Moment, dann verstehe ich das wohl nicht richtig was Du geschrieben hattest. Also: Ob A- oder B-Schrank, die Muni muss in ein extra "Behältnis mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig", das kann das Innenfach im A-Schrank sein oder eben irgendwas anderes "gleichwertiges". Sinn der Sache: Der Zugriff auf Muni UND zugehörige Waffe soll erschwert sein. Wenn ich jetzt aber den Schlüssel vom Waffenschrank in die Muni-Kiste werfe, dann ist genau das nämlich nicht mehr gewährleistet: Habe ich die Muni, ist der Zugang zur Waffe frei. Und sogar leichter als wenn Waffe und Muni zusammen im A- oder B-Schrank liegen, und selbst das ist ja gesetzlich nicht erlaubt. Anders wäre es, wenn die Muni in einer (natürlich verschlossenen) Kiste ist und der Schlüssel zum Waffenschrank in einer weiteren Kiste (oder meinetwegen einem unklassifizierten Tresor), dann wäre dem Gesetz erst mal genüge getan! Ob das am Ende viel sicherer ist als im Fall wenn beides zusammen in einem A- oder B-Schrank untergebracht ist, mag jeder für sich selbst beurteilen.
Markus
P.S.: Und wenn ich schreibe "zusammen", dann meine ich natürlich ohne Innenfach oder extra Kassette im Schrank!