In Brandenburg gibt es jetzt staatliche Wolfsjäger, die im Falle eines Falles Tiere entnehmen dürfen.
Staatssekretärin Carolin Schilde hat jüngst im Agrarausschuss des Landtags darüber berichtet, dass eine private Firma den entsprechenden Zuschlag erhalten habe. Grundlage ist die Brandenburger Wolfsverordnung. Sie regelt, dass verhaltensauffällige Tiere verscheucht, vergrämt und sogar getötet werden dürfen, wenn sie sich gegenüber Menschen aggressiv verhalten oder wiederholt gut geschützte Nutztiere angreifen.
Welche Firma den Zuschlag erhielt, möchte das zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) auf Nachfrage nicht sagen. Man sei zur Wahrung der Anonymität verpflichtet. „Ich erinnere an die heftigen Diskussionen und öffentlichen Anfeindungen im Zusammenhang mit den Abschüssen des sogenannten Problemwolfs Kurti oder des Braunbären Bruno“, so LfU-Sprecher Thomas Frey. Im Fall Bruno habe es seinerzeit sogar ernstzunehmende Morddrohungen gegen diejenigen gegeben, die den Bären erlegen sollten.
Es gehe bei der Wahrung der Anonymität auch darum, den Auftrag nicht zu gefährden, ergänzte Frey. „Es liegt im öffentlichen Interesse dafür Sorge zu tragen, dass Beauftragte nicht von einem Vertrag zurücktreten, nur weil die zugesicherte Vertraulichkeit nicht eingehalten werden kann.“
https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1697343/
Staatssekretärin Carolin Schilde hat jüngst im Agrarausschuss des Landtags darüber berichtet, dass eine private Firma den entsprechenden Zuschlag erhalten habe. Grundlage ist die Brandenburger Wolfsverordnung. Sie regelt, dass verhaltensauffällige Tiere verscheucht, vergrämt und sogar getötet werden dürfen, wenn sie sich gegenüber Menschen aggressiv verhalten oder wiederholt gut geschützte Nutztiere angreifen.
Welche Firma den Zuschlag erhielt, möchte das zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) auf Nachfrage nicht sagen. Man sei zur Wahrung der Anonymität verpflichtet. „Ich erinnere an die heftigen Diskussionen und öffentlichen Anfeindungen im Zusammenhang mit den Abschüssen des sogenannten Problemwolfs Kurti oder des Braunbären Bruno“, so LfU-Sprecher Thomas Frey. Im Fall Bruno habe es seinerzeit sogar ernstzunehmende Morddrohungen gegen diejenigen gegeben, die den Bären erlegen sollten.
Es gehe bei der Wahrung der Anonymität auch darum, den Auftrag nicht zu gefährden, ergänzte Frey. „Es liegt im öffentlichen Interesse dafür Sorge zu tragen, dass Beauftragte nicht von einem Vertrag zurücktreten, nur weil die zugesicherte Vertraulichkeit nicht eingehalten werden kann.“
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