98erFan schrieb:
Mal eine Frage in die Runde:
Wenn in einem Revier ein Gewässer ist, an dem das Angeln erlaubt ist, also z.B. ein Angelverein seit Jahren angelt, wie ist das gegenüber dem Jagdrecht zu werten?
Die jungs dürfen da angeln und du darfst jagen. Da aber beim angeln der gefährdungsgrad des anderen wesentlich geringer ist als beim jagen zieht der jäger zwangsläufig den kürzeren. Es ist ganz normale landwirtschaftliche nutzung, also rechtlich so wie wenn der bauer mit dem trecker ackert. da bleibt man dann auch besser wo anders.
98erFan schrieb:
Darf z.B. die Ausübung der Jagd behindert werden?
Legale landnutzung ist keine behinderung der Jagd! Wenn sich der angler allerdings vor deine flinte schmeisst um die ente zu retten, ist das was anderes. Allerdings neben einem menschen zu schiessen, der sich schon beschwert, halte ich für riskant, da zieht man schnell den kürzeren, wenns um den vorwurf der gefährdung geht. Im allgemeinen sind angler aber der jagerei nicht unaufgeschlossen. ich habe auch schon entenstriche neben anglern mit einer sehr netten unterhaltung zugebracht.
98erFan schrieb:
Oder muss der Jäger seine Jagden "anmelden"? Wenn z.B. zum Zwecke der Hundausbildung an diesem Gewässer geübt werden soll, kann dann der Angelverein etwas dagegen haben, bzw. wäre er damit im Recht?
Die jagden muss er nicht anmelden. Aber er muss sich vergewissern, dass er niemanden gefährdet. Er kann auch nicht verlangen, dass die angler zu bestimmten zeiten nicht dort sind.
Das mit den Hunden kann vor gericht so oder so ausgehn. vermutlich zu gunsten der angler, da ihr recht wesentlich mehr eingeschränkt wird als das des jägers, der seinen hund an dem teich nicht ausbilden kann. auf keinen fall geht es so aus, dass der jäger eine bestimmte zeit zur hundeausbildung zugesprochen bekommt (obwohl, vor gericht und auf hoher see...)
98erFan schrieb:
Oder kommt es auf die Statuten des Vereins oder des Jagdpachtvertrags an?
Der jagdpachtvertrag hat damit nichts zu tun. damit muss der jäger rechnen. Ich glaube kaum dass sich da ein grundstückseigentümer überreden lässt für 5.50 pacht im jahr seine rechte einschränken zu lassen, zumal ihm der angelkartenverkauf oder die fischereirechtverpchtung ein vielfaches einbringt.
98erFan schrieb:
Wer ist rechtlich gesehen in welcher Position?
Der Angler deutlich in der besseren.
98erFan schrieb:
Das ist vermutlich die beste lösung. Fragen wann mal keiner beim angeln ist!