G
Gelöschtes Mitglied 25014
Guest
Wenn den JJ in manchen Bundesländern zugestanden wird, mit einer (seeeehr) niedigen Schießfertigkeit auf Wild losgelassen zu werden, dann fängt das nicht erst nach nach 20 Jahren, sondern nach 2 Tagen an.
Die Schießfertigkeit die in Prüfungen vor 40-50 Jahren erbracht werden musste, war teilweise
wesentlich niedriger (z.B. Bayern) .
Das wird hier gerne speziell von einem unterschlagen.