ASP global: aktueller Stand

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58 Schweinezüchter warum sollen Schweinezüchter notgeschlachtet werden? und rund 4.000 Hausschweine in der Provinz Limburg werden von der Notschlachtung betroffen sein. Diese Züchter und ihre Schweine müssen quasi den Kopf hinhalten, um die ganze Branche zu schützen.

Es gibt Tausende von Schweinen in Belgiendie Stückzahl ist vllt. etwas hoch, aber nach dem was über Kindesmißbrauch bekannt wurde, laufen da zu viele rum..., erinnerte Ducarme
 
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Das ist sehr oft gängige Praxis.
Gab es bei MaulundKlauen, Vogelgrippe, BSE usw... Es soll die Ausbreitung von Seuchen verhindern helfen / eindämmen.

Sinngemäß soll dem Feuer der Brennstoff entzogen werden
 
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Desweiteren möchte man eigentlich keine "Überlebenden" die wären schwierig von akut Kranken zu unterscheiden.
Aus dem selben Grund wollte man ja auch gegen ESP nicht impfen.
 
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Moin!

Der Deutsche Bauer muss seit Jahren Zwangsbeiträge in die Tierseuchenkasse entrichten.

Andere Länder pfeifen drauf und wenn es eng wird dann nehmen die eben EU Mittel die werden ja zum Großen Teil von Deutschland gezahlt.

Die EU hat Mittel für solche Dinge im Haushalt einegstellt die in ALLEN Ländern im Falle eines Falles ausgezahlt werden können, also auch in Deutschland, sollte die ASP hier ausbrechen. Dazu gehört allerdings eine Kofinanzierung durch den Bund (in der Regel). Da sind also die anderen Länder nicht schlauer oder so ...

Und was die Keulung anbelangt: jeder nicht mehr erfolgende Transport lebender Sauen aus dem Gebiet heraus verringert das Risiko, dass sich ein Erreger ausbreitet.

VG

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

Guest
Leider mus ich Dir recht geben. Wie sagte vor einiger Zeit slowakischer Bekannter: Wenn Ihr in Deutschland alle EU-Vorgaben zu 200 % erfüllt, dann bleibt ja für uns nichts mehr übrig.

Das haben sich die Rumänen wohl auch gesagt und jetzt kollabiert ihr Schweinemarkt dank ihrer lockeren Einstellung zu Vorgaben.
 
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Quelle Topagrar
ASP: Regierung plant neues Bundesjagd- und Tiergesundheitsgesetz

27.09.2018 - Alfons Deter




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Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes sollen die Bundesländer Ausnahmen für die Jagd auf Wildschweine festlegen
Bild: DJV
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft befürwortet eine Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes. Die Ausschussmitglieder haben sich am Mittwochmorgen mit Mehrheit gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen dafür ausgesprochen, einen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf dem Bundestag zur Annahme zu empfehlen.
Dadurch soll die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Zukunft wirksamer bekämpft werden können. Den zuständigen Behörden soll es erleichtert werden, unter anderem ein Gebiet absperren zu können, den Personen- oder Fahrzeugverkehr für bestimmte Gebiete zu beschränken oder eine vermehrte Suche von toten Wildschweinen anzuordnen, um die Infektion gesunder Tiere zu verhindern.
Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes sollen die Bundesländer außerdem Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten festlegen - also in der Zeit, die Elterntiere benötigen, um ihren Nachwuchs aufzuziehen.
Stimmen aus den Fraktionen
"Die ASP ist auf dem Vormarsch und die Behörden müssen vorbereitet sein", hieß es aus der CDU/CSU zu Begründung des Entwurfs. Die Vorlage werde helfen, im Falle eines Ausbruchs die Vorgehensweise zur Bekämpfung der Schweinepest klar zu regeln und Bund sowie Länder handlungsfähig zu machen. Die Fraktion Die Linke lobte, dass es gut sei, zentrale Fragen bereits vor einem eventuellen Ausbruch zu klären, kritisierte aber, dass die Auswirkungen eines möglichen Ausbruchs in Deutschland so schlimm wären, weil die Agrarstrukturen dies begünstigen würden.
Es gebe zu hohe Bestandsdichten von Tieren an zu wenigen Orten. Die Bestände müssten minimiert und anders verteilt werden. Die FDP lehnte die Vorlage hingegen ab, weil die Änderungen viel zu stark auf Kosten der Jägerschaft gehen würden. Die Jagdgenossenschaften hätten sich bewährt und bereits einen erheblichen Beitrag zur Minimierung des Schwarzwildes geleistet. Die Liberalen fürchteten, dass die nun vorgesehenen Regelungen das gute Verhältnis zu den Jägern belasten werden.
Die Grünen lenkten den Blick auf das Haupteinschleppungsrisiko der Seuche über Autobahnen und achtlos weggeworfene Lebensmittel durch Menschen, die belastet sind. Die Fraktion forderte, verstärkt die Öffentlichkeit darüber aufzuklären. Indes sei es nicht erforderlich, den Jägern mehr Regelungen aufzuerlegen, erläuterte die Fraktion ihre Enthaltung.
Die Sozialdemokraten widersprachen, dass nicht in allen Regionen die Jäger ihre Strecke erhöht hätten und partiell nicht genüg gejagt würde. Ein in der Vergangenheit in Tschechien bekämpfter Ausbruch habe gezeigt, dass die Eindämmung durch entschlossenes Handeln möglich sei.
Die AfD brachte ein, dass neben Entschädigungsregelungen für Landwirte, die von staatlichen Maßnahmen betroffen sind, auch die Jäger Unterstützung erhalten sollten. Die Jäger würden die Arbeit machen und sollten zum Beispiel bei der Ausbildung von Jagdhunden gefördert werden.
Jetzt dürfte jedem klar sein, wo Freund und Feind stehen!


