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- 14 Aug 2003
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Gestern so passiert. Bundesland Rhld-Pfalz.
Sau rennt durch geschlossene Ortschaft in eine offen stehende Garage. Verlässt diese dann durch das geschlossene Garagenfenster und gelangt dadurch in den umzäunten Garten. Die Sau beschädigt den Gartenzaun, kann diesen aber nicht durchbrechen. Der herbeigerufene Jagdpächter erlegt schließlich die Sau, die sich hinter zwei Regenfässern eingeschoben hat.
Hausbesitzen und Jagdpächter sind sich jetzt aber uneins, wie weiter verfahren wird. Klar ist, daß der JAB nicht Schadensersatzpflichtig ist. Darf er aber die Sau einfach mitnehmen? Er hat das Wildpret, der Andere den Schaden.
Soweit ich mich erinnern kann, liegt im befriedeten Bezirk das Aneignungsrecht beim Grundbesitzer. Wo steht das geschrieben?
Wäre der Fall bei mir eingetreten hätte ich mich mit dem Grundbesitzer so geeinigt, daß er die halbe Sau erhält. Er hat den Sachschaden (Fenster und Zaun), ich habe die Arbeit (Sau versorgen, Schweinepestuntersuchung etc.).
Gruß Wäller
Sau rennt durch geschlossene Ortschaft in eine offen stehende Garage. Verlässt diese dann durch das geschlossene Garagenfenster und gelangt dadurch in den umzäunten Garten. Die Sau beschädigt den Gartenzaun, kann diesen aber nicht durchbrechen. Der herbeigerufene Jagdpächter erlegt schließlich die Sau, die sich hinter zwei Regenfässern eingeschoben hat.
Hausbesitzen und Jagdpächter sind sich jetzt aber uneins, wie weiter verfahren wird. Klar ist, daß der JAB nicht Schadensersatzpflichtig ist. Darf er aber die Sau einfach mitnehmen? Er hat das Wildpret, der Andere den Schaden.
Soweit ich mich erinnern kann, liegt im befriedeten Bezirk das Aneignungsrecht beim Grundbesitzer. Wo steht das geschrieben?
Wäre der Fall bei mir eingetreten hätte ich mich mit dem Grundbesitzer so geeinigt, daß er die halbe Sau erhält. Er hat den Sachschaden (Fenster und Zaun), ich habe die Arbeit (Sau versorgen, Schweinepestuntersuchung etc.).
Gruß Wäller