Aufbewahrung des Schlüssels für den Waffenschrank

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B reicht meiner Meinung nach nicht aus - denn in dem darf man Waffe und Muni auch nicht gemeinsam unterbringen. Ich sehe den Schlüssel zum Waffenschrank als gleichwertig zur eigentlichen Waffe an.

Markus
 
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Moin,

dann packst Du die Mun. zusätzlich in eine Stahlkassette (oder die Schlüssel und läßt Dir das als getrennte Aufbewahrung von der Behörde genehmigen)?

Viele Grüße,

Joe
 
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Vorsicht! Im Gesetz steht IIRC dass die MUNITION bei gleichzeitiger Aufbewahrung im B-Schrank zusätzlich in einem Innenfach mit Schwenkriegelschloss etc. untergebracht werden muss. Wenn Du nun das ganze umdrehst und die Waffen (= Schlüssel) in die Kassette packst könnten manche Behördenvertreter da komisch drauf reagieren ... Es sollte kein Problem sein, aber ... :?

Viele Grüße,

Joe
 
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Moment, dann verstehe ich das wohl nicht richtig was Du geschrieben hattest. Also: Ob A- oder B-Schrank, die Muni muss in ein extra "Behältnis mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig", das kann das Innenfach im A-Schrank sein oder eben irgendwas anderes "gleichwertiges". Sinn der Sache: Der Zugriff auf Muni UND zugehörige Waffe soll erschwert sein. Wenn ich jetzt aber den Schlüssel vom Waffenschrank in die Muni-Kiste werfe, dann ist genau das nämlich nicht mehr gewährleistet: Habe ich die Muni, ist der Zugang zur Waffe frei. Und sogar leichter als wenn Waffe und Muni zusammen im A- oder B-Schrank liegen, und selbst das ist ja gesetzlich nicht erlaubt. Anders wäre es, wenn die Muni in einer (natürlich verschlossenen) Kiste ist und der Schlüssel zum Waffenschrank in einer weiteren Kiste (oder meinetwegen einem unklassifizierten Tresor), dann wäre dem Gesetz erst mal genüge getan! Ob das am Ende viel sicherer ist als im Fall wenn beides zusammen in einem A- oder B-Schrank untergebracht ist, mag jeder für sich selbst beurteilen.

Markus

P.S.: Und wenn ich schreibe "zusammen", dann meine ich natürlich ohne Innenfach oder extra Kassette im Schrank!
 
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Haubentaucher schrieb:
@Amadeus: Deine Antwort ist korrekt (wie immer), sie bezieht sich aber nur auf den Teil zur Aufbewahrung des Schlüssels selbst. Der Fragesteller packt in den Möbeltresor nun aber auch seine Muni. Für die Muni alleine wunderbar - aber das Wort "auch" stört - denn aus meiner Sicht besteht dann, wenn also der Schlüssel für den Waffenschrank bei der Muni liegt, kein Unterschied mehr zu einer Aufbewahrung der Muni direkt im A-Schrank bei den Waffen - und das ist eben nicht zulässig.

Markus

Da es keine Vorschrift gibt, die das verbietet, bleibt wiederum nur der oben zitierte Auffangsatz (Gummiparagraph).
 
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Haubentaucher schrieb:
Moment, dann verstehe ich das wohl nicht richtig was Du geschrieben hattest. Also: Ob A- oder B-Schrank, die Muni muss in ein extra "Behältnis mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig", das kann das Innenfach im A-Schrank sein oder eben irgendwas anderes "gleichwertiges".

Ja, so ist es. Ich hatte
1.) angenommen, dass es auch um KW geht (--> B-Schrank)
2.) im ersten posting falsch in Erinnerung gehabt, dass ein B-Schrank für die gemeinsame Aufbewahreung von Waffen + Mun ausreicht (tut er nicht, mein Irrtum).

Sinn der Sache: Der Zugriff auf Muni UND zugehörige Waffe soll erschwert sein.

Eben. Der Gesetzgeber hat dann - soweit ich das auf die Schnelle nachschauen konnte - die Zusammenlagerung in B-Schränken erlaubt, wenn die Mun. in einem extra Fach (abschließbar) lagert, damit man da schwerer dran kommt. Wenn Du in einem Kleintresor keine für die Mun. ausreichende Stahlkassette unterbringen kannst (denn ein Innenfach hat so ein Kleinschrank ja in der Regel nicht) passt vielleicht eine Kassette für die Schlüssel rein. Damit würdest Du aber den Laut des Gesetzes quasi umdrehen, was nicht bei jedem SB auf Verständnis stoßen dürfte.

