Deutschland Angefahrene Wildkatze - Erlösen?

Registriert
28 Mai 2008
Beiträge
372
Hallo Gemeinde,

Kollege in Hessen kommt an einen Wildunfall. Wildkatze ist hinten schwer angefahren, vorne noch mehr oder weniger mobil. Angerufene Polizei sagt Tierschutz geht über Artenschutz und bittet ihn das Tier zu erlösen wenn er als Jäger und Fachmann der Meinung ist, das wäre nötig. Kollege hat die Polizei gebeten zu kommen und das Tier zu erlösen, da ihm die Sache zu heiss war. Meine Frage - wie ist das nun rechtlich? Ich habe auch gelernt das bei einem angefahrenen Luchs/Wolf/Wildkatze, also Tieren die bei uns unter Naturschutz/Artenschutz stehen, der Finger gerade bleiben sollte, da der Jäger am Ende (posthum) in der Beweispflicht steht. Wie sehr ihr das?

Folgender Artikel hat mich aufhorchen lassen: https://www.digitalmagazin.de/marke.../2021-6/im-blickfeld/006_erloesen-von-woelfen

"Deren Entnahme ist nach der Wolfsverordnung und auf Grundlage von § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG dann zulässig, wenn ein Tierarzt feststellt, dass das erkrankte oder verletzte Tier an erheblichen Schmerzen leidet und nicht mehr aus eigener Kraft gesund wird. Sollte bei einem Verkehrsunfall kein Tierarzt rechtzeitig hinzugezogen werden können, ist die Einschätzung eines Jagdscheininhabers ausreichend. „Die einem Jagdscheininhaber im Jagdrecht generell zugebilligte Kompetenz, auch bei anderen Tieren das Ausmaß der Verletzung abzuschätzen, wird bei Unfällen mit Wölfen als ausreichend angesehen“, begründet das Umweltministerium seine Entscheidung."

Danke für eure Einschätzung!
 
Registriert
6 Apr 2015
Beiträge
501
Interessantes Thema! Vielen Dank an den TS für den Anstoß (y)

Rein aus dem Bauch heraus würde ich behaupten das Tierschutzgesetz ist Trumpf: vermeidbares Leid ist zu vermeiden. Geht es nur noch mit der Kugel, dann damit.
Etwas mulmig wäre mir allerdings schon zumute, wenn es Wolf, Luchs & Co wären. Damit macht man sich ganz flott selbst zur Zielscheibe

ergo: am liebsten erst garnicht in diese Zwickmühle geraten
 
Registriert
13 Aug 2006
Beiträge
2.929
Als Jäger bist du dem Tierschutz verpflichtet. Selbst wenn eine links radikaler Tierarzt im Nachhinein behauptet es wäre alles noch heilbar gewesen. Als Jäger sollte man geschult genug sein um das Sinnvoll vom Sinnlosen unterscheiden zu können
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Das Jagdrecht ändert nichts am Schutzstatus und in Sachsen ist der Wolf im Jagdrecht.

Luchs und Wolf sind im gleichen Status, Wildkatze ist im Anhang 4 der FFH Richtlinie (aber nicht in 2, was aber für diesen Punkt nicht relevant ist).

Anhang 2-> http://www.ffh-gebiete.de/arten-steckbriefe/
Anhang 4->http://www.ffh-gebiete.de/ffh-anhangiv-anhang4-anhangv-anhang5/
Ausführung zu 4->http://www.ffh-gebiete.de/natura2000/ffh-anhang-iv/

In der Berner Konvention stehen alle drei im Anhang 2 auf der gleichen -höchsten- Schutzebene


Grundsätzlich wird also immer -bei gleicher Anwendung des geltenden Rechts- der Jäger seinen Schein los.

