Alkoholismus = keine körperliche Eignung?

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modernhunter schrieb:
frodo schrieb:
Das steht doch eigentlich ziemlich eindeutig im Gesetz.

BJagdG §17 Versagung des Jagdscheins
(4) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
....
4.trunksüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach sind.

Oder dreht sich die Diskussion darum, ob Alkoholismus was anderes ist als Trunksucht, oder die Formulierung "in der Regel" einen Ermessensspielraum gibt?

Endlich eine vernünftige Antwort - Danke, und diesmal ohne Ironie ...
Genau um diesen Unterschied bzw. die praktischen Auswirkungen bzgl. Jagdschein geht es - und um die Feststellung, wer nun trunksüchtig oder alkohlkrank ist.

dieser text sollte eigentlich jedem der in besitz eines jagdscheines ist bekannt sein. der text steht immerhin im jagdgesetz :roll: :roll: :roll:
 
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§ 6 WaffG
Persönliche Eignung
(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
1. geschäftsunfähig sind,
2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
...
 
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der_mit_der_Bracke_jagt schrieb:
modernhunter schrieb:
frodo schrieb:
Das steht doch eigentlich ziemlich eindeutig im Gesetz.

BJagdG §17 Versagung des Jagdscheins
(4) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
....
4.trunksüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach sind.

Oder dreht sich die Diskussion darum, ob Alkoholismus was anderes ist als Trunksucht, oder die Formulierung "in der Regel" einen Ermessensspielraum gibt?

Endlich eine vernünftige Antwort - Danke, und diesmal ohne Ironie ...
Genau um diesen Unterschied bzw. die praktischen Auswirkungen bzgl. Jagdschein geht es - und um die Feststellung, wer nun trunksüchtig oder alkohlkrank ist.

dieser text sollte eigentlich jedem der in besitz eines jagdscheines ist bekannt sein. der text steht immerhin im jagdgesetz :roll: :roll: :roll:

Ja, wenn Du so gut Bescheid weißt - wie wärs dann mit einer Antwort?

- Versagensgrund ja/nein
- Feststellung
- Abgrenzung Trunksüchtig/Alkoholkrank
- Urteile/Kommentare in der Rechtsprechung dazu ...


Warum kxxxxxen da viele einfach irgendwelche Banalitäten ohne substantiierten Inhalt rein?

Wer keine Ahnung hat oder nix beitragen will -einfach mal die Fxxxe halten!
Danke!
 
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26 Aug 2004
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Auwald schrieb:
§ 6 WaffG
Persönliche Eignung
(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
1. geschäftsunfähig sind,
2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
...

Ah ja, danke, klar, ohne Waffrechtl. Eignung auch keine Jagdausübung möglich ...
Jetzt wird es allmählich heller.

Der Alkoholismus-Tatbestand ist dann aber von der Behörde etc. nachzuweisen, denke ich, oder? PMU? Regelmässige Leberwertkontrollen?
 
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modernhunter schrieb:
- Versagensgrund ja/nein
- Feststellung
- Abgrenzung Trunksüchtig/Alkoholkrank
- Urteile/Kommentare in der Rechtsprechung dazu ...

- Ja.
- Führungszeugnis / Regelüberprüfung ... Entzug, dann hat der Täter die MPU o. ä. zu erbringen um seine Nicht-Trunksucht zu belegen.
- Wieso Abgrenzung? Der GG sieht das m. W. im Bereich WaffG / JG identisch.
- Keines parat, war aber früher häufiger Thema auch in WuH, da "regelmäßig" bei (spätestens der zweiten) Trunkenheitsfahrt die Behörde auch den JS entzog.

Viele Grüße und trocken bleiben,

Joe
 
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Duckdichundwech schrieb:
..lass die Jagd oder Schützenwesen...spiel Halma :idea:

Nicht von sich selbst auf andere schließen :wink:

Meine Rheumaerkrankung gebietet die regelmässige Einnahme von MTX und verbietet so Alkoholkonsum ....
 
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modernhunter schrieb:
Meine Rheumaerkrankung gebietet die regelmässige Einnahme von MTX und verbietet so Alkoholkonsum ....

Wenn du körperlich nicht mehr in der Lage bist, ist Jagd auch vorbei :roll:

Was willst du eigentlich wirklich wissen?
Wie viel man trinken darf, um gerade noch keinen Jagdscheinentzug zu riskieren?
Oder ob Quartalsäufer in der trockenen Phase weiter jagen dürfen?
Oder ob man saufen darf, bis man erwischt wird?

Nicht nur ich habe offensichtlich mit der Eingangsfrage ein kleines Problem...

WH
B8
 
A

anonym

Guest
barry08 schrieb:
Was willst du eigentlich wirklich wissen?
Wie viel man trinken darf, um gerade noch keinen Jagdscheinentzug zu riskieren?
20100316100641617_irymfwiwok.jpg

Prost! :wink:
 
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alexjäger schrieb:
[quote="grobe sau":3vs2dg2m]
barry08 schrieb:
Was willst du eigentlich wirklich wissen?
Wie viel man trinken darf, um gerade noch keinen Jagdscheinentzug zu riskieren?

Prost! :wink:

Na das ist doch mal eine schnuckelige Thermoskanne.. :lol:[/quote:3vs2dg2m]

Das ist ein überdimensonierter Flachmann :D
 
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15 Apr 2002
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Unten auf dem Fläschchen steht eingeprägt 1 Gallon (3,78Liter) , Prost.
Das Becherchen des Begehrenden ist ja auch entspechend groß, da geht (ging) was. 8)

Wb
 

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