Alles zum Thema Sytong HT-66

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Nein.
Die Gehhilfe (PARD) bringt genausoviel Schweine, wie ein 8000€-Ferrari (Gen3 Röhrengerät).

Am Jagd-Erfolg wird das Singdingdong also auch nix ändern, macht aber für ein paar Euro mehr vielleicht ein bisschen mehr Spaß. So wie ne Röhre für ganz viele Euros mehr eben auch ein bisschen mehr Spaß macht.
ein gutes Röhrengerät wird / würde deutlich mehr Sauen bringen :) Hier wird anscheinend immer wieder vergessen, dass das Pard mit dem integrierten Aufheller (sytong auch) nicht an der Waffe genutzt werden darf. Externe Beleuchtung ist auch nicht überall zugelassen, ohne diese steht man mit Pard im dunkeln, während mit Röhre Beute gemacht wird. Dies gilt zumindest noch dort wo man sich an Gesetze hält.
 
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Gelöschtes Mitglied 21689

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Hi,

es ist aber in einigen Bundesländern auch erlaubt es an der Waffe zu nutzen. Mal ganz ehrlich das ist ja auch ein Käse so etwas nicht zu erlauben. Genau wie der Dual-Use Ansatz...aber so ist es nun mal. In ein paar Jahren wird Zieloptik mit Tag/Nacht Funktion Standard sein. Und man wird die Zieloptik mittels Smartphone einrichten und einstellen. Bis dahin muss man halt das nutzen was erlaubt ist.

Und eine Röhre würde ich ohne zusätzlichen Aufheller auch nicht nutzen. Dann würde ich lieber Wärmebild nehmen. Das wäre aber meine Vorstellung :)...
 
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Gelöschtes Mitglied 21689

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Genau so ist es. Es gibt Bundesländer da ist es uneingeschränkt an der Waffe nutzbar auch mit IR Aufheller.
 
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Bitte nicht immer pauschalieren. Ich hab im Landkreis (Bayern) eine Allgemeinverfügung, nach der ich für die Jagd auf SW auch eine Lampe an der Waffe montieren darf
mag sein das es in bestimmten Fällen zulässig ist, in der Mehrzahl der Fälle eben nicht. Nur weil es in Bayern (ganz Bayern???) per Verfügung erlaubt ist, ist es woanders nicht zulässig. Daher wird man nach aktueller Rechtslage mit dem Röhrengerät (8000,- Ferrari) mehr beute einfahren.
 
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Da ist doch nur eine Frage der Zeit. Die Freigabe für Aufheller steht im neuen Bundesjagdgesetz.
 
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Genau so ist es. Es gibt Bundesländer da ist es uneingeschränkt an der Waffe nutzbar auch mit IR Aufheller.
wenn dem so ist, bitte mal Info in welchen Bundesländern es komplett fürs ganze Bundesland zulässig ist und in welchen Bundesländern es regional über Verordnung oder Einzelgenehmigung (Beauftragung zulässig ist. Am besten gleich mit Quellennachweiß, da wird sich deine Aussage schnell relativieren.
 
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Da ist doch nur eine Frage der Zeit. Die Freigabe für Aufheller steht im neuen Bundesjagdgesetz.
1) es gibt kein neues Bundesjagdgesetz. Wenn mal eins kommt, wissen wir aber heute noch nicht was drin steht. Geplant ist erst mal ein Gesetz zu Änderung des........
2) selbst wenn das da so drin stehen würde, hilft das nichts solange es durch das Waffengesetz verboten ist.
Wurde hier schon mehrfach durchgekaut. Pard an Waffe Pappe weg. Ausnahmen können im Forum nachgelesen werden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21689

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wenn dem so ist, bitte mal Info in welchen Bundesländern es komplett fürs ganze Bundesland zulässig ist und in welchen Bundesländern es regional über Verordnung oder Einzelgenehmigung (Beauftragung zulässig ist. Am besten gleich mit Quellennachweiß, da wird sich deine Aussage schnell relativieren.

Hi,

also die Arbeit mache ich mir jetzt nicht. Ich kann nur für mein Bundesland und meine Jagdbehörde sprechen. Der Rest ist mir eigentlich egal :)
 

BAL

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1) es gibt kein neues Bundesjagdgesetz. Wenn mal eins kommt, wissen wir aber heute noch nicht was drin steht. Geplant ist erst mal ein Gesetz zu Änderung des........
2) selbst wenn das da so drin stehen würde, hilft das nichts solange es durch das Waffengesetz verboten ist.
Wurde hier schon mehrfach durchgekaut. Pard an Waffe Pappe weg. Ausnahmen können im Forum nachgelesen werden.

1) Es wird dahingehend geändert, daß Aufheller gestattet werden
2) Das WaffG wird mit dem gleichen Gesetz geändert, so daß Aufheller auf der Waffe gestattet werden

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/260/1926024.pdf
 
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Verboten ist es im Bundesjagdgesetz Ziele aktiv zu beleuchten.
In meinem Bundesland allerdings nicht im Langesjagdgesetz, ergo reicht eine Änderung des BundesJagdG. Da ist man dran.

Somit wird die Erlaubnis für Pard mit Aufheller, oder ähnliches immer wahrscheinlicher und sobald es legal ist, habe ich eins.
 
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Laut WaffG ist die Verbindung Waffe mit Licht verboten. Dabei ist es egal ob das Licht für das menschliche Auge sichtbar ist oder nicht. Pard hat Licht eingebaut, daher verboten an der Waffe wo es keine Ausnahmeregelung gibt.
 

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