Aufbewahrung des Schlüssels für den Waffenschrank

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Rehfelder schrieb:
PS: ingo63 kann so nicht stimmen, da das Gesetz die Aufbewahrung der Waffen regelt und eben nicht der Schlüssel.

Na ja, da die Verwahrung in einem Schrank mit Sicherung gegen Wegnahme nur Sinn macht, wenn der Schrank abgeschlossen ist, kannst Du ja auch nicht den Schlüssel einfach stecken lassen, oder??


Rehfelder schrieb:
Was im Fall der Fälle ist, hat AMADEUS klipp ünd klar geschrieben.

Eben. Dann wird von im Zweifel missgünstigen Leuten der von A.M.A.D.E.U.S. angeführte Gummiparagraph angewendet und da gibt es m. W. inzwischen genügend Fälle, in denen die Verwahrung des Schlüssels an leicht erreichbarer Stelle als nicht ausreichend beurteilt wurde. Ob sowas dann im 2. Anlauf Bestand hat ist mir egal, da ich im Zweifel bis dahin lange Jahre nicht Jagen gehen kann, viel Geld vorschiessen muss und meine Waffen nicht da sind, wo sie hingehören - bei mir! Deshalb: Better safe than sorry. ;)

Viele Grüße,

Joe
 
A

anonym

Guest
Hallo ingo63,

doch meine ich im Ernst!
Ich denke daß aus gutem Grund die Frage Schlüssel im Gesetzt nicht angesprochen wird! Das ergäbe dann nämlich eine Kette ohne Ende.
Meinetwegen Schlüssel in B - Schrank...und dann? Wohin mit dem Schlüssel vom B - Schrank? Und der Ersatzschlüssel? usw....usw....
 
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Rehfelder schrieb:
Hallo ingo63,

doch meine ich im Ernst!
Ich denke daß aus gutem Grund die Frage Schlüssel im Gesetzt nicht angesprochen wird! Das ergäbe dann nämlich eine Kette ohne Ende.
Meinetwegen Schlüssel in B - Schrank...und dann? Wohin mit dem Schlüssel vom B - Schrank? Und der Ersatzschlüssel? usw....usw....

Denke einfach mal logisch. Du meinst, dass du du vor Gericht damit durchkommen würdest wenn mit deiner Knarre aus deinem Waffenschrank ein Unglück passiert und es herauskommt, dass der Schlüssel neben dem Schrank in der Schublade zwischen den Unterhosen versteckt war?
 
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Zur Info:
Bei Überprüfung eines Vereinskameraden durch das LRA wurde dessen Aufbewahrung der Schlüssel (für A-Schrank + Munitionsfach) in einem unzertifizierten Zahlenschlossschrank (Typ 19,99 bei Aldi..) ausdrücklich gelobt, da er ja den Schlüssel sogar sicherer verwahrt als vorgeschrieben. Direkte Auskunft auf seine Nachfrage: Es gibt eben keine Vorschrift, wie der Schlüssel zu verwahren wäre.

Soviel dazu.

Oliver
 
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Abgesehen davon, dass das ganze Thema im Grunde unnötig ist, da die Verwahrung mit den Gefährdungen über die Zeit negativ korreliert: Waldkauz, wohnt ihr in Schilda?

p020.gif
s040.gif


Viele Grüße,

Joe
 
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Ne, in Baden-Würstchenberg. Muss man in letzter Zeit leider so sagen.

Oliver
 
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waldkauz schrieb:
Zur Info:
Bei Überprüfung eines Vereinskameraden durch das LRA wurde dessen Aufbewahrung der Schlüssel (für A-Schrank + Munitionsfach) in einem unzertifizierten Zahlenschlossschrank (Typ 19,99 bei Aldi..) ausdrücklich gelobt, da er ja den Schlüssel sogar sicherer verwahrt als vorgeschrieben. Direkte Auskunft auf seine Nachfrage: Es gibt eben keine Vorschrift, wie der Schlüssel zu verwahren wäre.

Soviel dazu.

Oliver

Tut mir leid, da reicht meine durchschnittliche Intelligenz nicht aus um diesen Sinn nachzuvollziehen.

Waffen sind also richtig verwahrt wenn der Zugang dazu durch ein Blechschränkchen gesichert ist das mit einem Schraubenzieher in 1 Minute offen ist? Schilda ist da eine treffende Anmerkung....!!
 
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@Ingo: So haben wir das damals auch gelernt und unser Ausbilder ist bei der Kripo u.a. zuständig für Waffendelikte und ähnliches. Er sagt: Der Schlüssel müsse einfach nur "sicher" aufbewahrt werden, da reicht die Hosentasche (unter Aufsicht), eine kleine Geldkassette oder auch ein primitives abschliessbares Schlüsselschränkchen. Er betonte dabei ausdrücklich, daß das deswegen so korrekt ist, weil ja kein Einbrecher weiß was sich in der jeweiligen Dose befindet. Er müsste also im Zweifel alle abgeschlossenen Behältnisse im Haushalt aufbrechen um hoffen zu können irgendwo den Tresorschlüssel zu finden.

Markus
 

SB

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Wenn dann der Einbrecher noch weiß, dass der Tresorschlüssel meist in 3-5 Metern Entferung vom Tresor versteckt wird, schränkt sich die nötige Suche allerdings ein...
 
