ASP-Klausel im Pachtvertrag

Registriert
27 Apr 2011
Beiträge
570
Wo ist bitte das Problem diesen kleinen Passus in einen Vertrag aufzunehmen? Davon profitieren schließlich alle...aber jeder wie er meint.

Außerdem gibt es evt. auch JG und JA zwischen denen das Verhältnis nicht so reibungslos funktioniert, sollen die sich dann auch auf die netten Worte vom JG-vorstand verlassen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
31 Mrz 2011
Beiträge
4.627
Ich würde mal den jeweiligen LJV fragen. Die haben sich da ev. schon Gedanken gemacht und Formulierungsvorschläge erarbeitet.
 
Registriert
24 Feb 2011
Beiträge
1.103
Bsp.: staatlich verordnetes öffentliches Jagdverbot: hier ist der Wegfall der Geschäftsgrundlage, basta.
keine weitere Regulierung nötig.

Bsp.: Sittenwidrigkeit (wenn keine Leistung, dann keine Vergütung)

ASP könnte als höher Gewalt ausgelegt werden.
Bin mir da nicht so sicher ob dann wirklich rein rechtlich die Geschäftsgrundlage wegfällt, und Sittenwidrig ist es dann wahrscheinlich auch nicht.

Bin aber kein Jurist.....

Gruß Weichei
 
Registriert
21 Jun 2013
Beiträge
3.229
Wenn alles so klar ist, könnte man es ja aufnehmen. Klar ist der Ablauf mal so gar nicht.
Jagdverbände empfehlen daher die Aufnahme eines Sonderkündigungsrechtes bei Auftreten der ASP.

Kann ja jeder halten wie er will. Entweder ist die gesetzliche Grundlage klar, oder es steht im Vertrag.

Ist ja nicht so, als wäre ich meiner Kohle böse oder es gäbe nur das eine Revier...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Jun 2013
Beiträge
3.229
Wenn ich das ganze hier lese, wundere ich mich nicht mehr über die zunehmende Lähmung und Verblödung in diesem unserem Lande, hervorgerufen durch Regulierungswahn, Verbürokratisierung und Schwerfälligkeit.

WENIGER ist MEHR

2 Zitate:
1. Da mache mer erstmal nix und stelle uns janz dumm. (der unvergessene "Bömmel" aus der Feuerzangenbowle)

2. Des Waidmanns Ursprung liegt entfernt – dem Paradiese nah, da war kein Kaufmann, kein Soldat, kein Arzt, kein Pfaff, kein Advokat, doch Jäger waren da!
(Von wem wurde das Thema eigentlich noch gestartet? Ach ja, von einem Juristen!:mad::ROFLMAO:)

Wieso muss man alles regeln, was nicht ohnehin schon ohnehin sich aus bestehenden Rechtsgrundsätzen ableitet.

Bsp.: staatlich verordnetes öffentliches Jagdverbot: hier ist der Wegfall der Geschäftsgrundlage, basta.
keine weitere Regulierung nötig.

Bsp.: Sittenwidrigkeit (wenn keine Leistung, dann keine Vergütung)

Außerdem überfordert man manchen braven Landwirt im Jagdvorstand mit zuviel Bürokratismus und man weckt nur unnötig schlafende Hunde.

Wenn man meint, zuviel regulieren zu müssen, sollte man ggf. auch mal sein Verhältnis zum Vertragspartner, also den Jagdgenossen, kritisch reflektieren! Vielleicht hat man selbst da zuviele Leichen im Keller?

Und wer immer noch meint, dass sich manches nicht von alleine erledigt, dem empfehle ich aus Band 1 von 08/15 das Studium der Romanfigur des Major Luschke. H. H. Kirst diesen Charakter beispielhaft gegen das Komisskopp-Denken aufgebaut und dargestellt.

WMH
T.

Du bist eben alleine so viel schlauer als alle anderen in diesem Land, einschließlich der Juristen in den Jagdverbänden...... 😉
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Irgendwo in ner Jagdzeitung wurden dazu mal Juristen befragt. Ergebnis soweit ich mich erinnere. Bei Jagdverbot auch kein Wildschaden. Ebenso Möglichkeit zur Sonderkündigung wenn die erhebliche Einschränkung länger andauert. Also Monate oder Jahre.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
139
Zurzeit aktive Gäste
804
Besucher gesamt
943
Oben