CdB
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
28 Feb 2016
Beiträge
3.953
Hier sieht man mal wie krank unser Beamten und Bürokratiestaat ist ......
wenn ein Tier schlimm und tötlich verletzt ist (nehmen wir mal an zB hinten komplett zu Brei gefahren).....muss es erst stundenlang daliegen, und leiden, um von kompetenzschiebern (keiner will ja verantwortlich sein) bewertet, beurteilt und zerredet werden......!
Es geht den Bürokraten doch gar nicht ums Tierleid (sonst wären Tiertransporte, Massentierhaltung und industrielle Schlachtung schon längst verboten) , sondern nur darum den eigenen Arsch nicht hinzuhalten, weil irgendein Gutmenschenwinkeladvokat oder verbeamteter Paragraphenreiter eine Lücke findet sich zu profilieren, indem er einem Handelnden (zB Jäger) ans Bein pisst .........! Nur schade für die leidende Kreatur....!
so sehn isch datt .....!
Grüße +WMH Olli
PS : hier sieht man dass es auch anders geht , aber auch ihm wurde von den Behörden das Leben zur Hölle gemacht (mal wieder wegen einem Arsch voll beschissener Verordnungen und Paragraphen)
weideschlachtung auf der alb

 
Registriert
20 Mrz 2007
Beiträge
8.857
Mein Rabbi würde, nach dem er zwei Tage geklärt hat, sagen:
" Wenn im Wald ein Baum umfällt und keiner ist da der es hört, macht es dann ein Geräusch?"
Ich höre auf meinen Rabbi
Wann habe ich das letzte mal von einer überfahrenen Widkatze gehört?
 
Registriert
2 Dez 2008
Beiträge
11.036
In Anlehnung an die erprobte Vorgehensweise bei Wölfen ist die angefahrene Wildkatze mit dem Wildkatzenrettungsanhänger von geschultem Wildkatzenrettungspersonal in die nächste Tierklinik zu verbringen.

Alternativ geht auch Wildkatzenrettungshubschrauber..... als Außenlast bis zu einer halben Tonne.

Nach vollzogener Behandling kann die Wildkatze mittels des Wildkatzenleichenwagens in den Wildkatzenfriedwald verbracht, und dort zur Ruhe gebettet werden,.... Einäscherung fakultativ,.... Kosten übernimmt der Revierinhaber.


Gruß

HWL
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
In diesem Fall ist es bekannt, dass eine Katze überfahren wurde, verschwindet die und einer behauptet es wäre eine Wildkatze, wendet sich die wahrscheinlich eingeschaltete Behörde vertrauensvoll an den letzten Zeugen - den Jäger.
Bei dem Umstand "Hauskatze" bist du als Jäger ebenfalls nicht raus. Die darf nämlich nur als wildernd erlegt werden, was sie in dem Falle schon nicht war, sondern verletzt. Und als Jäger bist du nicht einfach so befugt ein verletztes Haustier zu töten. Anschließend gibt es eine Untersuchung ob das Tier wirklich unrettbar verletzt war. Bescheinigt dir das der untersuchende TA nicht, bist du wieder dran.

Wir hatten hier einen Hundeführer der das Prozedere durchhatte, sein eigener unrettbar verletzter Hund und der ganze Rattenschwanz hinten dran, als er dem den Fang gab.



CdB
 
Registriert
28 Mai 2008
Beiträge
372
Katze wurde von der Polizei erlöst...nach 1.5h Stunden. Auf jedenfall hat mein Spezl nach dem Sauansitz dann die Katze mit Loch an selber Stelle nochmal gesehen. Bilder werde ich nicht posten. Ich kenne Wildkatzen und deren Merkmale. Schon einige Male beim Ansitz im tiefsten Forst in Hessen gesehen, auch mal ein Geheck. Und das war eindeutig ein solches Exemplar. Ein wunderschönes Tier...richtig ärgerlich diese Bürokratie bei uns. Danke für eure Antworten. Und danke auch an die PMs!

Waidmannsheil
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.630
Der letzte Beitrag (von @Busch) ist wirklich entbehrlich: Jagdscheininhaber sollten sich grundsätzlich an die Regeln halten, egal ob jemand zusieht oder nicht! Welches Bild zeichnest Du hier in der Öffentlichkeit von der Jägerschaft?
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ein humanes, ethisch sauberes Bild im Gegensatz zum juristisch lupenrein, pc, ... Müll der von uns verlangt wird.


CdB
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
142
Zurzeit aktive Gäste
521
Besucher gesamt
663
Oben