Alleine schiessen Standaufsicht

Registriert
28 Feb 2014
Beiträge
2.437
Ich habe als Zuständiger einige Aufsichten für eine Jägervereinigung verpflichtet . Und war selbst 20 Jahre Standaufsicht , bis jemand darauf kam das man dazu auch einen Kurs machen könnt . Bei dem Kurs war für mich jetzt nichts dabei das man Anders als vorher hätte machen müssen.
Ich hab das ganze anders herum gedreht und während meines Jagdkurses dem Ausbildungsleiter meine "Befähigung zur Aufsicht beim Schützen" (zwei-Monats-Kurs ;)) )unter die Nase gehalten nachdem ich mit seiner Ausbildungstätigkeit nicht einverstanden war. Plötzlich gingen Sachen, die vorher undenkbar gewesen wären. Heute selbst Standaufsicht und keine Hemmungen, alteingesessene Waidmänner auch mal anzufauchen, wenn da Dinge auf dem Stand laufen "das haben wir doch schon immer so gehandhabt" :mad:
 

JMB

Registriert
2 Jan 2005
Beiträge
25.979
Wenn deine KJV dich ohne Schulung/Belehrung als Standaufsicht führt, dann wärst du auch berechtigt...
Das lese ich oben aber anders:
gilt die notwendige Qualifizierung durch eine bestandene Jägerprüfung als erbracht, wenn eine Belehrung der Aufsicht gemäß dem Merkblatt des Deutschen Jagdschutz-Verbandes in der jeweils gültigen Fassung erfolgt und die Belehrung durch Unterschrift der Aufsicht nachgewiesen ist.
Ob das anders gemacht wird UND das dann irgendwann mal auffällt (oder sogar einem selbst "auf die Füße fällt") ist eine andere Frage.


WaiHei
 
Registriert
20 Okt 2016
Beiträge
4.293
@ David 7x64 #7:

Bevor hier die übliche Diskussionsqualität wieder Einzug hält sollten wir uns über das aktuelle, gültige Regelwerk für Stände des DJV einigen:

"DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift - mit Hinweisen für Standaufsichten"
in der ab 01.April 2015 geltenden Fassung"


David 7x64's alte Märchenfibel sollte schleunigst zum Papierrecycling verbracht werden.
 

JMB

Registriert
2 Jan 2005
Beiträge
25.979
Komischerweise kenne ich sportliche Stände wo nur eine Aufsichtsperson die gleichzeitig die Kasse macht im Aufenthaltsraum sitzt und durch ne Scheibe ab und zu Mal guckt.
Lass' da mal 'was passieren ...
Dann ist der, der kein "Blockwart" sein wollte aber ganz schön am A...!
Wie will der denn als Aufsicht eingreifen, wenn er hinter einer (auch noch schallgeschützten?) Scheibe sitzt?


WaiHei
 

JMB

Registriert
2 Jan 2005
Beiträge
25.979
Brauch ich auch ne Aufsicht wenn ich im Revier ein-/anschieße?
Bin Schießlehrer 120mm 🤔
Nur, wenn Du im Revier eine 120mm einschießt.
Dein Tampella soll ja auf Rotten eine umwerfende Wirkung haben. :LOL:

Je nach Verband reicht aber "Schießlehrer" eben nicht aus.
Gerade der VdRBw ...
Die wollten doch tatsächlich, dass ich einen "Leergang" besuche, damit ich weiterhin Schießaufsicht machen darf.
Damals war ich noch mobbeorderter ResOffz (in einem aktiven Pz-Bataillon), Schießlehrer für Handwaffen, RK-Leiter, hatte Gefechtsschießen geleitet (aktiv und Reservisten), Jagdscheininhaber, Wiederlader und noch ein paar andere Dinge.
Und dann sollte ich einen Leergang besuchen, bei dem mir ein Obergefreiter (der wann zuletzt aktiver Soldat war?) in zusammen nicht mal 8 Stunden beibringen sollte wie das geht ...

Ich habe dann darauf hingewiesen, dass ich ja schlechterdings, wenn ich nicht in der Lage wäre ein statisches Zivilwaffen-Schießen zu leiten, ein womöglich auch noch dynamisches Schießen mit Kriegswaffen leiten könne.
Mit anderen Worten: "Wenn Ihr das nächste mal einen Leitenden für ein Reservisten-Schießen bei der Bw braucht, dann sucht Euch einen anderen. ICH stehe dafür nicht mehr zur Verfügung!"
"Aber DA dürftest Du doch ..."
"Die Bw traut mir das zu, aber der Reservistenverband meint ja, dass ich nicht mal mit Zivilwaffen ..."

