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Man gibt dir großzügig 3 Möglichkeiten: Überlassen an einen Berechtugten innerhalb von 2(?) Wochen oder die Behörde verschrottet die kostenpflichtig.Wie wäre denn der Fall zu handhaben, wenn die Waffe auf JJS erworben und bezahlt ist und das Amt dann nein sagt bei der Eintragung. Dem Händler wird das relative egal sein. Der nimmt die nicht zurück und dann??!
Hatte ich nicht 3 gesagt? Auch egal