Allzeit bereit - Der EDC-Thread

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23 Feb 2010
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Ich habe immer ein Messer dabei. In jeder Handtasche (3 an der Zahl, ja ich weiss, sehr untypisch fuer eine Frau), im Auto, Aktentasche, Schreibtisch...
Bloederweise hat man mir schon 2 an der airport security abgenommen, da vergessen rauszunehmen :cry: :sad:. Keine teuren oder aufwaendigen Messer, Hauptsache scharf.

Das hier ist mein liebstes, schon aelter, aber immer in der Handtasche.
Anhang anzeigen 97756
AHHHHJaaaaaaa:unsure:
 
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12 Apr 2013
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Einhandmesser, darf in D nicht geführt werden. :oops:

Remy

Das ist in dieser simplifizierte Form falsch!

Mir sei ein wortreicher Abschwiff vom Kernthema erlaubt...

§42a redet von "eingeschränktem" Führverbot. Dieses
"gilt nicht
[...]
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

[...]
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

Weiter in der Verwaltungsvorschrift:

"Da derartige Messer jedoch auch nützliche Gebrauchsmesser sein können, wird von ihrer pauschalen Einordnung als Waffe in Anlage 1 des WaffG abgesehen. Die Absätze 2 und 3 regeln die für den Alltag erforderlichen Ausnahmeregelungen, um den sozial-adäquaten Gebrauch von Messern nicht durch das Führensverbot zu beeinträchtigen."

Hierzu das BKA:
"Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von Messern weiter möglich ist."

Und dann noch WaffVwV:
"42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z. B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird."

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbu... (runterscrollen bis zum Paragraphen)
https://www.bka.de/.../Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html
https://www.jurion.de/gesetze/waffvwv/1/... (runterscrollen bis zum Paragraphen)
 
Registriert
9 Aug 2016
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2.163
Ja, das wissen wir ja alles...

In der Praxis hast Du trotzdem Ärger, wenn du an den falschen Polizisten gerätst: Personenkontrolle -> Anzeige und Einziehen des Messers -> Staasanwaltschaft -> evtl. Anwalt, Schriftwechsel, etc. -> Einstellung (bestenfalls)

Kann man sich antun, sollte man aber vorher bedenken und sich dann nicht aufregen, wenn der Fall eintritt.
 
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27 Sep 2006
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Das Spielchen hatte ein Bekannter, der sich dann vom Gericht belehren lassen durfte, als Baumkletterer habe er das Einhandmesser erst direkt vorm Besteigen des Baumes aus dem Transportbehälter zu nehmen und nicht schon beim Anziehen der Arbeitskleidung zu Hause an der Hose zu befestigen ... :rolleyes:
 
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7 Okt 2007
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Aaaaalso, dann will ich auch mal:

In echt immer am Mann:
  • Uhr
  • Geldbeutel
  • Blackberry
  • Schlüsselbund, daran SwissKey

Im Aktenkoffer:
  • USB-Stick
  • USB-C Adapter
  • Stift
  • Werkzeugsatz (Schraubendreher, Zange, Taschenlampe, Skalpell, Pinzette u drgl.)

Im Auto:
  • Victorinox Rettungsmesser
  • Taschenlampe

Wenn draußen unterwegs: (nur das EDC-Zeug; auf der Jagd gibt's noch mehr Gerödel)
  • Leatherman Surge Multitool
  • Led Lenser F1
  • Feuerzeug
MFG
Evolution
 
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27 Apr 2005
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403
Am Mann:
Messer: meist dieses, manchmal kleines Feststehendes
1575638568026.jpeg
Feuerzeug: BIC oder Zippo
Schlüssel
Telefon
Tatü
Schnupftabak
und (meistens) Geld

In der Tasche:
Messer (in umgekehrter Reihenfolge wie oben)
Feuerzeug (siehe Messer)
Ausweis
Taschenlampe (Thrunite)
Stift
Block
ergänzt bzw ersetzt wird das Messer durch nen Leatherman
 
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Westwood

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3.298
Immer dabei:
Geldbeutel
Schlüsselbund
Zigaretten
Feuerzeug
Handy 1 und 2
Uhr
 

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