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G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Die Grünen erstaunen mich!
Oder doch nur eine Wahlkampftaktik?
FDP, kanb man nur sagen weiter so, ich hoffe wir bekommen die auch in Bayern in die Regierung rein.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
''...Die Bestände müssten minimiert und anders verteilt werden''

Na denn los!
 
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Quelle : Topagrar

Niedersachsen kauft 20 km ASP-Schutzzaun

28.09.2018 - Alfons Deter




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Niedersachsen erwartet einen ASP-Ausbruch
Bild: Archiv
Angesichts der drohenden Afrikanischen Schweinepest kauft das Land Niedersachsen derzeit einen 20 km langen Schutzzaun. Damit könnte im Ernstfall der Fundort eines infizierten Tieres sehr großräumig abgeriegelt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Wie das Hannoveraner Agrarministerium auf Anfrage von top agrar online mitteilt,
besteht die Grundausstattung aus Pfählen, Litzen, Weidezaungeräten etc. Die Pfähle sind einen Meter hoch, geplant sind vier Litzen – drei Drähte und ein Band. Alle 200 Meter folgt eine entsprechende Beschilderung. Die Höhe von einem Meter sei ausreichend, um die Tiere aufzuhalten (Schweine springen nicht). Die Zäune wären für Mensch und Tier gut sichtbar, heißt es.

Der Zaun wird, wenn er in nächster Zeit kommt, zentral im Katastrophenschutzlager des Innenministeriums in Garbsen eingelagert und steht dann für den ersten Ausbruch in Niedersachsen sofort zur Verfügung. Die Kosten liegen bei rund 25.000 Euro.

Im Falle eines Ausbruchs der ASP ist nach Aussage des Ministeriums sichergestellt, dass ein kurzfristiger Aufbau des Zaunes umgesetzt werden kann. Die genaue Einzäunung sei dabei ortsabhängig und je nach Seuchengeschehen variabel. Wie lange ein aufgestellter Zaun stehen bleiben muss, kann die Behörde jetzt noch nicht pauschal sagen, da dies stark abhängig vom Seuchengeschehen ist. Aber: Restriktionsgebiete könnten dann aufgehoben werden, wenn man sechs Monate keinen Nachweis der Seuche findet. Wenn der Zaun, der Bestandteil des so genannten gefährdeten Gebietes ist, ein geeignetes Mittel zur Seuchenbekämpfung ist, sei es durchaus möglich, dass er in diesem Zeitraum stehen bleibt. Grundlage ist hier die Schweinepestverordnung des Bundes.

Was nach Einzäunung innerhalb des Restriktionsgebietes an Maßnahmen ergriffen wird – also z.B. komplette Bejagung aller darin vorhandenen Wildschweine, Keulung der Hausschweinebestände – kann das Agrarministerium auf Anfrage nicht im Vorfeld darstellen, da sie sehr stark vom Seuchengeschehen und den Begebenheiten vor Ort abhängig sind.

Die Restriktionsgebiete stellen sich wie folgt dar: Um den Fundort ist das gefährdete Gebiet festzulegen. Darum ist eine Pufferzone einzurichten. Sofern aus jagdlicher Sicht sinnvoll, kann innerhalb des gefährdeten Gebietes eine Kernzone durch einen Zaun abgegrenzt werden.



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