Antrag auf Erstausstellung des Jagdscheins

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Bei mir hat die Erstausstellung des JS in 2019 die Abfrage plus Erstellung 3 Werktage gedauert.
Vom Jagdkurs (Jägerschaft) wurde da vorab nichts an die Jagdbehörde gemeldet, da die Teilnehmer auch sehr unterschiedliche Wohnorte (und damit unterschiedliche Zuständigkeitsbehörden) haben.
Und warum auch ?...Weiss ja eh niemand der Teilnehmer, ob er überhaupt die Prüfung besteht.
Jede Art Vorabprüfung einzureichen, wäre also ein (kostenpflichtiger) Verwaltungsakt ohne anschliessenden Nutzen.

War das auch in Hessen mit deiner Abfrage?
 
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Gersi, Scherzkeks.... Wenn Du Glück hast, geht das mit der Zuverlässigkeitsprüfung schnell.
Wenn Du Pech hast, dauert es 6 Monate, ich sag nur "Änderung Waffengesetz" und "Corona". Frage einfach in 3 Jahren mal deinen SB, wann er die Überprüfung gestartet hat. ;) Die fangen mit diesen Formalien meist schon im Dezember an, damit es im März keine Verzögerungen gibt.

Sicher werden die Teilnehmer der Jagdbehörde im Voraus gemeldet, außerdem wird hierfür eine Gebühr fällig, die ebenso im Voraus bezahlt wird. Entweder von den Prüflingen selber oder im Block vom Kursleiter. Die Jagdbehörde muss doch schließlich die Prüfung vorbereiten. Wäre blöd, wenn da plötzlich 100 oder nur 2 Leute auftauchen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Bei mir ging die Erstausstellung des JS in 2019 nach Einreichung des Zeugnisses etc. sofort...muss nochmal ins Ausstellungs-Datum meines JS (nach der Prüfung war ich am nächsten Werktag da) gucken.
Aber mehr als 3 Werktage warens definitiv nicht.

Die Erstausstellung der WBK dauerte inkl. Personen Prüfung drei Werktage...einen Voreintrag brauchte ich damals für die erste Waffe (KW) nicht...Voreintrag und Endeeintrag machten die an einem Termin, da die Waffe vorab online vom Händler bei denen avisiert wurde.

Vom Jagdkurs (Jägerschaft) wurde da vorab gar nichts an die Jagdbehörde (Jagdschein) gemeldet, da die Teilnehmer auch sehr unterschiedliche Wohnorte (und damit unterschiedliche Zuständigkeitsbehörden) haben.
Und warum auch ?...Weiss ja eh niemand der Teilnehmer, ob er überhaupt die Prüfung besteht.
Jede Art Vorabprüfung einzureichen, wäre also ein (kostenpflichtiger) Verwaltungsakt ohne anschliessenden Nutzen.
Natürlich wurde die Zuverlässigkeitsprüfung vorher angestoßen. Das dauert überall mind. 2 Wochen. edit
 
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Das typische Problem von Jagdschulen Absolventen. Da für die NRW Jagschulen die Prüfungen in Niedersachsen abgehalten werden, sind die Aspiranten bis zu dem Tag wo sie mit dem Prüfungszeugnis aus einem anderen Bundesland in der Behörde am Wohnort auftauchen, und die Fleppe sofort haben wollen für die lokale UJB vollkommen unbekannt.

Ist ganz einfach ein schlechter Service der Jagdschulen.

Die lokalen Kurse der Kreisgruppen melden Anfang Januar die Prüflinge bei der lokalen UJB zur Prüfung vor Ort an. Dann findet sofort ein Großteil der zeitaufwendigen Überprüfungen statt. Sonst gibt es erst gar keine Zulassung zur Prüfung. Dann klappt es auch mit der Jagdscheinausgabe am Tag nach der Prüfung.
 
