Sieht aus wie eine Cugir mit Magpul Anbauteilen. Zhukov Shaft etc.
Da wäre es dann nicht geeignet für die Nachsuche auf Schwarzwild... So von wegen Mindestenergie für Hochwild.
Kriegst du dafür überhaupt einigermassen taugliche Munition?
An der Stelle wird es ein bisschen schwammig. Die Abgabe von Fangschüssen ist ja nach Bundesjagdgesetz mit Pistolen und Revolvern ab 200J erlaubt. Ich müßte also strenggenommen den Mündungsfeuerdämpfer abschrauben und den Schaft einklappen (was natürlich genau nichts an der Wirkung ändern würde). Ausnahme ist Hessen, da ist im Landesjagdgesetz für den Fangschuss alles erlaubt.
???Ausnahme ist Hessen, da ist im Landesjagdgesetz für den Fangschuss alles erlaubt.
Naja Fangschuss auf Reh ist in jedem Fall möglich.....
Das sind ja wohl zwei völlig verschiedene "Paar Schuhe"!Also kann man sagen eine 22 Mag. KW geht gerade noch für den Fangschuss, aber eine LW in dem Kaliber mit mehr Energie geht wieder nicht?
Aber mit vorsätzlich dagegen zu verstoßen ist schon sehr tumb.