Hallo zusammen,
ich habe heute eine Neuwaffe erhalten (Versandhandel über EGun). Bei Begutachtung der Waffe fiel mir auf, dass der Lauf einseitig am Schaft (Kunststoffschaft) anliegt und zwar so, dass er unter Spannung steht (siehe Foto). Stellt so etwas allein einen Reklamationsgrund dar oder muss hier erst der Nachweis erbracht werden, dass dieser Umstand zu Treffpunktverlagerungen (etwa bei Termperaturschwankungen) führt. Falls relevant, bei der Waffe handelt es sich um eine Mauser M12.
Natürlich kann ich auch direkt den Händler anrufen und versuchen zu reklamieren. Bevor ich in ein solches Gespräche gehe, hätte ich aber gerne eine weitere Meinung dazu. Was meint ihr, ist eine Reklamation berechtigt oder nicht?
ich habe heute eine Neuwaffe erhalten (Versandhandel über EGun). Bei Begutachtung der Waffe fiel mir auf, dass der Lauf einseitig am Schaft (Kunststoffschaft) anliegt und zwar so, dass er unter Spannung steht (siehe Foto). Stellt so etwas allein einen Reklamationsgrund dar oder muss hier erst der Nachweis erbracht werden, dass dieser Umstand zu Treffpunktverlagerungen (etwa bei Termperaturschwankungen) führt. Falls relevant, bei der Waffe handelt es sich um eine Mauser M12.
Natürlich kann ich auch direkt den Händler anrufen und versuchen zu reklamieren. Bevor ich in ein solches Gespräche gehe, hätte ich aber gerne eine weitere Meinung dazu. Was meint ihr, ist eine Reklamation berechtigt oder nicht?