ATN Geräte

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@Hasenhahn

Bei Nebel dürften Pard und Co auch nicht funktionieren.
Zum Gewicht; dafür liegt alles auf der Picatiny auf und schwebt nicht in der Luft / am ZF.
 
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Nebel ist generell ein Problem, genau wie Schneeregen oder ähnliches.
Wärmebild ist auch bei schlechterem Wetter noch Einsatzfähig, NRW erlaubt das als einziges?? Bundesland nicht.
 
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Hände weg, sonst bekommst Du Besuch von der Kripo. Die haben erst einen Händler in Deutschland durch das BKA hochgenommen und der hatte Filialen in Österreich und Tschechien. Die Kundendaten hat er freilich preisgeben müssen. Gottseidank sind meine alle schnell wieder weiterverkauft worden und der Ärger hielt sich in Grenzen.
Wieso?
Besitzen darf man es doch nur nicht auf der Waffe benutzen.
Oder sehe ich das falsch?
 
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Vielen Dank.
Da soll SW reduziert werden und dann wird gute und bezahlbare Technik nicht erlaubt.
Warum eigentlich nicht?

Nicht jeder kann 3000,- plus ausgeben.
 
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Jip verbotener Gegenstand, sollte man besser nicht zuhause haben ;)
Das BKA pocht nach wie vor auf die Verbote, siehe auch Waffenlampe/IR Strahler, Laser usw.
 
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Wheelgunner_45ACP

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Ich zitiere mich mal selber > steht doch schon im Beitrag #2 dieses Freds.

Weder pauschal richtig noch Falsch! Hatte dazu schon Kontakt zum BKA, weil ich selber schon kurz vor einem Kauf stand. ATN könnte für die Daylight- Only Versionen einen Freistellungsbescheid in Auftrag geben und würde den zu 99% bekommen. Damit wären diese Variante legal in DE. Einziger Knackpunkt könnte sein, ob die Daylight- Only nur mittels FW und ohne weiter Klimmzüge zu eine Night and Day- Version umprogrammieren ließe. Da müsste ein entsprechende Vorkehrung in der FW verankert sein, um das zu verhindern.

Da das derzeit noch nicht so ist, würde ich auch von einer Daylight- Only Version die Finger lassen. Und ist wohl auch der Grund, warum es diesen Freistellungsbescheid noch nicht gibt . . .

Die Nachtsicht- Versionen sind dagegen vom Verbot betroffen, da NachtZIELgeräte. So damals die Aussage vom BKA. Und das ist immer noch so. Das Umgangs- und Besitzverbot wurde nur für Jäger und der Verwendung von Dual-Use- Geräte aufgehoben.

Asonsten gabs diesen Fred schon mal in 2017:
Damals war dieses Daylight- Only sogar nur an die Sprache gekoppelt. Wer dann von Deutsch auf Englisch hatte sofort den Nachtmodus.
 
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Das Thema diskutieren wir gefühlt wöchentlich.

Warum sind die NSG/WB Zielgeräte denn immer noch verboten?!
Weil sie der Gesetzgeber noch nicht freigegeben hat!

Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür. Vor allem nicht mehr seid die Aufsatz/Vorsatzgeräte von Jägern auf Waffen verwendet werden dürfen.
 

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