am Lauf anliegender Schaft Reklamationsgrund?

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Hallo zusammen,

ich habe heute eine Neuwaffe erhalten (Versandhandel über EGun). Bei Begutachtung der Waffe fiel mir auf, dass der Lauf einseitig am Schaft (Kunststoffschaft) anliegt und zwar so, dass er unter Spannung steht (siehe Foto). Stellt so etwas allein einen Reklamationsgrund dar oder muss hier erst der Nachweis erbracht werden, dass dieser Umstand zu Treffpunktverlagerungen (etwa bei Termperaturschwankungen) führt. Falls relevant, bei der Waffe handelt es sich um eine Mauser M12.

Natürlich kann ich auch direkt den Händler anrufen und versuchen zu reklamieren. Bevor ich in ein solches Gespräche gehe, hätte ich aber gerne eine weitere Meinung dazu. Was meint ihr, ist eine Reklamation berechtigt oder nicht?
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Hallo zusammen,

ich habe heute eine Neuwaffe erhalten ....

Was meint ihr, ist eine Reklamation berechtigt oder nicht?

aus meiner Sicht nicht nur ein deutlicher optischer Mangel, der aus Erfahrung heraus zu Problemen der Schussleistung führen kann.

Ich würde umgehend s c h r i f t l i c h mit Fristsetzung reklamieren und mich weiters auf nichts einlassen.

Der Händler muss das in Ordnung bringen und das Einschießen mittels Schussbild beweisen.

Sonst bläst Du auf eigene Kosten teure Munition für sinnlose Eigenversuche durch den Lauf.

Viel Erfolg!
 
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Systemschrauben lösen, Schaft ausrichten, Schrauben anziehen, fertig

Plasikschaft gibt keine thermischen Probleme
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Systemschrauben lösen, Schaft ausrichten, Schrauben anziehen, fertig

Plasikschaft gibt keine thermischen Probleme

das glaube ich gerne, dass Dir mein Beitrag dazu nicht gefällt.

Fakt ist, mit diesem Mangel ist der Kaufvertrag nicht erfüllt.

Wie kommt ein Laie denn dazu, selbst Hand anlegen zu müssen?

Wenn beim Ausschäften durch den K u n d e n etwas daneben geht, die Präzision der Waffe hinterher nicht gegeben ist, sind die Garantieanspürche erloschen !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Wenn du sie von einem Händler hast, dann hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht, egal ob die Knarre funktioniert oder nicht....

Ich würd sie zurückschicken und fertig, warum lange rumärgern...
 
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Nimmt egon eigentlich Zuschlag für die Spiel-,Spaß-,Spannungs-Komponente?:)
Ich bau mir aus einem "Schnäppchen" eine funktionierende Waffe, wie goil...

Horrido
 
Zuletzt bearbeitet:

KHH

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Ich würde einfach mal anrufen. Reden hat sich schon oft bewährt. Dann kann man die nächsten Schritte klären. Zeit für harte Bandagen bleibt noch genug. Ist aber vllt gar nicht nötig. Viel Erfolg!
 
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So sehe ich das auch, ohne Einsicht Wiederrufen und zurückschicken.

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G

Gelöschtes Mitglied 13232

Guest
Ich finde manche reagieren hier etwas über. Die Waffe ist so nicht in Ordnung und hätte so nicht ausgeliefert werden dürfen. Dem Händler hätte das vorher auffallen müssen. Aber es ist passiert und ich würde dem Händler keine Absicht unterstellen. Man muss nicht immer von Konfrontation ausgehen und direkt dem Händler eine Frist setzten etc. Ich würde einfach mal da anrufen und das Problem schildern. Wenn der Händler ein vernünftiger Mensch ist, dann werdet ihr eine Lösung finden. Sollte er wider Erwarten keine Einsicht haben, kannst du noch immer vom Kauf zurücktreten, oder ihm eine Frist setzen.
 

KHH

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@Schweinehunter
ich glaube wie in deinem letzten Satz geschrieben, so meinte es Sense
 
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@Schweinehunter
ich glaube wie in deinem letzten Satz geschrieben, so meinte es Sense
[emoji106] war auf dein Post bezogen. Erstmal Sprechen, wenn das nicht hilft würde ich aber nicht lange diskutieren. Die ersten 14 Tage geht das recht einfach. Wenn noch nicht eingetragen SB anrufen, Problem schildern. Hatte mal sowas mit ner Flinte, Eintragung war nicht nötig, da sie nach 13 Tagen zurück ging. Ü 14 Tage wären laut SB in dem Fall auch gegangen. Durch meinen Anruf habe ich den Erhalt gemeldet, damit war sie erstmal zufrieden und hat das so bei sich vermerkt. So sparst du dann ggf. die Gebühren für Ein- und Austragung. Sonst musst du über die Sachmängelhaftung gehen, dann muss der Händler für die Kosten aufkommen inkl. Fahrtkosten und ggf. Verdienstausfall. So weit wird es aber fast sicher nich kommen.

Waidmannsheil
Lucas
 
G

Gelöschtes Mitglied 13232

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Ok dann habe ich das falsch verstanden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4508

Guest
Systemschrauben lösen, Schaft ausrichten, Schrauben anziehen, fertig

Plasikschaft gibt keine thermischen Probleme

Wenn DAS ginge, hätte die Waffe aber ein ganz anderes, viel gravierenderes Problem, nämlich eine defekte bzw. gar nicht vorhandene Systembettung.
 
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Gelöschtes Mitglied 21155

Guest
Wenn du liebevoll angebrachtes Epoxidharz erwartest bist Du da leider falsch.
Also nein, sie hat keine Bettung die den Namen verdient.
 

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