Bei nächster Gelegenheit (sprich: der nächsten Vorstandswahl) bin ich dann "in's Glied zurückgetreten", als "einfaches Mitglied" lebst es sich viel entspannter im VdRBw.


WaiHei
 
G

Gelöschtes Mitglied 25675

Guest
so sieht das dann aus um beim DJV als Ausicht beim jagdlichen Schießen anerkannt zu werden.
Zumindest bei Meisterschaften und vergleichbares z.B. Nadelschießen.
Das war ein 3Tage-Vollzeit-Lehrgang.


aufsicht.jpg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.662
@ David 7x64 #7:

Bevor hier die übliche Diskussionsqualität wieder Einzug hält sollten wir uns über das aktuelle, gültige Regelwerk für Stände des DJV einigen:

"DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift - mit Hinweisen für Standaufsichten"
in der ab 01.April 2015 geltenden Fassung"


David 7x64's alte Märchenfibel sollte schleunigst zum Papierrecycling verbracht werden.

Da steht doch alles drin 18 Jahre alt und Sachkunde. Sachkunde wird durch die Jägerprüfung erworben, dann muss man gemeldet werden. Es reicht sogar ohne Meldung, wenn die Unterlagen am Schießstand vorgehalten werden.
Fertig.
Gilt wohl nur für DJV Stände.
Jeder Verband kocht da sein eigenes Süppchen.
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.299
Sorry ich verstehe die Frage irgendwie nicht...

wenn man alleine auf dem jagdlichen KW Stand schiessen möchte, braucht man keine Aufsicht ,wenn man im Besitz eines gültigen Jagdscheins ist, oder?

Wollte der TS irgendwie auf einen Schießstand gehen, wenn dort gerade keiner Schießaufsicht hat... um auf dem KW-Stand ein Training zu veranstalten!? Das bedeutet, der Stand ist gerade geschlossen, richtig. Darf er das Gelände überhaupt betreten?

Klärt mich doch mal auf. Oder wird hier wieder irgendetwas hineininterpretiert und alle reden von unterschiedlichen Dingen.

P.S. Liegt vielleicht daran, dass ich so selten auf einem Schießstand rumhänge und wenn, dann ist dort regulärer Betrieb mit entsprechender Aufsicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25675

Guest
Manchmal ist es richtig nett, sich selbst z.B. 20 mal die gleiche Doublette zu servieren.
Da stören andere"ich will auch mal' Woller. 😀
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
Brauch ich auch ne Aufsicht wenn ich im Revier ein-/anschieße? Bin Schießlehrer 120mm 🤔


Moin,

im Revier ist das Dein Bier(*), auf der Schießanlage ist diese Frage an den Schießstandbetreiber (= Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstandanlage) zu richten.

Und da kommen wir im Bogen nun zum Punkt:

@TS: Frag Deinen Schießstandbetreiber, denn nur dieser kann Dir etwas auf dem Schießstand erlauben. Er trägt schließlich auch die Gesamtverantwortung; auch wenn Du Dir bei Deinen Alleingängen in den Fuß schießt.


Waidmannsheil,
Schnepfenschreck.


(*) Wie bekommst Du die 120er denn ins Revier, ohne Dienstvorschriften zu verletzen?
 
Registriert
28 Dez 2016
Beiträge
884
Brauch ich auch ne Aufsicht wenn ich im Revier ein-/anschieße?
Bin Schießlehrer 120mm 🤔

Darf ich da bitte bitte dabei sein, wenn Du deine Kaliber 120 mm einschießt ???

BITTEBITTEBITTE

Ich helf Dir auch nachher beim Flurschaden beheben
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
24 Jun 2017
Beiträge
4.698
Sorry ich verstehe die Frage irgendwie nicht...

wenn man alleine auf dem jagdlichen KW Stand schiessen möchte, braucht man keine Aufsicht ,wenn man im Besitz eines gültigen Jagdscheins ist, oder?

Wollte der TS irgendwie auf einen Schießstand gehen, wenn dort gerade keiner Schießaufsicht hat... um auf dem KW-Stand ein Training zu veranstalten!? Das bedeutet, der Stand ist gerade geschlossen, richtig. Darf er das Gelände überhaupt betreten?

Klärt mich doch mal auf. Oder wird hier wieder irgendetwas hineininterpretiert und alle reden von unterschiedlichen Dingen.

Aufsichten sind auf meinem Stand knapp. Wenn ich KW schießen möchte und niemand sonst ist auf dem KW Stand, darf ich das ohne Aufsicht, da ich den JS habe.

Damit ist doch auch die Frage des TS beantwortet.

Kommt ein weiterer Schütze, geht das nur wenn eine Standaufsicht dabei ist.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
135
Zurzeit aktive Gäste
759
Besucher gesamt
894
Oben