Angelrecht kontra Jagdrecht

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Mal eine Frage in die Runde:

Wenn in einem Revier ein Gewässer ist, an dem das Angeln erlaubt ist, also z.B. ein Angelverein seit Jahren angelt, wie ist das gegenüber dem Jagdrecht zu werten?

Darf z.B. die Ausübung der Jagd behindert werden? Oder muss der Jäger seine Jagden "anmelden"? Wenn z.B. zum Zwecke der Hundausbildung an diesem Gewässer geübt werden soll, kann dann der Angelverein etwas dagegen haben, bzw. wäre er damit im Recht?
Oder kommt es auf die Statuten des Vereins oder des Jagdpachtvertrags an?
Wer ist rechtlich gesehen in welcher Position?

Fragen über Fragen.

Claus
 
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98erFan schrieb:
Mal eine Frage in die Runde:

Wenn in einem Revier ein Gewässer ist, an dem das Angeln erlaubt ist, also z.B. ein Angelverein seit Jahren angelt, wie ist das gegenüber dem Jagdrecht zu werten?

Die jungs dürfen da angeln und du darfst jagen. Da aber beim angeln der gefährdungsgrad des anderen wesentlich geringer ist als beim jagen zieht der jäger zwangsläufig den kürzeren. Es ist ganz normale landwirtschaftliche nutzung, also rechtlich so wie wenn der bauer mit dem trecker ackert. da bleibt man dann auch besser wo anders.

98erFan schrieb:
Darf z.B. die Ausübung der Jagd behindert werden?

Legale landnutzung ist keine behinderung der Jagd! Wenn sich der angler allerdings vor deine flinte schmeisst um die ente zu retten, ist das was anderes. Allerdings neben einem menschen zu schiessen, der sich schon beschwert, halte ich für riskant, da zieht man schnell den kürzeren, wenns um den vorwurf der gefährdung geht. Im allgemeinen sind angler aber der jagerei nicht unaufgeschlossen. ich habe auch schon entenstriche neben anglern mit einer sehr netten unterhaltung zugebracht.


98erFan schrieb:
Oder muss der Jäger seine Jagden "anmelden"? Wenn z.B. zum Zwecke der Hundausbildung an diesem Gewässer geübt werden soll, kann dann der Angelverein etwas dagegen haben, bzw. wäre er damit im Recht?

Die jagden muss er nicht anmelden. Aber er muss sich vergewissern, dass er niemanden gefährdet. Er kann auch nicht verlangen, dass die angler zu bestimmten zeiten nicht dort sind.
Das mit den Hunden kann vor gericht so oder so ausgehn. vermutlich zu gunsten der angler, da ihr recht wesentlich mehr eingeschränkt wird als das des jägers, der seinen hund an dem teich nicht ausbilden kann. auf keinen fall geht es so aus, dass der jäger eine bestimmte zeit zur hundeausbildung zugesprochen bekommt (obwohl, vor gericht und auf hoher see...)

98erFan schrieb:
Oder kommt es auf die Statuten des Vereins oder des Jagdpachtvertrags an?

Der jagdpachtvertrag hat damit nichts zu tun. damit muss der jäger rechnen. Ich glaube kaum dass sich da ein grundstückseigentümer überreden lässt für 5.50 pacht im jahr seine rechte einschränken zu lassen, zumal ihm der angelkartenverkauf oder die fischereirechtverpchtung ein vielfaches einbringt.

98erFan schrieb:
Wer ist rechtlich gesehen in welcher Position?

Der Angler deutlich in der besseren.

98erFan schrieb:
Fragen über Fragen.

Das ist vermutlich die beste lösung. Fragen wann mal keiner beim angeln ist!
 
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Das bedeutet dann, dass man für seine "beangelten" Flächen Jagdpacht mindern kann, wenn dauerhaft die Jagd dort nicht möglich ist, oder?
Allerdings vestehe ich nicht, wie es zu deinem finanziellen Vergleich kommt.
Die Jagdpacht ist doch ein paar Tausend, die Angelpacht (wie heisst es richtig?) jedoch nur ein Bruchteil dessen.

