Anonym aber mit Hoheitsrechten?

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Yumitori

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Inwieweit wird dann für die Anonymität und Sicherheit des Jagdausübungsberechtigten gesorgt sollte er sich dazu bereiterklären?
Zum Gruße,
würde doch nur zum Problem, wenn bekannt würde, dass der JAB einen Wolf entnommen hätte, denn nur jagen, also im Revier sein, verrät ja schlicht nichts.
Und es steht nicht geschrieben, so weit ich verstanden habe, dass das Land bekanntgeben m u s s, w o Wölfe entnommen werden sollen. D muss dann halt der JAB mal lernen, die Klappe zu halten.
 
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Mir wurde auch erklärt, das niemand damit Werbung macht seitens der Landesbehörde!

Grüße aus dem Wald
 
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Ich gehe davon aus, dass die Wolfsentnehmer ebenfalls über einen Jagdschein verfügen. Von daher sollte man doch aufgrund dieses kleinsten gemeinsamen Nenners zumindest mal elementar miteinander klar kommen und kommunizieren können.
Das Schlimmste was da passieren kann ist eine weiterer aufgeblähter bürokratischer Vorgang mit Ausgleichszahlungen wegen benutzer Jagdeinrichtungen, Schadensersatzansprüchen, etc.

Mich würde interessieren, ob bei der Entscheidung, ggf. eine private Firma zu beauftragen, der Landesverband von Brandenburg mit an den Tisch geholt oder über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden wurde.
 
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pirscht der dann durch die Reviere und macht alles Wild heimlich, benutzt er einfach die zur Verfügung stehenden Jagdeinrichtungen?
Kann / darf / muss die Jägerschaft "die Firma" beim Aufspüren des Wolfes unterstützen (Weitergabe Wildkamerabilder, Sichtungen etc.)?

Alles recht putzig ....

Man müsst ihr heimliches Wild haben, die ganzen Pilzsucher, Wanderer, Geocacher, Mountainbiker etc.... machen alles das Wild heimlich....
 
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Gerade noch etwas gefunden, das ich für kritisch empfinde>

Quelle>https://mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lmb1.a.3310.de/BbgWolfV.pdf
(15) Zur Vergrämung von Wölfen nach § 2 mit Gummigeschossen, Warn- oder Schreckschüssen sowie zur Tötung von Wölfen oder Wolfshybriden mit einer Schusswaffe nach den §§ 3 bis 5 darf nur bestellt werden, wer einen gültigen Jagdschein oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis besitzt. Bei der Bestellung von Personen zur Tötung von Wölfen nach § 4 ist sind vorrangig die in dem jeweiligen Bereich jagdausübungsberechtigten Personen zu berücksichtigen. Soweit Maßnahmen nach Satz 1 nicht durch die in dem jeweiligen Bereich jagdausübungsberechtigte Person erfolgen, ist diese nach Möglichkeit vorab zu informieren. Besteht keine Möglichkeit, die jagdausübungsberechtigte Person vor Durchführung der Maßnahmen zu informieren, hat die Information nachträglich zu erfolgen.

Ist ja krass, das ist denke ich nicht ganz korrekt:oops:

Grüße aus dem Wald
 
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...über die Köpfe hinweg, still und heimlich.
Trotz Angebot des LJV zur kostenlosen Unterstützung.

Es bleibt (wie so oft bei heutigen Regelungen) vieles unklar.
Dem Praktiker ist klar, dass es weit mehr Regelungsbedarf auf der vollziehenden Ebene gibt.
Da gibts auf Seite der Privatunternehmung genausoviele A*schl*cher wie bei den Jagdausübungsberechtigten.
Da liegt viel Konfliktpotenzial und man kann sich leicht das Leben gegenseitig schwer machen.
Eine Privatfirma zieht sich auch schnell zurück, wenn es unwirtschaftlich wird.
 
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Yumitori

Guest
Man müsst ihr heimliches Wild haben, die ganzen Pilzsucher, Wanderer, Geocacher, Mountainbiker etc.... machen alles das Wild heimlich....
Zum Gruße,
ich durfte mal in einem Revier in der Nähe vom Bodensee ansitzen, da habe ich mich gefragt, wie die ihren Abschuss erfüllen... . Zwanzig Spaziergängerpärchen, 6 davon mit (nicht angeleintem ) Hund, 5 Einzeljogger, 8 Radfahrer, davon 3 querwaldein. Da kann man nur bei Schietwetter jagen, denn auch am frühen Morgen wird gejogged, mountaingebiked usw. .
Was war ich froh, wieder im hinterwäldlerischen Vogelsberg jagen zu dürfen.
 
