Brauch ich auch ne Aufsicht wenn ich im Revier ein-/anschieße?
Bin Schießlehrer 120mm
Nur, wenn Du im Revier eine 120mm einschießt.
Dein Tampella soll ja auf Rotten eine umwerfende Wirkung haben.
Je nach Verband reicht aber "Schießlehrer" eben nicht aus.
Gerade der VdRBw ...
Die wollten doch tatsächlich, dass ich einen "Leergang" besuche, damit ich weiterhin Schießaufsicht machen darf.
Damals war ich noch mobbeorderter ResOffz (in einem aktiven Pz-Bataillon), Schießlehrer für Handwaffen, RK-Leiter, hatte Gefechtsschießen geleitet (aktiv und Reservisten), Jagdscheininhaber, Wiederlader und noch ein paar andere Dinge.
Und dann sollte ich einen Leergang besuchen, bei dem mir ein Obergefreiter (der wann zuletzt aktiver Soldat war?) in zusammen nicht mal 8 Stunden beibringen sollte wie das geht ...
Ich habe dann darauf hingewiesen, dass ich ja schlechterdings, wenn ich nicht in der Lage wäre ein statisches Zivilwaffen-Schießen zu leiten, ein womöglich auch noch dynamisches Schießen mit Kriegswaffen leiten könne.
Mit anderen Worten:
"Wenn Ihr das nächste mal einen Leitenden für ein Reservisten-Schießen bei der Bw braucht, dann sucht Euch einen anderen. ICH stehe dafür nicht mehr zur Verfügung!"
"Aber DA dürftest Du doch ..."
"Die Bw traut mir das zu, aber der Reservistenverband meint ja, dass ich nicht mal mit Zivilwaffen ..."
Bei nächster Gelegenheit (sprich: der nächsten Vorstandswahl) bin ich dann "in's Glied zurückgetreten", als "einfaches Mitglied" lebst es sich viel entspannter im VdRBw.
WaiHei