Claus
 
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98erFan schrieb:
Das bedeutet dann, dass man für seine "beangelten" Flächen Jagdpacht mindern kann, wenn dauerhaft die Jagd dort nicht möglich ist, oder?

Nein, davon ist nicht auszugehen. mit der legalen nutzung als angelgewässer musst du als jagdpächter rechnen. Du kannst dich ja auch nicht beschweren, dass der bauer ackert.

98erFan schrieb:
Allerdings vestehe ich nicht, wie es zu deinem finanziellen Vergleich kommt.
Die Jagdpacht ist doch ein paar Tausend, die Angelpacht (wie heisst es richtig?) jedoch nur ein Bruchteil dessen.

Claus

Die jagdpacht zahlst du aber an die grunstückseigentümer. Über die jagdgenossenschaft. Das beinaltet allein das jagdrecht und nicht das alleinige nutzungsrecht von grund und boden. Nur weil ein eck besonders jagdlich interessant ist, kannst du die rechte dieses gründstückseigentümers nicht einschränken.

Zur rechnung: Jemand mit einem gewässer von einem Hektar bekommt von dir 5.50 euro pacht (weis ja nicht was du so pro hektar bezahlst), beim verpachten des fischereirechts (welches völlig unabhängig vom jagdrecht ist und dieses auch rechtlich nicht einschränkt, genauso wie die landwirtschaftliche nutzung eines ackers nach verpachtung) bekommt er zusätzlich zu deinen 5.50 noch je nach gegend 100 bis 1000 euro... Von den 9994.50 euro an den rest der jagdgenossen hat der ja auch nix. er bekommt ja auch nicht mehr pro fläche als die andern, nur weil ausgerechnet sein hektar dein bestes enteneck ist...

Deshalb: Selbst der grösste hansel würde sich nicht darauf einlassen dieses recht im jagdpachtvertrag einzuschränken.... :wink:

Anders sähe es eventuell aus, wenn du eine eigenjagd mit hohem gewässeranteil pachtest und der verpächter die zahl der angelkarten mitten in der jagdpachtperiode drastisch erhöht. Da liesse sich ganz eventuell etwas drehen mit minderung...

Insgesamt sehe ich da eher schwarz.
 
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Die Frage erübrigt sich eigentlich von selbst.
Jagdrecht und Angelrecht stehen auf einer Stufe.

Was ist die Intention deiner Frage ?
Habt ihr Probleme mit Anglern ?

In gewisser Weise "stören" Angler, Spaziergänger und andere schon etwas, da man hier Rücksicht nehmen muss und bei der Wasserjagd oder Hundeausbildung u. a. aus Sicherheitsgründen deutlich eingeschränkt ist.

Die Angler sitzen aber mit uns im wahrsten Sinne des Wortes in einem Boot und die Kontakte sind überwiegend freundlicher Natur.

Wenn du zu einem bestimmten Termin mal das Wasser nur für die Jagd beanspruchst (Jagd/Hundeausbildung), sprich doch mal mit dem Vereinsvorsitzenden.

Kontraproduktiv wäre es auf jeden Fall, den Hund unmittelbar neben den bereitliegenden Angeln zum Stöbern ins Wasser zu schicken.
 
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Die Intention ist schlicht und einfach Interesse. Klar haben wir die Situation, das es Angler im Revier gibt. Das war absehbar ;-).
Mir ging es aber nur um die rein rechtliche Einschätzung der Lage. ICH habe keine Probleme mit Anglern. Es ist aber auch nicht MEINE Jagd....
Die Pächter haben auch keine Probleme.
Ich will nur wissen, ob es möglich ist, von den Anglern irgendwie eingeschränkt zu werden. Nach dem Motto "wir wollen nicht das....".

Man kann natürlich den Vorsitzenden anrufen und Ihm sagen, das man gedenkt dann und dann eine Jagd zu veanstalten, oder Hundausbildung stattfinden zu lassen. Das fände ich normal.
Die Frage ist, ob er das ablehnen könnte!

