Genau das habe ich auch getan und dann dieses dort gefunden wo ich jetzt den Zusammenhang nicht ganz verstehe:Genau.
Am besten ist sowieso immer, sich alles einfach auch einmal selbst durchzulesen.
https://www.jagdverband.de/sites/default/files/DJV_Schießvorschrift_01_April_2015_Leseversion.pdf
Ein AR15 war und ist keine Kriegswaffe.
Dann lese den Link doch mal selber... Das habe ich das raus kopiert... Deswegen ja die Frage was das da sollDas steht dort überhaupt nicht
Das ist in der AWaffV
Wie man dann dem Text weiter entnehmen kann, geht es um den Schießsport.
Den Link anklicken und das dort hinterlegte lesen.
Kollege, ich weiß dass es in der awaffv steht , aber wenn du lesen kannst machst du das jetzt mal und guckst in deinen Link auf Seite 55. Da steht genau dieser Auszug von Paragraph 6. Ich möchte gerne wissen warum!? Oder ist das aus Versehen das rein gekommen?Das ist aber die AWaffV und das steht weder in der DJV Schießstandordnung noch in der DJV Schießvorschrift.
Den Rest habe ich schon erklärt.
Das habe ich dir doch ganz ausführlich erklärt.Kollege, ich weiß dass es in der awaffv steht , aber wenn du lesen kannst machst du das jetzt mal und guckst in deinen Link auf Seite 55. Da steht genau dieser Auszug von Paragraph 6. Ich möchte gerne wissen warum!? Oder ist das aus Versehen das rein gekommen?
Danke dir für die Erklärung!Na, was David und ich uns erhofft haben war eine Erklärung warum §6 AWaffV an die DJV Schießvorschrift angefügt wurde. Da hätte man auch eine Bauanleitung für einen Schneemann anhängen können. Wäre genauso relevant. Oder?
Zunächst einmal wurde dies nicht an die DJV Vorschriften angefügt. Demnach auch kein bestandteil ebendieser.Na, was David und ich uns erhofft haben war eine Erklärung warum §6 AWaffV an die DJV Schießvorschrift angefügt wurde. Da hätte man auch eine Bauanleitung für einen Schneemann anhängen können. Wäre genauso relevant. Oder?
Nö, Nix.Hallo, gibt es irgendetwas in der DJV Schießstand Vorschrift das gegen das schießen mit AR15 oder dergleichen spricht? Allein der Optik wegen? Danke
Geltung
Die Bedingungen dieser Vorschrift sind bindend für die Durchführung der DJV-Bundesmeisterschaft, der Qualifikationsschießen der Landesjagdverbände zur DJV-Bundesmeisterschaft, der Landes- und Bezirksmeisterschaften im jagdlichen Schießen sowie für die Schießen um die DJV-Schießleistungsnadeln.
Hättest ja auch gleich auf Seite 44 verweisen können. Danke dafür. Kapiert. Es soll die Standaufsicht sensibelieren falls einer mit ner"bösen" Waffe kommt.Zunächst einmal wurde dies nicht an die DJV Vorschriften angefügt. Demnach auch kein bestandteil ebendieser.
Als "Service" sind allgemeine schießstandrelevante Punkte aufgeführt, sowohl aus WaffG, als auch AWaffV.
Die sind ja nunmal für den jeweils einschlägigen Fall gültig.
Sportschützen und andere Leute gehen eben auch auf jagdliche Stände.
Darüberhinaus wird auf Seite 44 genau erklärt, warum man das als Merkblatt hinzugefügt hat und was welcher Punkt davon bedeutet.
Soll ich die Erklärung (und die zu 6AWAffV) von dort auch noch rauskopieren?
Es steht wirklich haarklein da.
Was ist denn unverständlich an der Aussage zum Schießsport?