Alkohol & Waffentransport

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weil auch typisch Deutsch jeder Auskunft gibt und den Kofferraum öffnet.
Leute bei einer Verkehrskontrolle werden die Papiere kontrolliert. Ferner kann Warndreieck und Verbandskasten konrolliert werden. Dies sollte sich eh im Fahrzeug befinden. Einen Kofferraum öffne ich nicht. Woher ich komme und wohin ich will ist auch nicht relevant.

Aber viele sehen eine Polizeiuniform und schon meinen sie das Quatschen anfangen zu müssen. So wenig sagen wie möglich und gut ist es. Und ein öffnen des Kofferraums ist nicht. Zumindest nicht ohne richterlichen Beschluß oder Gefahr in Verzug.

Robert
Da Du im Gebirge, noch dazu in Bayern, jagst: wie weit hast Du es bis zur Grenze?
Denn, genauso wie auf der Autobahn, gibt es dort mehr Möglichkeiten, die sich nicht nur auf Verkehrstüchtigkeit von Fahrer und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beschränken. Nix mit Richter...
 
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§ 5
Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
.............
2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
a)Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b)mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
c)Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.
........

Jetzt kommst angesäuselt, als waffeninhabender Beifahrer neben der fahrenden, aber waffentechnisch unberechtigten Gattin in eine Polizeikontrolle.

Wenn es dumm läuft, zieht dann obiger gehighliteter Gummiparagraph zumindest erstmal so weit, dass es einen Haufen Ärger gibt, weil die Behörde eben Tatsachen erkennt, die die Annahme rechtfertigen, dass man mit Umdrehungen in der Birne die Gemahlin bitten könnte die Plempe zu verräumen damit schon mal gegen b und c verstossen wird, oder anderweitig fahrlässig damit umgehen wird. Im Auto vergessen, etc.
Helau.
Da kann man dann eiligen Schrittes und völlig ernüchtert sein Geld zumindest schon mal zum nächsten qualifizierten Rechtsanwalt tragen und das Bier hat sich mal so richtig gelohnt.
Und wie wir ja wissen, bleibt immer was in irgendwelchen Akten hängen, selbst, wenn man vor Gericht, oder bereits vorher, Recht bekommt.

Was ist an Bier, Schnaps und Wein für Nichtalkoholiker!!!! so brutal toll, dass man ned mal für einen halben Tag drauf verzichten kann?
Wenn's ned zum antörnen sein soll, wie ja viele behaupten (was ich nicht glaube), dann kann man doch auch mal Cola, Limo, Wasser, Milch, Tee, Cafe, alkfreien Wein, alkfreien Bier, Red Bull oder what ever trinken?

P. S. "Schön" in der gesetzlichen Formulierung ist eben, dass es so formuliert ist, dass diese Dinge wie Überlassen an Unberechtigte und fahrlässiger Umgang NICHT bereits stattgefunden haben müssen, sondern nur Tatsachen gegeben sein müssen, die darauf hindeuten, dass dies in der Zukunft passieren kann.
 
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Aber viele sehen eine Polizeiuniform und schon meinen sie das Quatschen anfangen zu müssen. So wenig sagen wie möglich und gut ist es. Und ein öffnen des Kofferraums ist nicht. Zumindest nicht ohne richterlichen Beschluß oder Gefahr in Verzug.
Wenn ein Beamter im zuge einer Kontrolle meinen Kofferraum sehen will, dann würde ich ihn den anstandslos zeigen. Denn wenn man dann noch auf einen richterlichen Beschluss oder sonst was besteht, macht man sich erst recht ,,verdächtig"und dann, werden die Ordnungshüter erst Recht neugierig:cool:. Ich habe nichts zu verbergen.
Aber wer halt Stress will.....
MfG.
 
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Hier gehts darum ob das auch gilt wenn du als Beifahrer auf der Rückfahrt vom Schüsseltreiben mit der verpackten Kanone im Kofferraum angehalten wirst.
Welchen Umgang hast du da mit der Waffe?

Wenn es deine Waffe ist, wird man es als Umgang auslegen.
Wenn du die Waffe verliehen hast, also ganz offiziell mit leihschein, naja, zumindest schwierig, da man vor Gericht annehmen kann, der leihschein sei eine Schutzbehauptung des bekannten in dessen Auto du gesessen hast.
Zweifelhaft ob der anerkannt wird.
Gibt es keinen leihschein sondern nur Leihe, weil du ja dabei bist, ist die Pappe Weg, da kein Nachweis.
Wenn man es unbedingt so machen muss.., ich würde ein zahlen schloss auf den koffer machen, dessen Kombination nur berechtigte kennt, der keinen Alkohol getrunken hat.
Kann man zwar auch gerichtlich anfechten..
Am sichersten wäre natürlich ein Kaufvertrag mit Erwerbsformular mitzuführen...
Dann ist es rechtlich in trockenen Tüchern
 
