Angetrunken mit Jagdwaffe im Auto unterwegs

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... bezog sich nur auf Deinen Post #7!
D.T.

Trotzdem steht da nirgendwo etwas von Sicherstellung des Fahrzeuges. Zumindest nicht in der offiziellen Pressemitteilung der Polizei.
Genau deswegen stelle ich gerne solche Links ein, die ohne Umwegjournaille zur Quelle führen.

Jetzt kann das aber natürlich auch ein Standard sein, dass man solche Fahrzeuge sicherstellt?
Kenne ich nicht....
 
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Trotzdem steht da nirgendwo etwas von Sicherstellung des Fahrzeuges. Zumindest nicht in der offiziellen Pressemitteilung der Polizei.
Genau deswegen stelle ich gerne solche Links ein, die ohne Umwegjournaille zur Quelle führen.

Jetzt kann das aber natürlich auch ein Standard sein, dass man solche Fahrzeuge sicherstellt?
Kenne ich nicht....

Hallo,

die Antwort auf deine Frage: Es kommt darauf an ;)

In einem solchen Fall hängt es von vielen Faktoren ab.

Allgemeingültig bejahen oder verneinen kann man es in einem solchen Fall nicht.

Grüße
 
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Hallo,

die Antwort auf deine Frage: Es kommt darauf an ;)
.....
Allgemeingültig bejahen oder verneinen kann man es in einem solchen Fall nicht.

Grüße
Hallo auch,
das habe ich befürchtet... Radio Eriwan ;)

(annehmen möchte ich die Sicherstellung nicht. Es ist ja keine besondere Straftat mit dem Fahrzeug verübt worden. Andrerseits könnte man dann feststellen, wer hinterm Steuer gesessen hat)
 
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Hallo,

richtig. Man kann das Fahrzeug als Beweismittel sicherstellen und bspw. über die Sitzstellung und/oder Faserspuren einen Beweis führen. Ob das in diesem Falle nötig/möglich/sinnhaft war, kann ich nicht beurteilen.

Weiterhin käme (bei Annahme eines 315d StGB) auch eine Sicherstellung des Fahrzeug zur Einziehung in Betracht. Das bedeutet, dass Fahrzeug wird nicht wieder ausgehändigt und verwertet.

Wie gesagt, dass ist immer einzelfallabhängig.

Grüße
 
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Hallo,
....
Weiterhin käme (bei Annahme eines 315d StGB) auch eine Sicherstellung des Fahrzeug zur Einziehung in Betracht. Das bedeutet, dass Fahrzeug wird nicht wieder ausgehändigt und verwertet.
...

Grüße
Krass.. illegales Autorennen verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit der Polizei :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:

edit, Scherz... bevor das hier wieder haushohe Wogen verursacht!
 
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......Frage: verschneite Fahrbahn (!!!) , wohin abhauen (ob mit oder ohne Waffe) ohne der Polizei großzügig mittels Fährte die Fluchtrichtung zu vermitteln ???
war schon etwas unklug .....dann auch noch heimzugehen !
Grüße +WMH Olli
 
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Mit deinem Suzuki und guten AT Reifen eher nicht das grosse Problem oder
 
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......Frage: verschneite Fahrbahn (!!!) , wohin abhauen (ob mit oder ohne Waffe) ohne der Polizei großzügig mittels Fährte die Fluchtrichtung zu vermitteln ???
war schon etwas unklug .....dann auch noch heimzugehen !
Grüße +WMH Olli
naja, die sind ja abgehauen, bloß die waren zu blöd die Waffen im PKW liegen gelassen zu haben. Hätten die die Waffe/Mun mittgenommen, währe das vieleicht nicht einmal aufgefallen und hätten kein Verfahren im Sinne des Waffges. am Hals.
D.T.
 
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......Frage: verschneite Fahrbahn (!!!) , wohin abhauen (ob mit oder ohne Waffe) ohne der Polizei großzügig mittels Fährte die Fluchtrichtung zu vermitteln ???
war schon etwas unklug .....dann auch noch heimzugehen !
Grüße +WMH Olli

Betrunkene Menschen machen häufig Sachen, die sie im nüchternen Zustand nicht machen würden. Diese Sachen sind auch zumeist nicht zu Ende gedacht. Das ist auch der Grund, warum Betrunkene weder Autofahren noch Waffen führen sollten/dürfen.

Grüße
 

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