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Jagdschein in MV gemacht, Zuständige Behörde Berlin. Esrtaustellung des JS dauert 4-8 Wochen. Alles andere geht bisher immer sofort, da die UJB dort die Polizei ist (oder so ähnlich)
 
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Die JS-Erstausstellung ging bei mir vor ein paar Jahren sofort in ca. 15 Minuten...

Ich habe die Prüfung zwar nicht an meinem Wohnort gemacht, aber im gleichen Bundesland (Niedersachsen).

In Niedersachsen bestimmen die Ausführungsbestimmungen zum NJagdG, dass eine Überprüfung nicht erforderlich ist, wenn die Jägerprüfung in Niedersachsen bestanden wurde und noch keine 3 Monate alt ist (oder man einen Waffenschein vorlegt :cool: ).
 
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Hier wird mal wieder einiges durcheinander geworfen. Alles, was vor 2020 war und die Neuausstellung oder Verlängerung der Jagdscheine betrifft, war einmal " früher in der Steinzeit...."
Bei der Anmeldung zur Jägerprüfung ist z.B. ein Führungszeugnis wichtig. Das wird beantragt und hat mit der späteren Ausstellung eines Jahresjagdscheins nichts gemein. Ob nun die Jägerschaften oder Jagdschulen das besser machen - naja, da gibts so ein paar Meinungsträger, die sind sogar der Meinung, dass die Unterlagen von Jagdschulen die Schweinepest verbreiten..

Die Ausstellung oder Verlängerung des Jahresjagdscheins ist ab 2020 abhängig von der Überprüfung des Antragstellers bei der Verfassungsschutzämtern. Dadurch soll verhindert werden, dass sich auf diesem Wege Extremisten bewaffnen. Diese Überprüfung kann niemand abkürzen und findet auch erst nach Antragstellung JJ statt. Die Ausführungsbestimmungen einiger Länder lassen es aber zu, dem Probanden den JJ auf Widerruf auszustellen, und falls eine Überprüfung positiv im Sinne einer entsprechenden extremistischen Betätigung ausgeht, diesen zu widerrufen.

Ich glaue, du wirst das Teil bald in den Händen halten.
 
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Hier wird mal wieder einiges durcheinander geworfen. Alles, was vor 2020 war und die Neuausstellung oder Verlängerung der Jagdscheine betrifft, war einmal " früher in der Steinzeit...."
Bei der Anmeldung zur Jägerprüfung ist z.B. ein Führungszeugnis wichtig. Das wird beantragt und hat mit der späteren Ausstellung eines Jahresjagdscheins nichts gemein. Ob nun die Jägerschaften oder Jagdschulen das besser machen - naja, da gibts so ein paar Meinungsträger, die sind sogar der Meinung, dass die Unterlagen von Jagdschulen die Schweinepest verbreiten..

Die Ausstellung oder Verlängerung des Jahresjagdscheins ist ab 2020 abhängig von der Überprüfung des Antragstellers bei der Verfassungsschutzämtern. Dadurch soll verhindert werden, dass sich auf diesem Wege Extremisten bewaffnen. Diese Überprüfung kann niemand abkürzen und findet auch erst nach Antragstellung JJ statt. Die Ausführungsbestimmungen einiger Länder lassen es aber zu, dem Probanden den JJ auf Widerruf auszustellen, und falls eine Überprüfung positiv im Sinne einer entsprechenden extremistischen Betätigung ausgeht, diesen zu widerrufen.

Ich glaue, du wirst das Teil bald in den Händen halten.


Habe mich jetzt erstmal damit abgefunden zu warten, aber danke für die Info!
 
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Nein Niedersachsen.
Und eien Zuverlässigkeitsprüfung veranslssen doch nicht die Jagdschulen oder schulenden Jägerschaften, sondern der Antragsteller so wie ich das sehe.