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Wenn es deine Waffe ist, wird man es als Umgang auslegen.
Wenn du die Waffe verliehen hast, also ganz offiziell mit leihschein, naja, zumindest schwierig, da man vor Gericht annehmen kann, der leihschein sei eine Schutzbehauptung des bekannten in dessen Auto du gesessen hast.
Zweifelhaft ob der anerkannt wird.
Gibt es keinen leihschein sondern nur Leihe, weil du ja dabei bist, ist die Pappe Weg, da kein Nachweis.
Wenn man es unbedingt so machen muss.., ich würde ein zahlen schloss auf den koffer machen, dessen Kombination nur berechtigte kennt, der keinen Alkohol getrunken hat.
Kann man zwar auch gerichtlich anfechten..
Am sichersten wäre natürlich ein Kaufvertrag mit Erwerbsformular mitzuführen...
Dann ist es rechtlich in trockenen Tüchern
Also wenn ich einen Leihschein Ordnungsgemäß mit dem Fahrer ausfülle weil ich zwei Bier getrunken hab und beide Waffen liegen im Auto und jemand hat ein Problem damit will es anfechten dann würd ich bis zum Bundesgerichtshof gehen. Es gibt Gesetze, manchmal sind die grau, aber keiner kann anfechten dass ich meinen Teil gemacht habe und somit alles legal ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Warndreieck und Verbandskasten scheinen ja hier bei vielen im Fahrzeug und nicht im Kofferraum herum zu kullern. Auf Anhieb fällt meiner limitierten Vorstellung gar keines der üblichen Automodelle ein, wo das ab Werk so gelöst ist. Alle mit Pick-ups o.ä. Fahrzeugen ohne Kofferraum unterwegs oder wird beides so häufig gebraucht?

Nebenher hat sich bei Autos ohne Kofferraum ja wohl auch der Waffentransport im Kofferaum erledigt, also von Polizei unbemerkt und darum gings ja wohl eigentlich beim angesoffenen Beifahrer?
 
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G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Wem ist es denn schon persönlich passiert? Alles was bisher geschrieben wurde hat entweder nix damit zu tun oder ist Hörensagen von irgendwas, oder persönliche Einstellung (nüchtern selber fahren).


CdB
 
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Warndreieck und Verbandskasten scheinen ja hier bei vielen im Fahrzeug und nicht im Kofferraum herum zu kullern. Auf Anhieb fällt meiner limitierten Vorstellung gar keines der üblichen Automodelle ein, wo das ab Werk so gelöst ist. Alle mit Pick-ups o.ä. Fahrzeugen ohne Kofferraum unterwegs oder wird beides so häufig gebraucht?

Nebenher hat sich bei Autos ohne Kofferraum ja wohl auch der Waffentransport im Kofferaum erledigt, also von Polizei unbemerkt und darum gings ja wohl eigentlich beim angesoffenen Beifahrer?
Nö, werksseitig ist das alles im Kofferraum untergebracht. Da aber ohne Kinder und somit zuallermeist nur ein bis zwei Insassen, gibt es viel toten Raum auf und vor der Rückbank. Und zwar aus genau dem Grund: die Frage nach den beiden Dingen, um in den Kofferraum zu schauen. Passiert statistisch so alle zwanzig Jahre, aber Prophylaxe ist besser als Nachsorge.
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Hast du den Aluhut auch auf der Rückbank?

Tut mir leid, das kann ich nicht anders bezeichnen. Du fährst jahrelang mit Warndreieck und Verbandskasten auf der Rückbank, obwohl die bei deinem Auto eigentlich im Kofferraum untergebracht sind, damit die Polizei bei einer statistisch sehr unwahrscheinlichen Kontrolle keinen verstohlenen Blick in deinen Kofferraum erhaschen kann?
 
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Hast du den Aluhut auch auf der Rückbank?

Tut mir leid, das kann ich nicht anders bezeichnen. Du fährst jahrelang mit Warndreieck und Verbandskasten auf der Rückbank, obwohl die bei deinem Auto eigentlich im Kofferraum untergebracht sind, damit die Polizei bei einer statistisch sehr unwahrscheinlichen Kontrolle keinen verstohlenen Blick in deinen Kofferraum erhaschen kann?
Geht's auch ne Nummer kleiner oder vielleicht sachlich oder so? Persönlich werden muss man hier nicht. Die Sachen liegen im Fussraum hinter dem Fahrersitz, da stört es niemanden.
Der Kofferraum geht niemanden etwas an. Punkt. So wie meine Wohnung auch grundsätzlich niemanden etwas angeht und grundgesetzlich geschützt ist.
Ich habe öfter schon mitbekommen, wie ein Jagdkollege um den JS zitterte, weil z.B. eine Schrotpatrone im Auto rumkullerte oder das Jagdmesser da noch rumlag, (zuletzt konkret: als die Frau einen unverschuldeten Unfall hatte). tatsächlich hatte ich selbst bisher mehr unverschuldete Unfälle als Polizeikontrollen.
Gruss Beowulf, Polizistensohn (der mir den Tipp einst gab)
 
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Da liegt meine verpackte Kanone und der Rest in der vom Hersteller vorgesehenen Halterung im Kofferraum
 
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