Sind meine Gedankengänge so klarer geworden?

Ich persönlich möchte nicht den Stress haben, der entsteht, wenn ein WS-Schlüssel aus einem unklassifizierten Tresor geklaut wird ... Spätestens der Anwalt der Versicherung wird versuchen, einen an diesem Punkt "aufzuhängen". :?

Viele Grüße,

Joe
 
M

marder14

Guest
Zahlenschloss (mechanisch, nicht elektronisch wegen dem "Notentriegelungsschlüssel) und die Welt ist in Ordnung. Kaum eine Anschaffung für die Jagd erachte ich bei mirals sinnvoller als den Waffenschrank mit mechanischen Schloss. Kein Schlüssel (den ich beim duschen oder im Schlaf nicht am Mann trage, keine versagende Elektronik. Das "Sorglospaket" schlechthin.
 
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Also meine Hose hat keine Sicherheitsstufe (auch nicht wenn sie mal über dem Stuhl hängt).
Ich denke A.M. … hat es erschöpfend dargestellt.
 
H

HawkeyeIII

Guest
Vielen Dank für die vielen schnellen Antworten und die umfangreiche Diskussion.

Ich bin nun auch zu dem Schluss gekommen, dass es nicht sinnvoll ist die Schlüssel für den Waffenschrank gemeinsam mit der Munition in einem Möbeltresor zu verwahren.

Hawkeye
 
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Mohawk schrieb:
... ... Spätestens der Anwalt der Versicherung wird versuchen, einen an diesem Punkt "aufzuhängen". :?

Waffen sind normaler Weise keine Wertgegenstände. Rein versicherungstechnisch kannst Du die wie Kochlöffel und anderen Hausrat aufbewahren.
 
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Nerz schrieb:
Also meine Hose hat keine Sicherheitsstufe (auch nicht wenn sie mal über dem Stuhl hängt).
Ich denke A.M. … hat es erschöpfend dargestellt.

so ist es ...

und zusammenfassend:

- wenn es keine genauen vorschriften gibt, wie der schlüssel für einen a oder b schrank aufbewahrt werden muß, ist es auch nicht verboten ihn in einem blechschrank ohne klassifizierung zu verwaren.

- umkehrschluss ... wenn es keine genauen vorschriften gibt, wie der schlüssel verwahrt werden darf, dann kann ich ihn auch x-beliebig in einer schublade, hinterm bild oder im kleiderschrank verstecken/aufbeahren. wenn somit der kleiderschrank oki ist, dann ist der unklassifizierte blechschrank mit elektronikschloss ebenfalls oki, da er darin sogar noch sicherer verwahrt ist, wie im kleiderschrank/schublade u.s.w
 
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frodo schrieb:
Was gibt's da noch zu maulen?

Das hat Haubentauscher schon geschrieben. Mun und Waffen sind nicht getrennt aufbewahrt. Knacken sie den B-Schrank haben sie, wegen dem darin befindlichen Schlüssel, direkten Zugang zu den dazugehörigen Waffen. Irgendwie logisch, oder?
 
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uihhh schrieb:
- wenn es keine genauen vorschriften gibt, wie der schlüssel für einen a oder b schrank aufbewahrt werden muß, ist es auch nicht verboten ihn in einem blechschrank ohne klassifizierung zu verwaren.

Es gilt das schwächste Glied in einer Sicherungskette. Wenn du deine 10 Kurzwaffen ordnungsgemäss in einem B-Schrank verschliesst und den Schlüssel dazu daneben in einer Zigarrenkiste versteckst sind diese Waffen eben nicht "B-gesichert" (sondern garnicht). Ist der Schlüssel im A-Schrank deponiert sind sie halt nur "A-gesichert"
 
A

anonym

Guest
Hallo,

.... haben wir zuwenig "Regelungen"? Brauch jemand noch ein paar "Verordnungen", vielleicht wie man am Morgen aus dem Bett kommt? :shock:
Diese "Schlüsselfrage" stellt sich für mich nicht, weil es sie so nicht gibt!
Der kann sein wo er will, ja auch zwischen der Muni( meiner liegt zur Zeit neben mir auf dem Tisch) weil keiner wissen will wo er ist und daß hat seinen guten Grund!
Was im Fall der Fälle ist, hat AMADEUS klipp ünd klar geschrieben.

PS: ingo63 kann so nicht stimmen, da das Gesetz die Aufbewahrung der Waffen regelt und eben nicht der Schlüssel.
 

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