Claus
 
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98erFan schrieb:
Wenn in einem Revier ein Gewässer ist, an dem das Angeln erlaubt ist, also z.B. ein Angelverein seit Jahren angelt, wie ist das gegenüber dem Jagdrecht zu werten?
Jagd- und Fischereirecht sind gleichrangige Eigentumsrechte.
 
A

anonym

Guest
Beides ist erlaubt.
...um Konflikten aus dem Wege zu gehen, hat mein Vater das Fischrecht in einem Altarm gepachtet -
damit konnte er bestimmen, wann dort geangelt -
und wann dort Enten gejagd werden.
Ich verlängere diese Pacht seit 25 Jahren...
P. :D :D :D
 
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Extrem clevere Aktion.... Leider werden die Angler Ihre Rechte nicht mehr hergeben.... :evil:

Ich lese aber unterm Strich folgendes heraus:
Wenn der Pächter jagen geht, oder der Angler angeln geht, ist keiner dem anderen Weisungsberechtigt.
Ergo kann der Jäger IMMER jagen, ohne dem Angler Bescheid zu sagen, wie auch der Angler IMMER angeln gehen kann, ohne dem Jäger Bescheid zu sagen, Sicherheit vorausgesetzt.
Wiederum kann der Jäger dem Angler das angeln nicht untersagen, umgekehrt genausowenig.
Hundeausbildung ist Jagdausübung.
Rücksicht ist sehr sinnvoll! Jedoch nur, wenn beide Seiten sie nehmen.

Stimmt das so?

Claus
 
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98erFan schrieb:
Ich lese aber unterm Strich folgendes heraus:
Wenn der Pächter jagen geht, oder der Angler angeln geht, ist keiner dem anderen Weisungsberechtigt.
Ergo kann der Jäger IMMER jagen, ohne dem Angler Bescheid zu sagen, wie auch der Angler IMMER angeln gehen kann, ohne dem Jäger Bescheid zu sagen, Sicherheit vorausgesetzt.
Wiederum kann der Jäger dem Angler das angeln nicht untersagen, umgekehrt genausowenig.
Hundeausbildung ist Jagdausübung.
Rücksicht ist sehr sinnvoll! Jedoch nur, wenn beide Seiten sie nehmen.

Stimmt das so?
Ja.
In so einem Fall bringt es aber gar nichts, wenn jede Seite einfach nur trotzig auf ihren Rechten beharrt, sonst gibt es am Ende nichts als Verlierer.

Jede Bemühung, einen fairen Ausgleich zu erzielen, ist es wert.
Dafür sollten unter beutemachenden Naturnutzern doch ein paar gemeinsame Ansatzpunkte zu finden sein.
 
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98erFan schrieb:
Extrem clevere Aktion.... Leider werden die Angler Ihre Rechte nicht mehr hergeben.... :evil:

Ich lese aber unterm Strich folgendes heraus:
Wenn der Pächter jagen geht, oder der Angler angeln geht, ist keiner dem anderen Weisungsberechtigt.
Ergo kann der Jäger IMMER jagen, ohne dem Angler Bescheid zu sagen, wie auch der Angler IMMER angeln gehen kann, ohne dem Jäger Bescheid zu sagen, Sicherheit vorausgesetzt.
Wiederum kann der Jäger dem Angler das angeln nicht untersagen, umgekehrt genausowenig.
Hundeausbildung ist Jagdausübung.
Rücksicht ist sehr sinnvoll! Jedoch nur, wenn beide Seiten sie nehmen.

Stimmt das so?

Claus

Jupp extrem clevere aktion von bärentöter. So sieht der idealfall aus. leider gibt es diesen fast nur noch in solchen alten pachten. neupachtung von fischereirechten für ein par enten kann man sich bei den heutigen pachten kaum mehr leisten. insbesondere an fliessgewässern, wo es immer weniger koppelrechte und kleinere fischrechte (z.B. altarme) gibt, da diese langsam zum erlöschen verdammt sind (zusammenfallen von erbrechten , keine neueinrichtungen etc.).

