Anwesenheit des Pächters bei Gesellschaftsjagd

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Er hat einen Jagdleiter zu bestimmen, dessen Anweisungen ist Folge zu leisten. fertig.
Ist doch eine Situation die häufiger mal vorkommt.
 
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Man muss das etwas weiter aufdröseln.

Bestimmung eines Jagdleiters allein reicht nur aus wenn schon schriftliche Einladungen verteilt worden sind.
Ist das nicht der Fall müssen nun noch welche geschrieben und verteilt werden.

Üblicher Ablauf bei uns ist: Jagdpächter lädt mündlich (oder WhatsApp o.ä.) ein und ist auch Jagdleiter. Da er anwesend ist brauchen die Jagdgäste keine weitere Legitimation.

Fällt die Anwesenheit des Pächters nun situationsbedingt weg, braucht es um rechtlich korrekt zu handeln die schriftliche Einladung, da der neubestimmte Jagdleiter nicht automatisch eine Jagerlaubnisse legitimiert. Da gibt's aber auch wieder die Ausnahme des bestätigten Jagdaufsehers, den aber die wenigsten Reviere haben dürften (ist zumindest hier so, Mittelfranken).

Mit der Anfertigung von Einladungen und Verteilung an die Jagdgäste/Drückjagdteilnehmer ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Diese können auch erst direkt am Sammelplatz verteilt werden, evtl. gleich mit Standkarte kombiniert. Definitiv sauberste Lösung.
Die Einladung muss meines Wissens nichtmal personalisiert sein (auch der Vordruck von WuH ist nicht personalisiert), daher reicht der selbe Fünf-Zeiler in x-facher Ausfertigung an alle verteilt. Muss allerdings vom Pächter unterschrieben sein!

Allerdings dürften diese Situationen auch vielfach mittels: "Wo kein Kläger, da kein Richter", gelöst werden.
 

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