Artikelvorschlag: Auswirkungen von Schutzgebieten für die Jagd

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Hallo zusammen.

Das Thema interessiert mich aus persönlichem Interesse und in der letzten Ausgabe war ein Bericht über die Situation im NP Hainich den ich recht gut fand.
Allerdings geht es mir nicht nur um die Nationalparks in Deutschland, sondern auch um die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieren, Naturschutzgebieten, FFH Flächen, welche sich auch immer stärker auf die Jagd vor Ort asuwirken. Nach meiner Meinung ist bereits jetzt, ansonsten in absehbarer Zeit so ziemlich jeder von den damit verbunden Einschränkungen, /Auswirkungen betroffen.
Selbige sollten entsprechend benannt werden und die daraus entstehenden Probleme natürlich ebenso. Ich sehe hier ein große Gefahr künftiger erheblicher "Krücken" für die Jägerschaft.

wipi
 
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Nun, ich hab ein großes Gebiet vor der Nase wo so gut wie nicht gejagt wird - und da auch nicht alles.
Räudige Einwanderer sind bei uns z. B. normal.:sick:
 
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In Ö gibt's ,bis auf Nationalparks, keine jagdlichen Einschränkungen auf besagten Flächen.
In der Regel gibt ein Verschlechterungsverbot. Das betrifft die Jagd aber nur peripher.
 
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Das hängt von Schutzgebietstyp und der Schutzgebietsverordnung ab. Es gibt da selbst innerhalb der Kategorie "Naturshcutzgebiet" alles zwischen "keine Einschränkungen" und "Jagd nur auf Schalenwild und ohne jagdliche Einrichtungen" (oder mit Beseitigungsgebot nach Nutzungsende). Pauschal nach Gebietstyp lässt sich da deshalb wenig sagen.

PS: Es gibt eine Synopse zum Wildtiermanagement in Nationalparken, BfN-Skripte Nr. 434, falls es interessiert.
 

z/7

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Kommt halt auf den Schutzzweck an. Am ehesten hinderlich ist wohl ein absolutes Betretungsverbot. Das dürfte aber selten sein.

Ich erinnere eine Ecke in der Lausitz, in die wurde von den örtlichen Jägern angeblich nicht mal nachgesucht. Die Sauen genossen die Ruhe daselbst.

Oder Greifvogelbrutgebiete (z.B. Seeadler, Uhu) ein Areal um den Horst, das zur Brutzeit nicht betreten werden darf, März bis Mai, wenn ich recht erinnere.

Auf der anderen Seite kapiert der Natschutz inzwischen, daß Prädatorenbejagung sinnvoll sein kann für den Schutzzweck.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Es hängt natürlich auch vom Eigentümer ab, auf Stiftungsflächen wird anders gejagt.

In einigen Schutzgebieten gibts keine jagdlichen Einrichtungen (Hochsitz, Kirrung, Salzlecke).

Extremfall bei Angermünde, da lässt man auch die Wegeinfrastruktur verfallen.


CdB
 
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Grumsin? Trampelpfade sind erlaubt, Befahrung ist unerwünscht. Das ist als überwiegend Buchenbestand aber auch nicht waldbrandgefährdet.
 
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Bei uns ganz klar Jagdeinschränkungen, von wegen Verschlechterungsverbote,

das wird bei der Einführung gesagt.

Jagdzeiten erheblich eingeschränkt, z.B. Gänse und Enten nur bis November.
 
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Verschlechterungsverbote gibt es lt. Definition nur bei FFH-/NATURA2000-Gebieten und das bezieht sich auf die Eigenschaft als Lebensraumtyp und Habitat bzw. die Populationen gewisser Arten, nicht auf die Nutzung.
 

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