Das war eine Freilandhaltung. Da besteht immer ein erhöhtes Risiko.ich meinte das - und ich meine auch, dass es keine direkte Übertragung der ASP durch ein infiziertes Wildschwein vor dem Mastbetrieb in diesen hinein geben kann - wenn alle diesbezüglich gegebenen Vorschriften eingehalten wurden!
Freilandhaltung zu erlauben ist eine Abwägung zwischen Tierwohl und Seuchenschutz. Diesem Sachverhalt trägt der Gesetzgeber Rechnung, in dem er in der Schweinehaltungshygieneverordnung eine Freilandhaltung im Seuchenfall ausschließt.
Dann kommt in diesem Fall hinzu, dass es noch einen Abwägungtatbestand gibt. Klein- und wie hier Kleinsthaltungen unterliegen abgeschwächten Auflagen, damit sie nicht per se unmöglich werden.