Rehfelder schrieb:PS: ingo63 kann so nicht stimmen, da das Gesetz die Aufbewahrung der Waffen regelt und eben nicht der Schlüssel.
Das meinst Du jetzt nicht im Ernst, oder..??
Rehfelder schrieb:PS: ingo63 kann so nicht stimmen, da das Gesetz die Aufbewahrung der Waffen regelt und eben nicht der Schlüssel.
Rehfelder schrieb:PS: ingo63 kann so nicht stimmen, da das Gesetz die Aufbewahrung der Waffen regelt und eben nicht der Schlüssel.
Rehfelder schrieb:Was im Fall der Fälle ist, hat AMADEUS klipp ünd klar geschrieben.
Rehfelder schrieb:Hallo ingo63,
doch meine ich im Ernst!
Ich denke daß aus gutem Grund die Frage Schlüssel im Gesetzt nicht angesprochen wird! Das ergäbe dann nämlich eine Kette ohne Ende.
Meinetwegen Schlüssel in B - Schrank...und dann? Wohin mit dem Schlüssel vom B - Schrank? Und der Ersatzschlüssel? usw....usw....
waldkauz schrieb:Zur Info:
Bei Überprüfung eines Vereinskameraden durch das LRA wurde dessen Aufbewahrung der Schlüssel (für A-Schrank + Munitionsfach) in einem unzertifizierten Zahlenschlossschrank (Typ 19,99 bei Aldi..) ausdrücklich gelobt, da er ja den Schlüssel sogar sicherer verwahrt als vorgeschrieben. Direkte Auskunft auf seine Nachfrage: Es gibt eben keine Vorschrift, wie der Schlüssel zu verwahren wäre.
Soviel dazu.
Oliver
ingo63 schrieb:uihhh schrieb:- wenn es keine genauen vorschriften gibt, wie der schlüssel für einen a oder b schrank aufbewahrt werden muß, ist es auch nicht verboten ihn in einem blechschrank ohne klassifizierung zu verwaren.
Es gilt das schwächste Glied in einer Sicherungskette. Wenn du deine 10 Kurzwaffen ordnungsgemäss in einem B-Schrank verschliesst und den Schlüssel dazu daneben in einer Zigarrenkiste versteckst sind diese Waffen eben nicht "B-gesichert" (sondern garnicht). Ist der Schlüssel im A-Schrank deponiert sind sie halt nur "A-gesichert"
ingo63 schrieb:waldkauz schrieb:Zur Info:
Bei Überprüfung eines Vereinskameraden durch das LRA wurde dessen Aufbewahrung der Schlüssel (für A-Schrank + Munitionsfach) in einem unzertifizierten Zahlenschlossschrank (Typ 19,99 bei Aldi..) ausdrücklich gelobt, da er ja den Schlüssel sogar sicherer verwahrt als vorgeschrieben. Direkte Auskunft auf seine Nachfrage: Es gibt eben keine Vorschrift, wie der Schlüssel zu verwahren wäre.
Soviel dazu.
Oliver
Tut mir leid, da reicht meine durchschnittliche Intelligenz nicht aus um diesen Sinn nachzuvollziehen.
Waffen sind also richtig verwahrt wenn der Zugang dazu durch ein Blechschränkchen gesichert ist das mit einem Schraubenzieher in 1 Minute offen ist? Schilda ist da eine treffende Anmerkung....!!
Haubentaucher schrieb:@Ingo: So haben wir das damals auch gelernt und unser Ausbilder ist bei der Kripo u.a. zuständig für Waffendelikte und ähnliches. Er sagt: Der Schlüssel müsse einfach nur "sicher" aufbewahrt werden, da reicht die Hosentasche (unter Aufsicht), eine kleine Geldkassette oder auch ein primitives abschliessbares Schlüsselschränkchen. Er betonte dabei ausdrücklich, daß das deswegen so korrekt ist, weil ja kein Einbrecher weiß was sich in der jeweiligen Dose befindet. Er müsste also im Zweifel alle abgeschlossenen Behältnisse im Haushalt aufbrechen um hoffen zu können irgendwo den Tresorschlüssel zu finden.
Markus
uihhh schrieb:dann darf ich den schlüssel auch nicht in die hosentasche geben, denn die hat auch keine klassifizierung!
uihhh schrieb:im gesetz steht, daß die schlüssel sicher aufbewahrt werden müssen. sicher aufbewahrt ist er meiner meinung nach dann, wenn dritte nicht wissen wo er ist und er dazu verschlossen aufbewahrt wird. das ist alles gewährleistet, wenn er in einem stahlbehältnis mit schloss liegt.