Dem rest kann ich voll zustimmen. mit der hundeausbildung wäre ich vorsichtig. da weis ich nicht ob die abwegung zu deinen gunsten ausfällt, wenns mal auf hart geht. bedenke, dass du eine massive störung bedeutest, wenn du den hund im angelbereich ausbildest und es leute gibt, welche durchaus der meinung seien könnten, dass dies unverhältnismässig ist.

Ich möchte noch anmerken, dass ich meine postings zu diesem thema völlig neutral und rein informativ gehalten habe und nur schreibe, weil ich bei beiden rechten ein bisschen ahnung habe (mich aber natürlich auch täuschen kann).

Ich wünsche viel waidmannsheil bei der wasserjagd. Manchmal bringt auch die eine oder andere verschenkte ente toleranz und respekt. Und evtl. braucht man euch ja auch mal gegen kormoran und reiher.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Zu diesem Thema schlagen zwei Herzen in meiner Brust.
Ich bin leidenschaftlich Jäger und gehen leidenschaftlich gern zum fischen. (wegen der Jagd leider viel zu selten)
In meinem Revier haben wir Jäger die relevanten kleinen Weiher gepachtet und haben dort bis zum 1.9. sehr viel Spaß beim fischen.
In anderen Revieren kenne ich allerdings die Situation, daß vor der Entenjagd nach Anglern geschaut wird um ungestört zu jagen und diese nicht zu gefährden.
Allerding geschieht dies in gegenseitiger Rücksichtnahme und in gegenseitigem Verständnis für den anderen.
Ganz allgemein gesprochen ist die Gefahr für den Angler der plötzlich im Schrothagel sitzt höher als die Gefahr die vom Angler für den Jäger ausgeht zu bewerten.
Deshalb ist der Jäger in seiner Sorgfaltspflicht sicher mehr gefordert als der Angler.
Schließlich kann der Jäger vor Gericht kaum die Argumentation geltend machen, daß der angeschossene Angler selber schuld ist weil er hätte sich ja blos wo anders hinsetzen müssen.
Die Pflicht zur Rücksichtnahme liegt also beim größeren "Gefährder" - dem Jäger!
Bei der Hundeausbildung sollte man halt nicht ausgerechnet neben den ausgelegten Angel die Ente in den See/ Fluss/ Weiher werfen, sondern entsprechenden Abstand halten.
Der Angler hat eben genauso viele Rechte Wie der Jäger.
Und sich die Angler zum Feind zu machen ist im hinblick auf die ständigen Anfeindungen seitens des Tierschutzes sicher absolut kontraproduktiv - ich hoffe das weiß auch die Mehrzahl der Angler.

Gruß und Petriheil

Kastljaga
 
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Gute Ansätze. Denen stimme ich vollumfänglich zu! Es ist nun mal so, das es nicht darum geht, Gefahrenpotential abzuwägen. Logisch kann man keinen Angler anbleien und dann sagen "hättest ja woanders fischen können"...

Rechtlich scheint man also auf gute Zusammenarbeit angewiesen zu sein, die, wenn sie nicht auf Gegenliebe stößt, leider verhallt.

Claus
 
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7 Jul 2003
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98erFan schrieb:
......
Rechtlich scheint man also auf gute Zusammenarbeit angewiesen zu sein, die, wenn sie nicht auf Gegenliebe stößt, leider verhallt.

Claus

nicht so schwarz sehen, gerade mit den Anglern war bisher immer gutes Auskommen möglich, hat man doch weitgehend die gleichen Interessen - ein Handel Karpfen gegen Ente oder sonstiges Wildbret war bisher auch immer zu beiderseitigem Gewinn möglich

und mal der Ratschlag eines alten Hansekaufmanns:
Wer miteinander handelt, kann sich einigen und wer sich einigen kann, braucht sich nicht die Köpfe einzuschlagen.
 

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