[Berlin] "Alte" K95 und WBK

Registriert
29 Mai 2008
Beiträge
396
Moin,

ich habe folgende Fragen, zur den ich hier im Forum keine passende Antwort gefunden habe:

1.
Eine vor 2020 erworbene K95 ist in einer WBK als "Einzelladerbüchse Kat C." eingetragen. Die Waffe verfügt lediglich am Lauf über eine Nummer (insbesondere auch nicht am Verschlussblock - älteres Modell). Ich gehe davon aus, dass die Eintragung auch nach der Novellierung des Waffengesetzes unter den Bestandsschutz fällt. Seht Ihr das auch so? Es ist in den Beiträgen immer nur vom Gehäuse die Rede, nicht jedoch vom Verschluss(block).

2.
Des Weiteren stellt sich für mich die Frage, was im Fall des Weiterverkaufs geschieht. Kann ich die Waffe als "Ganzes" veräußern und muss dann der Erwerber die einzelnen Waffenteile eintragen bzw. ggf. Nummern ergänzen lassen? Oder wirkt sich ggf. ein etwaiger Bestandsschutz fort?

Vielen Dank und beste Grüße
Flokle
 
Registriert
31 Jan 2016
Beiträge
4.633
Moin,

ich habe folgende Fragen, zur den ich hier im Forum keine passende Antwort gefunden habe:

1.
Eine vor 2020 erworbene K95 ist in einer WBK als "Einzelladerbüchse Kat C." eingetragen. Die Waffe verfügt lediglich am Lauf über eine Nummer (insbesondere auch nicht am Verschlussblock - älteres Modell). Ich gehe davon aus, dass die Eintragung auch nach der Novellierung des Waffengesetzes unter den Bestandsschutz fällt. Seht Ihr das auch so? Es ist in den Beiträgen immer nur vom Gehäuse die Rede, nicht jedoch vom Verschluss(block).

2.
Des Weiteren stellt sich für mich die Frage, was im Fall des Weiterverkaufs geschieht. Kann ich die Waffe als "Ganzes" veräußern und muss dann der Erwerber die einzelnen Waffenteile eintragen bzw. ggf. Nummern ergänzen lassen? Oder wirkt sich ggf. ein etwaiger Bestandsschutz fort?

Vielen Dank und beste Grüße
Flokle
🤔 Es ist doch eine simple Kipplaufbüchse, also nichts anderes als eine BDF.
Daher müsste der Block (Basküle) wie du schreibst eine Nummer haben!
Beide Teile gehören zusammen und sind waffenwichtige Teile für die K95! Ohne die Basküle kannst du ja auch nicht schießen!
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.309
Wenn du die Waffe als ganzes veräußerst werden die fehlenden Sachen nachgetragen. So zumindest mein SB in BY. Vorab braucht man da nicht aktiv werden.

Mittlerweile hat JEDE LW 2 oder 3 Teile ID im NWR. Bei dir mit dem Kippblock- Verschluss des K95 mussten es 3 sein:
- System (gleichzeitig führende Teile ID)
- Kippblock des Verschlusses
- Lauf.

Ist ein Teil ohne Nummer - bei dir wahrscheinlich der Kippblock - wird als Seriennummer "Ohne" vermerkt. Wobei es auch SB gibt, die dann fordern, dass das Teil nachträglich eine Nummer bekommt.
 
Registriert
29 Mai 2008
Beiträge
396
Danke! Die Waffe hat tatsächlich nur die Laufnummer. Das ist so bei den "alten" K95. Irgendwann wurde auch der Verschlussblock numeriert und heute auch das System.
 
Registriert
24 Jun 2017
Beiträge
4.662
Ich habe vor zwei Wochen eine Querflinte verschrotten lassen. Nur der Lauf hatte eine Nummer.
 
Registriert
26 Okt 2005
Beiträge
3.288
Wenn die Waffe in einer Zeile steht und du nicht in Einzelteilen verkaufen möchtest ist das wie bei aktuell vermutlich 90% aller registrierten Waffen. Du musst nichts machen. Auch nicht extra nummerieren lassen. Meine da gab es auch mal ein Merkblatt zu.
 
Registriert
24 Jun 2017
Beiträge
4.662
Bei der Anmeldung habe ich der Behörde die Nummer mitgeteilt. Sie war ausschließlich auf dem Lauf gestempelt. Die Flinte habe ich 2015 geschenkt bekommen.

Sie sah ungefähr so aus:


Der Damastlauf war innen schon sehr rauh und die Führungsbohrungen der Schlagbolzen waren schon arg groß. Man hätte Einsätze anfertigen oder die Löcher zuschweißen und neu bohren müssen.

Ich habe die Flinte einer großen Büchsenmacherwerkstatt / Händler angeboten, zu den Kosten der Austragung (20 Euro). Er prüfte und lehnte dankend ab. Zu viel Arbeit für eine Waffe unbekannter Herkunft.

Ich habe die Waffe komplett zerlegt und ausschließlich das System (ohne Nummer) und den Lauf (mit Nummer) zur Verschrottung abgegeben. Stand nur rum und nahm Platz weg.

Schaft, Abzug, die Seitenplatten mit Hähnen usw. liegen nun in der großen Ersatzteilkiste bis ich diese auch irgendwann entsorge.
 
Registriert
28 Feb 2016
Beiträge
3.953
Moin,

ich habe folgende Fragen, zur den ich hier im Forum keine passende Antwort gefunden habe:

1.
Eine vor 2020 erworbene K95 ist in einer WBK als "Einzelladerbüchse Kat C." eingetragen. Die Waffe verfügt lediglich am Lauf über eine Nummer (insbesondere auch nicht am Verschlussblock - älteres Modell). Ich gehe davon aus, dass die Eintragung auch nach der Novellierung des Waffengesetzes unter den Bestandsschutz fällt. Seht Ihr das auch so? Es ist in den Beiträgen immer nur vom Gehäuse die Rede, nicht jedoch vom Verschluss(block).

2.
Des Weiteren stellt sich für mich die Frage, was im Fall des Weiterverkaufs geschieht. Kann ich die Waffe als "Ganzes" veräußern und muss dann der Erwerber die einzelnen Waffenteile eintragen bzw. ggf. Nummern ergänzen lassen? Oder wirkt sich ggf. ein etwaiger Bestandsschutz fort?

Vielen Dank und beste Grüße
Flokle
Das ist doch ein Privatverkauf 🤷🏼‍♂️.....so what .....da reicht es die Nummer aus der WBK anzugeben....! ....zumindest bei uns !
Grüße und WMH,Olli
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
136
Zurzeit aktive Gäste
529
Besucher gesamt
665
Oben