann eiligen Schrittes und völlig ernüchtert sein Geld zumindest schon mal zum nächsten qualifizierten Rechtsanwalt tragen und das Bier hat sich mal so richtig gelohnt.
Und wie wir ja wissen, bleibt immer was in irgendwelchen Akten hängen, selbst, wenn man vor Gericht, oder bereits vorher, Recht bekommt.
Was ist an Bier, Schnaps und Wein für Nichtalkoholiker!!!! so brutal toll, dass man ned mal für einen halben Tag drauf verzichten kann?
Wenn's ned zum antörnen sein soll, wie ja viele behaupten (was ich nicht glaube), dann kann man doch auch mal Cola, Limo, Wasser, Milch, Tee, Cafe, alkfreien Wein, alkfreien Bier, Red Bull oder what ever trinken?
P. S. "Schön" in der gesetzlichen Formulierung ist eben, dass es so formuliert ist, dass diese Dinge wie Überlassen an Unberechtigte und fahrlässiger Umgang NICHT bereits stattgefunden haben müssen, sondern nur Tatsachen gegeben sein müssen, die darauf hindeuten, dass dies in der Zukunft passieren kann.