Ja, klar... und wer gibt die Anträge ab, wer meldet die Prüflinge zur Prüfung an, wer bescheinigt, dass der Prüfungsstoff abgehandelt wurde, etc. !? Mit deinem Vorturnen beim SB und Beantragen der Erteilung des ersten Jagdscheines wird doch nur zu Ende geführt, was Wochen oder Monate zuvor begonnen hat und so ist es auch mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung.
 
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Hier wird mal wieder einiges durcheinander geworfen. Alles, was vor 2020 war und die Neuausstellung oder Verlängerung der Jagdscheine betrifft, war einmal " früher in der Steinzeit...."
Bei der Anmeldung zur Jägerprüfung ist z.B. ein Führungszeugnis wichtig. Das wird beantragt und hat mit der späteren Ausstellung eines Jahresjagdscheins nichts gemein. .............
Die Ausführungsbestimmungen einiger Länder lassen es aber zu, dem Probanden den JJ auf Widerruf auszustellen, und falls eine Überprüfung positiv im Sinne einer entsprechenden extremistischen Betätigung ausgeht, diesen zu widerrufen........
Es handelt sich, und hat sich auch in der Vergangenheit, mitnichten um ein Führungszeugnis, sondern um eine Abfrage nach Paragraph 41.
Und es ist eben nicht Steinzeit, weil es genauso wie immer gehandhabt wird, PLUS der mittlerweile IMMER durchzuführenden Anfrage beim VS.
Wir haben im Jahreskurs irgendwann Richtung Dezember den entsprechenden Antrag zur Zulassung zur Jägerprüfung erhalten. In diesem Antrag unterschreibst man mit, dass die zulassende Behörde eine Abfrage nach Paragraph 41 (da ist schon seit Jahren ebenfalls eine Abfrage beim VS als mögliche Infoquelle genannt) zur Zuverlässigkeit starten wird und man wird bereits im Antrag gefragt, ob Gerichtsverfahren etc. anhängig sind oder in der Vergangenheit anhängig waren.
Mit Abgabe dieses Antrags startet die Behörde dann diese Anfragen, so dass man direkt nach der erfolgreich absolvierten Prüfung aufs Amt wackeln konnte und den JS beantragt und mitgenommen hat.
Die einzige Änderung ist die Zeit die die nun verpflichtende Überprüfung des VS in Anspruch nimmt. Darauf haben die SB bei der USB halt keinen Einfluss.

Genauso ein Bullshit ist die angebliche neue Sonderregelung zur Erteilung auf Widerruf.
Es war schon immer so und ist es heute auch noch, dass, wenn Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung des JS begründen, selbiger eingezogen wird.
Mit oder ohne Sonderregelung.

@Danbiel hättest Du den Jahreskurs über die Bergsträsser Jäger im Forsthaus Almen gemacht, hättest Du den Deckel schon in der Hand. Und jagdlichen Anschluss garantiert, weil verpflichtend Jagdprinz und Lehrrevier in der Ausbildung vorhanden sein müssen. Hat man niemand, wird durch den Ausbildungsleiter ein Lehrrevier gefunden.
 
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Wenn ich so an meine Jägerprüfung 1976 denke, war das doch sehr unkomplizierter, nach dem ich den Brief in der Hand hatte, ging es zum Landkreis, 15 Minuten später war der erste Jagschein in meinen Händen!
Auch habe ich weit vor der Prüfung eine eigene Flinte zum Übungsschießen beantragt und bewilligt bekommen, hätte ich die Prüfung nicht bestanden, hätte ich die Flinte wieder abgeben müssen!
Wenn man das alles hier liest, wird mir kotzübel, was dem unbescholtenen und dem ständig überwachten Waffenbesitzern zugemutet/abverlangt wird!
Und das ist und wird noch nicht das Ende sein!:unsure:
Weiter so meine geschätzten verantwortlichen Politiker, Euch widerspricht ja keiner!
D.T.
 
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So habe ihn gestern nach genau 1 Monat bekommen, nochmal danke an alle antworten 😁
 

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