Anonym aber mit Hoheitsrechten?

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In Brandenburg gibt es jetzt staatliche Wolfsjäger, die im Falle eines Falles Tiere entnehmen dürfen.
Staatssekretärin Carolin Schilde hat jüngst im Agrarausschuss des Landtags darüber berichtet, dass eine private Firma den entsprechenden Zuschlag erhalten habe. Grundlage ist die Brandenburger Wolfsverordnung. Sie regelt, dass verhaltensauffällige Tiere verscheucht, vergrämt und sogar getötet werden dürfen, wenn sie sich gegenüber Menschen aggressiv verhalten oder wiederholt gut geschützte Nutztiere angreifen.
Welche Firma den Zuschlag erhielt, möchte das zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) auf Nachfrage nicht sagen. Man sei zur Wahrung der Anonymität verpflichtet. „Ich erinnere an die heftigen Diskussionen und öffentlichen Anfeindungen im Zusammenhang mit den Abschüssen des sogenannten Problemwolfs Kurti oder des Braunbären Bruno“, so LfU-Sprecher Thomas Frey. Im Fall Bruno habe es seinerzeit sogar ernstzunehmende Morddrohungen gegen diejenigen gegeben, die den Bären erlegen sollten.
Es gehe bei der Wahrung der Anonymität auch darum, den Auftrag nicht zu gefährden, ergänzte Frey. „Es liegt im öffentlichen Interesse dafür Sorge zu tragen, dass Beauftragte nicht von einem Vertrag zurücktreten, nur weil die zugesicherte Vertraulichkeit nicht eingehalten werden kann.“
https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1697343/
 
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Wer auf diese Art und Weise dabei hilft das Jagdrecht aus zu hebeln, kann sich, ob Firma oder Person, seine Anonymität an den Hut stecken!

Einstein
 
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Der Staat sieht sich also nicht in der Lage für die Sicherheit der Auftragnehmer zu sorgen ?

Zuerst lädt man das Thema bis zur Schmerzgrenze emotional auf, erklärt den „Schutzpatron der Terminaltriebe“ quasi für sakrosankt und dann wundert man sich darüber, dass sich von P.E.T.A. bis zur A.L.F. alle Extremisten berufen fühlen gegen jeden einzuschreiten der diesem Säulenheiligen auch nur ein Härchen zu krümmen wagt. Man erinnere sich an die Empörungsorgie der ÖJV-Bonzen bei der Wasserleiche im Schluchsee, bei der man das Staatsziel Biodiversität durch einen terroristischen Akt gefährdet sah.
 
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Schon alles geklärt, so ein Anruf hilft doch sehr Unklarheiten zu beseitigen!
Quelle> Brandenburgische Wolfsverordnung
Wer darf schießen?
Die Verordnung spricht von berechtigten Personen. Ist ein Abschuss notwendig, wird das Landesamt für Umwelt zuerst den jeweils räumlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten ansprechen.
Wenn der nicht kann oder will kann das Landesamt für Umwelt eine andere Person mit der Durchführung beauftragen.

Die weitere Person ist dann besagte Firma, der Hintergrund ist, das auch Jäger Angst davor haben könnten, in der Öffentlichkeit angefeindet zu werden.

Grüße aus dem Wald
 
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Y

Yumitori

Guest
Zum Gruße,
wenn das Bundesland Anonymität zugesichert hat (im Vertrag), dann m u s s die auch eingehalten werden, keine Frage. Ebenso muss aber auch die betroffene Zahl aller Jagdausübungsberechtigten informiert werden darüber, dass in ihren Revieren demnächst jemand mit Waffe rumläuft. Dazu muss man ja nicht mal Namen einzelner Personen nennen, eine ID-Karte mit Lichtbild und dem Landeswappen ist leicht erstellt und kann der "Wolfsentnehmer" ja leicht mitführen und vorzeigen, falls es zu Irritationen kommen sollte.
Jede größere Firma hat so was, also... .
 
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Ebenso muss aber auch die betroffene Zahl aller Jagdausübungsberechtigten informiert werden darüber, dass in ihren Revieren demnächst jemand mit Waffe rumläuft.

Das würde in dem Fall der Entnahme durch Ablehnung des Jagdausübungsberechtigten ja auch passieren, man wird informiert, dann passt es ja auch.

Aber zuerst wird immer der oder die Jagdausübungsberechtigten gefragt.
Grüße
 
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pirscht der dann durch die Reviere und macht alles Wild heimlich, benutzt er einfach die zur Verfügung stehenden Jagdeinrichtungen?
Kann / darf / muss die Jägerschaft "die Firma" beim Aufspüren des Wolfes unterstützen (Weitergabe Wildkamerabilder, Sichtungen etc.)?

Alles recht putzig ....
 
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pirscht der dann durch die Reviere und macht alles Wild heimlich, benutzt er einfach die zur Verfügung stehenden Jagdeinrichtungen?
Kann / darf / muss die Jägerschaft "die Firma" beim Aufspüren des Wolfes unterstützen (Weitergabe Wildkamerabilder, Sichtungen etc.)?

Alles recht putzig ....

Quelle>https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.590740.de
Ist doch alles i.O., die Rechtsstatlichkeit und unser Jagdrecht wird doch gewahrt.

Grüße aus dem Wald
 
Y

Yumitori

Guest
Stimmt, kann ich innerhalb von 5min, mit jedem beliebigen Landes oder Stadtwappen.
Zum Gruße,
klar, das kann man schnell - unautorisiert ist das strafbar - und wenn man es so macht, wie in Brandenburg, ist fast ausgeschlossenen, dass ein Lump sich so was zum Wildern zusammenbastelt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Ist ein Abschuss notwendig, wird das Landesamt für Umwelt zuerst den jeweils räumlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten ansprechen.
Wenn der nicht kann oder will kann das Landesamt für Umwelt eine andere Person mit der Durchführung beauftragen.
Inwieweit wird dann für die Anonymität und Sicherheit des Jagdausübungsberechtigten gesorgt sollte er sich dazu bereiterklären?
 

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