Moin,
ich habe folgende Fragen, zur den ich hier im Forum keine passende Antwort gefunden habe:
1.
Eine vor 2020 erworbene K95 ist in einer WBK als "Einzelladerbüchse Kat C." eingetragen. Die Waffe verfügt lediglich am Lauf über eine Nummer (insbesondere auch nicht am Verschlussblock - älteres Modell). Ich gehe davon aus, dass die Eintragung auch nach der Novellierung des Waffengesetzes unter den Bestandsschutz fällt. Seht Ihr das auch so? Es ist in den Beiträgen immer nur vom Gehäuse die Rede, nicht jedoch vom Verschluss(block).
2.
Des Weiteren stellt sich für mich die Frage, was im Fall des Weiterverkaufs geschieht. Kann ich die Waffe als "Ganzes" veräußern und muss dann der Erwerber die einzelnen Waffenteile eintragen bzw. ggf. Nummern ergänzen lassen? Oder wirkt sich ggf. ein etwaiger Bestandsschutz fort?
Vielen Dank und beste Grüße
Flokle
ich habe folgende Fragen, zur den ich hier im Forum keine passende Antwort gefunden habe:
1.
Eine vor 2020 erworbene K95 ist in einer WBK als "Einzelladerbüchse Kat C." eingetragen. Die Waffe verfügt lediglich am Lauf über eine Nummer (insbesondere auch nicht am Verschlussblock - älteres Modell). Ich gehe davon aus, dass die Eintragung auch nach der Novellierung des Waffengesetzes unter den Bestandsschutz fällt. Seht Ihr das auch so? Es ist in den Beiträgen immer nur vom Gehäuse die Rede, nicht jedoch vom Verschluss(block).
2.
Des Weiteren stellt sich für mich die Frage, was im Fall des Weiterverkaufs geschieht. Kann ich die Waffe als "Ganzes" veräußern und muss dann der Erwerber die einzelnen Waffenteile eintragen bzw. ggf. Nummern ergänzen lassen? Oder wirkt sich ggf. ein etwaiger Bestandsschutz fort?
Vielen Dank und beste Grüße
Flokle