Wenn es ein Betretungsverbot gibt, dann gibt es auch keine Ausnahmen für Ernte oder Bestellung, dann ist die Bude dicht und fertig. Die Beerntung hätte längst passiert sein können, denn noch länger als ASP hat sich niemals eine Tierseuche angekündigt.
Die Ausnahmen hat es erst nach Prüfung und anschließender Freigabe gegeben. Das muß auch so laufen, die Betriebe sollen weiterarbeiten können, wenn der Sicherungsaspekt gegeben ist.
In der Forstwirtschaft würde mir sofort ein Punkt einfallen, wo dann mal geklärt werden müßte welche Notwendigkeit höher zu bewerten wäre - beim Forstschutz.
Ist alles machbar nur eine Frage der Zeit, insofern kein Problem durch die weitere Ernte.
Wir sind zu langsam im Auffinden. Da sehe ich persönlich ein Problem.
Ist schwierig umzusetzen, da die kontrollierten Flächen ja nicht automatisch aus der Betrachtung ausgeschlossen werden können. Sie müssen immer wieder abgelaufen werden. Die angeordnete Schwerpunktbildung in Feuchtgebieten sehe ich persönlich auch als fachfern an. Die Sauen liegen eben nicht nur im Schilf, denen reicht auch gerne mal eine ruhige Ecke in den Brombeeren im Hochwald.
Zu den Enteignungsphantasien kann ich nur sagen : Bockmist!
Wir brauchen nur eine vorübergehende Duldung/Nutzungseinschränkung genau wie es
wernerzwo treffend dargestellt hat
Ich sehe das jetzt auch weniger problematisch!
Wenn trifft es? In erster Linie Landwirte - und wenn der Schaden und zusätzliche Aufwand vollständig und großzügig ersetzt wird, dann habe ich persönlich kein Problem damit auch mal so ein Hindernis neben dem Acker und anschließend eine Schneiße zu haben...
Problematisch sehe ich eher Gassigeher, die plötzlich nicht mehr mit ihrem Fifi den gewohnten Weg gehen können - Aufschrei!!!
CdB