12:33 Uhr: Waffe seit Ende vergangenen Jahres
Philipp F. hatte seit dem 6. Dezember 2022 die waffenrechtliche Erlaubnis. Deswegen war er legalerweise im Besitz der halbautomatischen Waffe.
12.30 Uhr: Täter wurde kontrolliert
Der Täter wurde Anfang Februar von der Polizei unangekündigt kontrolliert, das sei ein Standardprocedere nach Hinweisen in Bezug auf Waffenbesitzer. Bei dem Hausbesuch hätten sich keine nennenswerten Beanstandungen ergeben. Hinweise auf psychische Probleme hätten sich nicht ergeben.
12:28 Uhr: Waffenbehörde hatte einen Hinweis
Die Waffenbehörde hatte wohl im Januar 2023 einen Hinweis bekommen, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit vom Täter überprüft werden müsse. Der anonyme Hinweisgeber sprach wohl von einer nicht diagnostizierten psychischen Erkrankung. Die Beamten konnten dem zunächst nicht nachgehen, weil sie den Hinweisgeber nicht erreichen konnten.
12.27 Uhr: Täter verließ Gemeinde "nicht im Guten"
Der Täter hieß Philipp F. und ist ein ehemaliges Mitglied der Gemeinde. Er verließ die Gemeinde vor anderthalb Jahren, "nicht im Guten", sagt Thomas Radszuweit vom Staatsschutz. Er besaß eine waffenrechtliche Erlaubnis.