Aufbewahrung des Schlüssels für den Waffenschrank

H

HawkeyeIII

Guest
Moin!

In unserem Haushalt leben drei Jäger (Vater, Bruder und ich). Unsere Waffen verwahren wir gemeinsam in 2 Waffenschränken (Sicherheitsstufe A mit B-Innenfach).

Die Munition verwahren wir in einem Möbeltresor mit elektronischen Zahlenschloss. Nun stellen wir uns die Frage, ob es erlaubt wäre die Schlüssel für die beiden Waffenschränke auch in diesem Möbeltresor zu verwahren?

Wir wären sehr dankbar, falls uns jemand hierzu Auskaunft erteilen könnte.

Vielen Dank und Waidmanns Heil!
 
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Es macht wenig Sinn die Munition getrennt aufzubewahren wenn man den Schlüssel zum Waffenschrank zur Muni legt, oder?

Markus
 
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Haubentaucher schrieb:
Es macht wenig Sinn die Munition getrennt aufzubewahren wenn man den Schlüssel zum Waffenschrank zur Muni legt, oder?
Ich mache es genauso. B-Würfel mit Elektronikschloss, darin Mun. und Schlüssel für A-Schrank mit den Püstern drin.

- Mun. ist sicherer aufbewahrt, als das Gesetz fordert
- Schlüssel für den Schrank ist sicherer aufbewahrt, als der Schrank selbst ist

Was gibt's da noch zu maulen?
Soll ich mir den Sch...schlüssel wie Papillon in den *duweißtschonwohin* stecken?
 
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Ich habe mich gestern mit dieser Frage an die Kreispolizeibehörde gewandt :
Ich habe einen A/B-Schrank mit Schlüssel und einen mit Elektronikschloss. Darf ich den Schlüssel zum ersten Schrank im 2. Schrank mit Elektronikschloss verwahren ?
Antwort sinngemäss : Da gibt es keine klaren gesetzlichen Regelungen, ich würde es genauso machen und bei einer Kontrolle auch nicht bemängeln.
Hope this helps.
 
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Bei uns in der gegend wurde vom LKA ein Seminar durchgeführt und dort wurde "gelehrt", der Tresor für die Schlüssel muß die gleiche oder höhere Klassifizierung besitzen, wie der Tresor wovon die Schlüssel sind. Ob es nun auch der Mun Tresor sein darf wurde nichts nachteiliges gesagt.
Ich muss aber dazusagen, das dies bestimmt wieder nichts verbindliches ist, was irgendwo im Waffengesetz steht. Der sogenannte Reverent gehört zur Kathegorie, was ich sage ist Gesetz. Aber zumindest würde ich mich jetzt auf ihn berufen. Ich werde mir zumindest auch im Frühjahr noch einen B-Würfel mit Zahlenschloss kaufen und die Schlüssel dahinein tun. Damit die liebe Seele ruh hat und vorallem mein Schlüsselbund wieder kleiner wird.


Martin
 
A

anonym

Guest
Eine der vielen Grauzonen im Gesetz und schon zig mal durchdiskutiert.
Wir werden wohl auf den Fall warten muessen, wo eine dieser Billigblechkisten mit Piepseschloss geknackt, der Schluessel am richtigen Tresor verwendet und der ehemalige Besitzer dann wegen unzureichender Aufbewahrung zur Rueckgabe der WBK aufgefordert wird. Das wird spannend. Nein, eigentlich nicht, man kann davon ausgehen, dass es kurz und schmerzvoll wird.
Dann wissen wirs aber genau.
:roll:
 
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P.O.Ackley schrieb:
Aber zumindest würde ich mich jetzt auf ihn berufen.

Das macht insofern Sinn, alsdaß man durch eine Verwahrung in einem niedrigklassifizierteren Behältnis die eigentlichen Sicherheitsstufen der Waffenschränke unterlaufen würde.

PJ
 
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Ich hatte das gleiche Problem auch mal.
Mein SA beim Amt sage daraufhin, wenn der Tresor wo der Schlüssel aufbewart wird keine Sicherheitsstufe hat, dann hat der Waffenschrank auch keine Sicherheitsstufe mehr. Der Tresor mit dem Schlüssel müßte immer die gleiche oder eine höhere Stufe haben wie der Waffenschrank :!:
Ich habe darauf hin meinen B Schrank auf ein Zahlenschloss umgebaut.
Da mir der Schlüssel auch ehrlich gesagt auf den Geist ging.
 
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Habe selbeiges Thema mit meinen Sachbearbeiter besprochen.

Seine Antwort:
"Bei der letzten SB-Besprechnung auf Regierungsbezirksebene wurde sich dahigegen einvernehmlich verständigt, dass zu Verwahrung des Schlüssels ein einfacher Kleintresor mit Zahlenschloss reicht.
Dass diese Kleintrsore für ca 35€ keine Zertifizierung haben ist bekannt, wird aber hier aktzeptiert da alles andere weit vom Gesunden Menschenverstand entfernt ist,
Und wenn du in den KleintErsor dIe Schlösser deiner Büchsen einlagern willst, weil sonst nicht genug Waffe in deinen A-Schrank passen so ist das auch in Ortnung"

Also vorher fragen
:wink:

Bernhard
 
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Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Aufbewahrung der Schlüssel. Weder ist persönlicher Gewahrsam noch irgendein Behältnis vorgeschrieben. Es führt auch nicht dazu, dass irgendein zulässiges Waffenbehältnis seine Einstufung verliert, weil der zugehörige Schlüssel in einem Blechkasten ohne Zertifizierung oder einfach am Schlüsselbrett hängt.

ABER!!!

Es gilt der Gummiparagraph 36 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes:
"Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."


Solange nichts passiert und nichts abhanden kommt, hat man wohl nachweislich genug getan um seiner Pflicht nachzukommen. Wenn aber etwas passiert, z.B. abhanden kommt oder unbefugt beutzt wird, dann wird guter Rat teuer. Wer dann seine Schlüssel in persönlichem Gewahrsam oder in gleich oder höherklassifizierten Behältnissen hatte, der war gut beraten.
 
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@Amadeus: Deine Antwort ist korrekt (wie immer), sie bezieht sich aber nur auf den Teil zur Aufbewahrung des Schlüssels selbst. Der Fragesteller packt in den Möbeltresor nun aber auch seine Muni. Für die Muni alleine wunderbar - aber das Wort "auch" stört - denn aus meiner Sicht besteht dann, wenn also der Schlüssel für den Waffenschrank bei der Muni liegt, kein Unterschied mehr zu einer Aufbewahrung der Muni direkt im A-Schrank bei den Waffen - und das ist eben nicht zulässig.

Markus
 
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Moin,

@Haubentaucher: Deshalb Kleintresor Stufe B oder besser und alles müßte in Ordnung gehen. ;)

Viele Grüße,

Joe
 

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