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Bald ist e soweit, für anstehende Jagden werden schon Vorbereitungen getroffen. Nach den Jagden ist es ein Brauch die Strecke zu verblasen und am Schüsseltreiben teilzunehmen.
Es versteht sich von selbst, das während des Schüsseltreibens die Jagdwaffe verpackt an einem einsehbaren Ort verstaut ist, nicht draußen im verschlossenen PKW.
Wenn man keine Mitfahrgelegenheit hat, verbietet sich das Trinken von Alkohol.
Was ist, wenn ich angetrunken von meiner Frau abgeholt werde und die Waffe transportiere ( natürlich verschlossen ), kann mir bei einer Polizeikontrolle das zum Nachteil gereicht werden?
Gleiches gilt, wenn ich nach dem Schießen auf dem Schießstand in gemütlicher Runde, ein paar Bier trinke, mehrere Waffen verpackt im PKW transportiere aber nicht selbst das Fahrzeug führe. Vor & während des Schießens wird kein Bierchen getrunken!!
Es versteht sich von selbst, das während des Schüsseltreibens die Jagdwaffe verpackt an einem einsehbaren Ort verstaut ist, nicht draußen im verschlossenen PKW.
Wenn man keine Mitfahrgelegenheit hat, verbietet sich das Trinken von Alkohol.
Was ist, wenn ich angetrunken von meiner Frau abgeholt werde und die Waffe transportiere ( natürlich verschlossen ), kann mir bei einer Polizeikontrolle das zum Nachteil gereicht werden?
Gleiches gilt, wenn ich nach dem Schießen auf dem Schießstand in gemütlicher Runde, ein paar Bier trinke, mehrere Waffen verpackt im PKW transportiere aber nicht selbst das Fahrzeug führe. Vor & während des Schießens wird kein Bierchen getrunken!!