Alleine schiessen Standaufsicht

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Hallo,

wenn man alleine auf dem jagdlichen KW Stand schiessen möchte, braucht man keine Aufsicht ,wenn man im Besitz eines gültigen Jagdscheins ist, oder?
Bräuchte da mal Info.
Danke
 
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kommt drauf an.
ist der schiesstand z.b. von bund bayerischer schützen, ist das kein problem, da dieser verband die waffensachkunde der jäger anerkennt.
bei dieser konstellation also i. o.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25675

Guest
Allein schießen darf nur eine zur Aufsicht befähigten Person, wenn sichergestellt ist, dass sie sich alleine auf dem Schießstand befindet.

Für die Ausbildung zur Aufsicht beim jagldlichen Schiessen bietet der DJV Seminare an.

at Jäger1 , das hat sich überschnitten :)
 
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Schießstände "in Betrieb" bedürfen einer ausgewiesenen Aufsicht.
Wenn Du als Aufsichtsberechtigter (Namen hinterlegt) alleine auf dem Stand bist, darfst Du FFW oder LW schießen ohne zusätzliche Aufsicht. Der JJSch ersetzt keinen Kursus zur Erlangung der Aufsichtsberechtigung.
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Flotte Jungs hier unterwegs heute Abend!
 
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Das steht aber hier anders. Ist vom DJV
 

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27.4 Aufsichtspersonal


27.4.1 Die Anforderungen an das Aufsichtspersonal werden bei Vereinen, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, nach § 10 Absatz 6 AWaffV in den Qualifizierungsrichtlinien des Verbandes festgelegt. Bei Vereinen, die nicht einem anerkannten Schießsportverband angehören, ist das Vorliegen der Anforderungen nach § 10 Absatz 1 bis 5 AWaffV von der Waffenbehörde zu prüfen; die Anzeigepflicht nach § 10 Absatz 2 AWaffV ist zu beachten. In jedem Fall sind die Sicherheitsstandards der erlaubten Schießdisziplinen zu beherrschen. Bei jagdlichen Vereinigungen gilt die notwendige Qualifizierung durch eine bestandene Jägerprüfung als erbracht, wenn eine Belehrung der Aufsicht gemäß dem Merkblatt des Deutschen Jagdschutz-Verbandes in der jeweils gültigen Fassung erfolgt und die Belehrung durch Unterschrift der Aufsicht nachgewiesen ist.

27.7 Die bei einem schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes oder einer jagdlichen Vereinigung beauftragten und registrierten Aufsichtspersonen (§ 10 Absatz 3 AWaffV) sind von der zuständigen Behörde insbesondere dann zu überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für das Fehlen der erforderlichen Sachkunde bestehen. Eine Überprüfung nach § 10 Absatz 3 Satz 4 und 5 AWaffV erfolgt auf der Schießstätte. Eine Meldung der beauftragten und registrierten Aufsichtspersonen an die zuständige Behörde ist nicht erforderlich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25784

Guest
Wandersmann hat Recht.....
Wenn deine KJV dich ohne Schulung/Belehrung als Standaufsicht führt, dann wärst du auch berechtigt....mir ist allerdings keine KJV bekannt, die das macht. .....oha, Stomberger war schneller, wollts eben suchen
 
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Wandersmann hat Recht.....
Wenn deine KJV dich ohne Schulung/Belehrung als Standaufsicht führt, dann wärst du auch berechtigt....mir ist allerdings keine KJV bekannt, die das macht. .....oha, Stomberger war schneller, wollts eben suchen
Ich habe als Zuständiger einige Aufsichten für eine Jägervereinigung verpflichtet . Und war selbst 20 Jahre Standaufsicht , bis jemand darauf kam das man dazu auch einen Kurs machen könnt . Bei dem Kurs war für mich jetzt nichts dabei das man Anders als vorher hätte machen müssen.
 
M

Mitglied 13815

Guest
Brauch ich auch ne Aufsicht wenn ich im Revier ein-/anschieße?
Bin Schießlehrer 120mm 🤔
 
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In Deutschland braucht man echt für alles nen Blockwart.
Komischerweise kenne ich sportliche Stände wo nur eine Aufsichtsperson die gleichzeitig die Kasse macht im Aufenthaltsraum sitzt und durch ne Scheibe ab und zu Mal guckt.
 

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