A

anonym

Guest
Hallo ingo63,

auch wenn es dir eventuell nicht hilft!
Das hat mit deiner (zweifels ohne) vorhandenen oder zu gebrauchenden Intelligenz nichts zu tun!
Wenn dir oder mir was mit Waffen oder Muni schiefgeht, pinkelt dir jeder Staatsanwalt ans Bein! Aber darum gehts hier nicht!
Übrigens, was haben Gesetze mit Intelli...oder wie daß sich nennt zu tun? :wink:
 
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ingo63 schrieb:
uihhh schrieb:
- wenn es keine genauen vorschriften gibt, wie der schlüssel für einen a oder b schrank aufbewahrt werden muß, ist es auch nicht verboten ihn in einem blechschrank ohne klassifizierung zu verwaren.

Es gilt das schwächste Glied in einer Sicherungskette. Wenn du deine 10 Kurzwaffen ordnungsgemäss in einem B-Schrank verschliesst und den Schlüssel dazu daneben in einer Zigarrenkiste versteckst sind diese Waffen eben nicht "B-gesichert" (sondern garnicht). Ist der Schlüssel im A-Schrank deponiert sind sie halt nur "A-gesichert"

dann darf ich den schlüssel auch nicht in die hosentasche geben, denn die hat auch keine klassifizierung!

und es ist unsinnig davon auszugehen, daß der schlüssel nur in gleichwertige oder hochwertigere behältnisse gegeben werden darf, denn dann könnte man z.b. auch argumentieren, wenn ich 10 schlüssel für 10 a-schränke in einen kleinem a-schrank mit elektronik verwahre, daß ich dann nur einen einzigen a-schrank knacken müßte, damit aber sofort zugang zu 10 anderen a-schränke habe.

im gesetz steht, daß die schlüssel sicher aufbewahrt werden müssen. sicher aufbewahrt ist er meiner meinung nach dann, wenn dritte nicht wissen wo er ist und er dazu verschlossen aufbewahrt wird. das ist alles gewährleistet, wenn er in einem stahlbehältnis mit schloss liegt.
 
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ingo63 schrieb:
waldkauz schrieb:
Zur Info:
Bei Überprüfung eines Vereinskameraden durch das LRA wurde dessen Aufbewahrung der Schlüssel (für A-Schrank + Munitionsfach) in einem unzertifizierten Zahlenschlossschrank (Typ 19,99 bei Aldi..) ausdrücklich gelobt, da er ja den Schlüssel sogar sicherer verwahrt als vorgeschrieben. Direkte Auskunft auf seine Nachfrage: Es gibt eben keine Vorschrift, wie der Schlüssel zu verwahren wäre.

Soviel dazu.

Oliver

Tut mir leid, da reicht meine durchschnittliche Intelligenz nicht aus um diesen Sinn nachzuvollziehen.

Waffen sind also richtig verwahrt wenn der Zugang dazu durch ein Blechschränkchen gesichert ist das mit einem Schraubenzieher in 1 Minute offen ist? Schilda ist da eine treffende Anmerkung....!!

du hast noch immer einen kapitalen denkfehler in deinen überlegenungen ...

wie gerade schon geschrieben ... ein schlüssel ist imho dann sicher verwahrt, wenn der aufbewahrungsort dritten nicht bekannt ist und der schlüssel gleichzeitig gegen ein entwenden "gesichtert" (verschlossen) ist.

der einbrecher weiß somit ja nicht, daß der schlüssel sich z.b. im einfachen, abgeschlossenen stahlschrank befindet, womit er ihn ja faktisch nur zufällig findet, wenn er diesen aufbricht.

gleiches würde für einen normalen, abgeschlossenen schrank gelten, den er aufbricht und darin einen schlüssel findet.

ich würde sogar noch einen schritt gehen. wenn man den schlüssel nur versteckt, dann ist er nur bedingt gesichert (also z.b. im wäscheschrank, der nicht verschlossen ist). wenn er dann aber in einem verschlossen einfachtresor ohne klassifizierung liegt, dann ist das deutlich sicherer und geigneter, zumal es eben auch keine klaren vorgaben gibt, daß der schlüssel so oder so verwahrt werden muß.

und das ganze deckt sich dann 100% mit der schilderung von waldkauz, die das lra bez. seiner schlüsselaufbewahrung gemacht hat.
 
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Haubentaucher schrieb:
@Ingo: So haben wir das damals auch gelernt und unser Ausbilder ist bei der Kripo u.a. zuständig für Waffendelikte und ähnliches. Er sagt: Der Schlüssel müsse einfach nur "sicher" aufbewahrt werden, da reicht die Hosentasche (unter Aufsicht), eine kleine Geldkassette oder auch ein primitives abschliessbares Schlüsselschränkchen. Er betonte dabei ausdrücklich, daß das deswegen so korrekt ist, weil ja kein Einbrecher weiß was sich in der jeweiligen Dose befindet. Er müsste also im Zweifel alle abgeschlossenen Behältnisse im Haushalt aufbrechen um hoffen zu können irgendwo den Tresorschlüssel zu finden.

Markus

danke ... ohne dein posting vorher gelesen zu haben, sind wir 100% einer meinung ...
 
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uihhh schrieb:
dann darf ich den schlüssel auch nicht in die hosentasche geben, denn die hat auch keine klassifizierung!

Sofern Du die Hosentasche immer im Zugriff hast braucht sie auch keine Klassifizierung, denn so - also immer überwacht und somit ohne Zugriff eines Unberechtigten - dürftest Du sogar Deine Waffen in der Wohnung ganz ohne Waffenschrank aufbewahren!

uihhh schrieb:
im gesetz steht, daß die schlüssel sicher aufbewahrt werden müssen. sicher aufbewahrt ist er meiner meinung nach dann, wenn dritte nicht wissen wo er ist und er dazu verschlossen aufbewahrt wird. das ist alles gewährleistet, wenn er in einem stahlbehältnis mit schloss liegt.

Ja, passt.

Markus
 

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