Das stimmt.
Klein-, Mittel- und Großkaliber sind keine rechtssicheren Begriffe, sonder umgangssprachliche. Dennoch gibt es eine Definition. Mittelkaliber definieren sich dadurch, dass sie weder Groß- noch Kleinkaliber sind.
Für das Großkaliber ist die Definition nun allgemein anerkannt und recht simpel:
Alles ab 9mm wird zum Großkaliber gerechnet. Damit haben wir das obere Ende der Skala für das Mittelkaliber also schon abgesteckt: Es muss unter 9 mm liegen.
Achtung: Mit Magnum hat das nichts zu tun!
Nun benötigen wir noch die Untergrenze des Mittelkalibers, also die Obergrenze des Kleinkalibers und hier fängt das Problem an:
Bis in die 1950er Jahre galt alles als Kleinkaliber, das unter 7mm lag. Das hat sich aber in der Vergangenheit geändert. Ich erspare uns hier nun die Geschichte über die KK-Randfeuerpatronen und die 200J-Grenze und gehe direkt zur gegenwärtigen Auffassung...
Kleinkaliber sind alle Kaliber bis 5,6mm Randfeuerzündung plus die beiden Zentralfeuerkaliber .17 und .22 Hornet.
Wies in 10 Jahren damit aussieht weiß kein Mensch. Fies ist, dass in manchen Standbetriebsordnungen diese Kaliberbegriffe Einzug in Genehmigungsvoraussetzungen gehalten haben. So darf bei uns auf der Vereinsanlagen währen der Zeit vom 16.03.-01.08. auf der 100m-Bahn nur "Kleinkaliber" geschossen werden... Hat der NaNu damals durchgesetzt, wegen der Vögel....