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- 30 Jun 2017
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Waidmannsheil und guten Morgen,
ich habe in NRW einen Fangjagdlehrgang absolviert. Dieser ist auch vom hiesigem Ministerium anerkannt. So weit, so gut.
Da ich nun im Grenzgebiet zum barbarischen Hessen wohne () und dort auch den ein oder anderen jagdlichen Bekannten habe, welche die Leidenschaft der hessischen Grünen für den Waschbären nicht teilen, könnte ich ggf. auch dort mit Falle tätig werden.
Dann habe ich mich ins hessische Jagdrecht eingelesen, und festgestellt, dass unter Umständen der NRW-Lehrgang gar nicht anerkannt wird.
Sehe ich das richtig, oder kann ich auch mit meinem NRW-Fallenschein in Hessen tätig werden?
Danke und Gruß
ich habe in NRW einen Fangjagdlehrgang absolviert. Dieser ist auch vom hiesigem Ministerium anerkannt. So weit, so gut.
Da ich nun im Grenzgebiet zum barbarischen Hessen wohne () und dort auch den ein oder anderen jagdlichen Bekannten habe, welche die Leidenschaft der hessischen Grünen für den Waschbären nicht teilen, könnte ich ggf. auch dort mit Falle tätig werden.
Dann habe ich mich ins hessische Jagdrecht eingelesen, und festgestellt, dass unter Umständen der NRW-Lehrgang gar nicht anerkannt wird.
Sehe ich das richtig, oder kann ich auch mit meinem NRW-Fallenschein in Hessen tätig werden?
Danke und Gruß