Anruf vom Amt in Sachen Repetierbüchse

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Ehrlich gesagt muss ich morgen mal nachschauen was bei meiner Marlin bspw eingetragen ist, so spontan könnte ich das nicht sagen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ich mußte - damals- meinen Schwedenmauser bei der Behörde vorzeigen, weil ich ihn korrekteintragen lassen wollte und die Daten dann nicht mit denen des Vorbesitzers übereinstimmten.

Alles was in Buchstaben ( Carl Gustav...) eingeschlagen war, haben sie korrekt übernommen, bei der Seriennumnmer - Zahlendreher und Ziffern als Buchstaben eingetragen, aber war ja offiziell.


CdB
 
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Mein Sachbearbeiter wollte mal genau wissen, was denn mit den DF-Läufen passiert war; die Waffe hatte ich zur DB umarbeiten lassen, sie bekam neues Laufbündel.
Denn ich hätte doch dann ein Gewehr mehr :ROFLMAO:
Ich erklärte ihm, die DF ist der Eisensäge zum Opfer gefallen und er hat die bestehende Eintragung mit Vermerk versehen:" Waffe wurde geändert..."

Junge, Junge ... nichtjagende Sachbearbeiter können anstrengend sein.

Entscheidend die eingetragenen Nummern müssen zu den Püstern passen !
Viele der Streifenhörnchen können die Knarren sowieso nicht ansprechen...;)
 
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Zumindest der eine SB in unserer Behörde ist IPSC Schütze, der hat wenigstens einen Umgang mit Waffen, wenn auch nicht mit Langwaffen oder gar Jagdwaffen.
 
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Ich tippe auf folgenden Hintergrund:

Bei EXCEL heißt das "Autofilter", im NWR ggf. anders.

Man fährt eine Auswertung, gefiltert nach Hersteller (Remington) und dann nach Modell (7600). Bei "geschätzten" 99,9 % der Einträge wird der richtige Typ eingetragen sein. Bei den falschen 0,1% werden die entsprechenden Behörden angewiesen, diesen Falscheintrag zu korrigieren, Zeit läuft.

Meines Erachtens sind schlechte Daten besser als keine Daten. Alles nur auf die örtlichen Waffenbehörden zu schieben ist nicht zielführend, denn nur wer gar nicht arbeitet, macht keine Fehler.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Der fehler liegt nicht bei der örtlichen Waffenbehörde. Schuld ist das schlampig formulierte Waffengesetz, das nicht präzise genug formuliert, was unter "Art" der Waffe zu verstehen ist, die in die WBK eingetragen werden soll.

Waidmannsheil
bonchasseur
 

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