Mich würde interessieren, ob eine generelle Anzeigepflicht von entgeltlichen Begehungsscheinen besteht und wenn ja, wie man eine solche Pflicht gesetzlich herleitet.
Wichtig: es handelt sich um das Bundesland Hessen und er wird für nicht länger als 12 Monate ausgestellt.
Er bedarf demnach nicht der Genehmigung nach § 12 III HJagdG
Einer Pflicht zur Anzeige nach § 12 IV HJagdG sind ausdrücklich unentgeltliche Begehungsscheine über 12 Monate unterworfen.
Bleibt eine Lücke für entgeltliche Begehungsscheine für bis zu 12 Monate.
Eventuell ist § 10 III HJagdG iVm § 12 BJagdG die Lösung, jedoch bleibt die Frage, ob der entgeltliche Begehungsschein als einen der dort genannten Fälle trifft?
Besten Dank
Wichtig: es handelt sich um das Bundesland Hessen und er wird für nicht länger als 12 Monate ausgestellt.
Er bedarf demnach nicht der Genehmigung nach § 12 III HJagdG
Einer Pflicht zur Anzeige nach § 12 IV HJagdG sind ausdrücklich unentgeltliche Begehungsscheine über 12 Monate unterworfen.
Bleibt eine Lücke für entgeltliche Begehungsscheine für bis zu 12 Monate.
Eventuell ist § 10 III HJagdG iVm § 12 BJagdG die Lösung, jedoch bleibt die Frage, ob der entgeltliche Begehungsschein als einen der dort genannten Fälle trifft?
Besten Dank
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