Anruf vom Amt in Sachen Repetierbüchse

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25 Dez 2003
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In meiner Waffenbesitzkarte ist eine Repetierbüchse Remington Mod. 7600 eingetragen - seit den 90er Jahren.
Letzte Woche bekam ich einen Anruf vom Landratsamt, die Eintragung in der WBK ist nicht korrekt, ich soll auf dem Amt erscheinen und den Eintrag berichtigen lassen.
Eine Vorderschaftrepetierbüchse ist keine Repetierbüchse mehr, sondern eben laut Definition eine Vorderschaftrepetierbüchse. Meine Nachfrage ob Geradezugrepetierbüchsen eben Repetierbüchsen sind oder auch nicht, wurde mit bisher Ja beantwortet. Aber Achtung Unterhebelrepetierer sind auch keine Repetierbüchsen mehr, sondern eben Unterhebelrepetierbüchsen.
Erst glaubt ich an einen Aprilscherz aber das Wiehern des Amtsschimmels war in diesem Fall Gott Lob kostenfrei.
Schoko
 
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Hast du dir wenigstens die Fahrtkosten erstatten lassen, wenn du schon wegen einem solchen Blödsinn aufs Amt musst?
 
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Ja und Vorderschaftrepetierflinten sind eben auch keine Repetierflinten….. hab ich auch beim Eintragen meiner Benelli gelernt, hatte das auch falsch auf dem Zettel eingetragen… 🙃🙃
 
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26 Mai 2016
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Ich finde es grundsätzlich positiv, dass sich mal eine Behörde um korrekte Eintragungen bemüht!
Oft tragen die ja den größten Schwachsinn ein oder merken nicht, wenn die Angaben offensichtlich falsch sind :cautious:

Allerdings würde es auch reichen, wenn die das einfach "nur" im NWR ändern, in der WBK kann´s auch so bleiben wie es ist (wie viele haben schließlich noch so vielsagende Einträge wie "KK-Gewehr .22lfB" in der WBK...).

Der WBK-Eintrag ist ja an sich nicht wirklich falsch, sondern "nur" im Hinblick auf das Waffenmodell nicht XWaffe-konform...

Selsbt wenn die das umbedingt in der WBK ändern möchten (wie denn überhaupt? Haben die noch eine Schreibmaschiene oder wollen die das ernsthaft mit persönlicher Sauklaue per Hand machen? Neben bestehenden Eintragungen eindrucken passt ja idR nicht... Oder wollen die die alte WBK gegen einen neuen Vordruck austauschen?), warum soll man dafür dort antanzen? Einwerfen oder per Post schicken!
 
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15 Apr 2014
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Klassischer Fall für ein juristisches Doktoranden-Seminar oder noch besser für eine Vorlesung : wie formuliere ich technisch schlechte Gesetze ?

Das Waffengesetz bestimmt zwar in § 10, daß Art, Anzahl und Kaliber der Schußwaffe in der WBK anzugeben sind, eine genaue Definition was unter "Art " zu verstehen ist, fehlt aber.

Auch Anlage 1 zum WaffG hilft nicht recht weiter. Hier sind zwar unter Nr. 2 Arten von Schußwaffen angeführt, allerdings nicht eindeutig, da mit mehreren Schnittmengen untereinander.
Ein Vorderschafts- oder Unterhebelrepetierer ist dort jedenfalls nicht aufgeführt. Darf diese Bezeichnung dann überhaupt in die WBK eingetragen werden? Möglicherweise reicht die Eintragung "Feuerwaffe" nach Nr. 2.1 Anlage 1 WaffG. Ist mir in der Praxis allerdings noch nicht vorgekommen

Wie schon im Forumstitel Waffenrecht erwähnt ... schnell kommt man in des Teufels Küche....
Um da nicht reinzukommen würde ich dem TS raten, nochmals bei der Behörde vorstellig zu werden, darauf hinweisen, daß die Schußwaffenarten Unterhebel- bzw. Vorderschaftsrepetierer nach Anlage 2 WaffG nicht existieren und deshalb vorschlagen, die Waffe als "Repetier-Langwaffe mit gezogenem Lauf" einzutragen.

Obwohl, ganz sicher vor einer falschen Eintragung in der WBK und damit vor dem Eintritt in Teufels Küche kann er damit auch nicht sein. § 14 Abs. 6 WaffG verwendet zwar diesen Begriff, allerdings nur für Sportschützen......
Wie man sieht, Probleme über Probleme.....

Waidmannsheil
bonchasseur
 
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Hallo, als Sportschütze wurde mir mal eine Bockflinte nicht in die gelbe WBK eingetragen, da der Bearbeiter meinte, das ist ja kein Einzellader.
 
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Och, so einen Anruf der Behörde hatte ich bei der Eintragung einer Mossberg 500 VS-Repetierflinte, die sei doch ein Selbstlader? Nachdem ich am Telefon die Waffe erklärt habe ... eingetragen als VRF.
Direkt DANACH habe ich mir noch eine Remington 870 gekauft, die wurde als Repetierflinte nur mit dem Hersteller eingetragen, ohne Typ.
Meine Glock 19 ist eingetragen als "Einzellader Kat. B" *augenreib & staune"
und bei einem Schalldämpfer ist die Typenbezeichnung / Kaliber um das Gewinde ergänzt, dabei wurde aus 1/2 x 20 UNF 1/2 x 30 UNF ...
Beim Siegeln der Glock in 9 Para hat der freundliche Beamte nur den Stempel bei der Waffe gemacht, ich war zum Glück im Büro und habe ihn höflich, aber bestimmt darauf hingewiesen, dass ich den Munitionserwerb bereits bezahlt hatte. WBK zurück und noch einen Stempel. Die Bemerkung, dass mir eine Waffe ohne Munition wenig nützt, da ich kein Sammler bin hat er ignoriert ;-)
Steht alles so im NWR ... ist eine einzige Katastrophe und typisch deutsch, die Illusion, dass man mit Bürokratie und Pedanterie etwas zur Sicherheit beiträgt.
Gestern noch erzählte jemand, wie viel Stress er hatte, einen Zahlendreher bei der Seriennummer, der bei einer Kontrolle auffiel, korrigiert zu bekommen ...

Ein guter Punkt meiner Behörde: Die Eintragungen gehen relativ zügig.
 
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