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Warum soll das nicht ganz korrekt sein?

Damit sind Szenarios gemeint, in denen sogenannter Gefahr in Verzug ist.
Wenn das Tier vor Ort noch getötet werden soll und der JAB nicht erreichbar ist, dann macht das eben eine andere Person und der JAB wird nachträglich informiert.
 
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Man müsst ihr heimliches Wild haben, die ganzen Pilzsucher, Wanderer, Geocacher, Mountainbiker etc.... machen alles das Wild heimlich....
Das der allgemeine Hochbetrieb nicht sehr zuträglich ist, dürfte sich aber schon herumgesprochen haben.
Andersherum finde ich es aber genauso amüsant, wenn ausgerechnet der nur kurz anwesende Jäger eine starke Beunruhigung fürs Wild sein soll ;)
 
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Person erfolgen, ist diese nach Möglichkeit vorab zu informieren. Besteht keine Möglichkeit, die jagdausübungsberechtigte Person vor Durchführung der Maßnahmen zu informieren, hat die Information nachträglich zu erfolgen.

Ist ja krass, das ist denke ich nicht ganz korrekt:oops:

Grüße aus dem Wald
Entspricht dem Wildunfall. Unterstellte Zustimmung.
Aber ich hatte ja erwähnt, dass da viel Klärungsbedarf besteht.
 
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Zunächst mal Angelegenheit des LV BB. Der ist längst in Gesprächen auch über den Nutzerzusammenschluss Forum Natur.
Nicht hektisch werden.

Klassische Vorgehensweise: Man fängt erst einmal etwas an und dann bessert man etwas nach.
 
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Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
...über die Köpfe hinweg, still und heimlich.
Trotz Angebot des LJV zur kostenlosen Unterstützung.

Mit wie auch immer gearteter Unterstützung, je nach tagesaktuellem Stimmungs- und Meinungsbild der Mitglieder und der Tagesform des Präsidiums in einem Verein ist der Job aber nicht gemacht. So richtig konnten sich ja nicht mal die Berufsjäger mit den Jagdamateuren des LJV verbindlich abstimmen und in gegenseitige Verpflichtung und Vertrauen gehen.

Da gibts auf Seite der Privatunternehmung genausoviele A*schl*cher wie bei den Jagdausübungsberechtigten. Da liegt viel Konfliktpotenzial und man kann sich leicht das Leben gegenseitig schwer machen.

Das Problem beginnt dort, wo man schon nicht mit dem Reviernachbarn auskommt, geschweige denn mit einem unbekannten Vereinsmitglied.

Eine Privatfirma zieht sich auch schnell zurück, wenn es unwirtschaftlich wird.

Zumindest unterliegt sie anderen Rechtskonstrukten, als ein Verein der sich quasi täglich auflösen oder sich andere Ziele geben kann. Auch ist der rechtliche Kontext einer beruflich tätigen Person, ein völlig anderer als bei einem freiwilligen Vereinsmitglied, bei dem sich schon allein die Details der Haftpflicht und Unfallversicherung bei einer "gewerblichen" oder "amtlichen" Fangaktion oder Entnahme zur Frage stellen. Ob private Jagdversicherungen greifen, wenn in BB auf Wolf gegangen wird, ist fraglich. Da ist der Wolf ja gar nicht im Jagdrecht. Kann man zwar sicher alles lösen und klären, aber sicher nicht am Stammtisch.

Das Land hat diese Leistung öffentlich ausgeschrieben. Es scheint mir wieder mal jäger- und forentypisch das Ergebnis im Nachgang aufgrund von Medienberichten zu bashen, aber im Vorfeld völlig passiv zu bleiben. Hätte ja jeder geneigte Interessent das amtliche Gespräch suchen, Informationen sammeln, ein Angebot abgeben und alles besser machen können. Das ist alles Neuland und sicher wird man noch eine Menge nachjustieren müssen. Aber es ist wenigstens ein Schritt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Ich habe den Eindruck du liest etwas ganz anderes als ich geschrieben hatte.
Ansonsten ist das Angebot des LJV doch detailliert einlesbar, so dass dein Kritik dahingehend ins Leere läuft.
Die Einlassungen zu Privatfirma und VErein sind für mich ohne jeden Zusammenhang zu meinem Beitrag.
Daher verstehe ch das Zitat meinerseits dazu nicht.
 
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Gelöschtes Mitglied 9073

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Vielleicht, weil weder "still noch heimlich" dieses Vorhaben betrieben wurde?
 

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