Angefahrenen Hund erschießen?

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Ich kam letzthin an eine Unfallstelle, ein großer Labrador war anscheinend schwer angefahren worden.
Der Unfallort lag innerhalb meines Revieres.
Nun forderte mich der Hundebesitzer auf, meine Waffe zu holen um den Hund zu erlösen.
Glücklicherweise erholte sich der Hund zusehends, so das wir davon absahen.

Ich bin mir nun unsicher, ob ich den Hund im Rahmen "Vermeidung von Tierleid" wirklich hätte erschiessen dürfen.
Wie siehts aus, wenn der Unfallort in so einer Sache ausserhalb des Revieres liegt?

Wer kann helfen?
 
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Servus .406,
wenn ich mich recht entsinne sagte mein Ausbilder dass hier nur der Tierarzt töten darf (kein töten ohne Betäubung...). Auch wenn es waffenrechtlich vielleicht in deinem Revier nicht das Thema wäre. Außerhalb deines Reviers wärs ja eh alleine waffenrechtlich nicht möglich.
Er schilderte uns auch das Beispiel dass ihn ein Landwirt innerhalb seines Reviers anrief, ein sehr bösartiger Bulle sei ausgebüchst den er bitte erschießen solle. So etwas nur nach Rücksprache und "Beauftragung" durch die Polizei machen. In seinem Fall kümmerte sich nach Rücksprache die Polizei selber drum. Hat sich dann wunderbar von allein erledigt weil der Bulle nach einem kurzen Ausflug wieder nach Hause lief.
Bin gespannt was die echte Experten jetzt schreiben, ich bin in all diesen Belangen Laie...

Stets guten Anblick wünscht concolor
 
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Meiner Meinung nach und so handhabe ich das allgemein, als Jaager (JAB/BGS) habe ich
nur ! das Recht auf die Kreaturen zu Waidwerken die dem Jagdrecht unterliegen!
Nie und nimmer würde ich auf ein ausgebüchstes Nutztier noch einen angefahrenen bzw. verletzten Hund schießen (auf Aufforderung eines Beamten, nur mit schriftlicher Anordnung) auch nicht im eigenen Revier. Daraus kann einem ein ,,SCHÖNER FETTER STRICK GEDREHT WERDEN". Aber irgentwann sollte das doch jeder mal während seiner Ausbildung gelernt haben.
MfG.
 
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Meine Meinung!
Im oben geschildertem Fall auf keine Fall schießen oder sonst eine tötende Handlung vornehmen.

Wie sieht es aber bei Notstand aus?
z.B.
1. Herrchen ist schwerst verletzt und der Hund lässt niemanden ran.
2. Der Bulle ist zum Kampfstier geworden und hat schon Personen verletzt und macht weiter.

Ist doch unterlassene Hilfeleistung wenn du nicht handelst? Ist auch Strafbar!
 

Wheelgunner_45ACP

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Meine Meinung!
Im oben geschildertem Fall auf keine Fall schießen oder sonst eine tötende Handlung vornehmen.

Wie sieht es aber bei Notstand aus?
z.B.
1. Herrchen ist schwerst verletzt und der Hund lässt niemanden ran.
2. Der Bulle ist zum Kampfstier geworden und hat schon Personen verletzt und macht weiter.

Ist doch unterlassene Hilfeleistung wenn du nicht handelst? Ist auch Strafbar!

Sorry, aber außer dem Griff zum Handy und die "110" wählen bleibt bei deinen Beispielen nicht viel. Und damit ist auch die unterlassenen Hilfeleistung weg.
 
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Sorry, aber außer dem Griff zum Handy und die "110" wählen bleibt bei deinen Beispielen nicht viel. Und damit ist auch die unterlassenen Hilfeleistung weg.

Ich erinnere mich an einen Fall als ein Schäferhund in der näheren Nachbarschaft dabei war seinen Besitzer tot zu beißen. Ein Nachbar nahm seine Winchester und erschoss den Hund. Der Besitzer kämpfte mehrere Tage mit seinem Leben.

Es war keine Zeit auf Polizei oder sonstwen zu warten.

Der Waffenbesitzer bekam keine Probleme.
 

Wheelgunner_45ACP

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Ich erinnere mich an einen Fall als ein Schäferhund in der näheren Nachbarschaft dabei war seinen Besitzer tot zu beißen. Ein Nachbar nahm seine Winchester und erschoss den Hund. Der Besitzer kämpfte mehrere Tage mit seinem Leben.

Es war keine Zeit auf Polizei oder sonstwen zu warten.

Der Waffenbesitzer bekam keine Probleme.
Die Frage ist, wann das war.
 
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Die Frage ist, wann das war.

Ist schon eine Weile her.
Das ging auch damals vor Gericht und wurde aufgrund der Situationslage schlicht fallen gelassen.


Ich würde bei akuter Lebensgefahr heute genauso handeln!

Oder würdest Du zuschauen wie der Pitbull das KInd auf der Straße in Mundgerechte Happen zerrissen hat? Ich glaube nicht!

Das ganze ist durch §33 und §35 abgedeckt. Feinheiten klärt der Anwalt meines Vertrauens!

Ansonsten mal bisserl weg von unsere Vollkaskomentalität:
https://www.youtube.com/watch?v=6PGLHiEDB6E
 
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